
Oftringen ist eine Abzockergemeinde
Zum Artikel Nachtparkieren in Oftringen in der Ausgabe vom 1.Juni.
Oftringen hat, wie zahlreiche andere Gemeinden auch, ein Nachtparkreglement. Als regelmässiges, gebührenpflichtiges Parkieren auf öffentlichem Grund gilt ein mindestens zweimaliges Abstellen pro Woche während den Nachtstunden (zwischen 24 und 6 Uhr. Tatsache ist, dass diese Regelmässigkeit nur mit erheblichem Aufwand kontrollierbar ist. Oftringen macht es sich einfach: Wird ein Fahrzeug während einer Wochenkontrolle zweimal (als absolute Ausnahme und nicht wiederholend) durch die Kontrollorgane erfasst, erhält der Fahrzeughalter eine Monatsgebührenrechnung von 80 Franken. Diese Unverhältnismässigkeit: 80 Franken für ein 12-stündiges Parkieren, während andere Fahrzeughalter für diesen Betrag rund 30 Nachtparkierungen beanspruchen können. Das ist Abzockerei! Unbegreiflich ist, dass der Rechtsdienst des Baudepartementes solche Machenschaften der Gemeinde Oftringen in einem mir bekannten Beschwerdeverfahren noch deckt. Wer überwacht eigentlich die Arbeit der Verwaltungsjuristen? Wenigstens hat der Preisüberwacher die Nachtparkgebühren von Oftringen nun richtig beurteilt (siehe Bericht im Zofinger Tagblatt vom 1. Juni 2018) und fand sie völlig überhöht. Ich wünschte mir schon etwas mehr Sachlichkeit von den Mitarbeitenden des Rechtsdienstes des Baudepartementes. ANDREA TRÜSSEL, ZOFINGEN, FRÜHER OFTRINGEN