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Ohne G keine Besuche mehr

Ältere, gebrechliche Menschen sind besonders gefährdet, schwer an Covid-19 zu erkranken. Um ihre Bewohnerinnen und Bewohner besser zu schützen, dürfen Alters- und Pflegeheime sowie Heime für Menschen mit einer Behinderung im Kanton Solothurn nur noch Besucherinnen und Besucher empfangen, welche mittels Zertifikat nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Ausserdem wird in Innenräumen das Tragen einer Gesichtsmaske angeordnet.


Testpflicht für Mitarbeitende

Mitarbeitende der Alters- und Pflegeheime, Heime für Menschen mit einer Behinderung sowie Spitex-Organisationen werden verpflichtet, sich zweimal wöchentlich auf Covid-19 testen zu lassen. Von der Testpflicht ausgenommen sind diejenigen Angestellten, die über ein Covid-19-Zertifikat für Genesene verfügen oder die Auffrischimpfung (Booster) erhalten haben. Die Kosten für die repetitiven Tests übernimmt der Kanton. Die Allgemeinverfügung tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft und gilt bis am 31. Januar 2022.

Zusätzlich zu den Schutzmassnahmen werden zurzeit die Bewohnenden in den Alters- und Pflegeheimen mit einer Auffrischimpfung (Boosterimpfung) versorgt. 

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