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Der neue Gestaltungsplan von Olten SüdWest landet vor dem Verwaltungsgericht 

In Olten SüdWest soll laut Plänen der Stadt dereinst bis zu 5000 Personen wohnen.

Der überarbeitete Gestaltungsplan des Entwicklungsgebiets Olten SüdWest wird vorläufig nicht rechtskräftig: Drei Beschwerden sind beim kantonalen Verwaltungsgericht eingegangen, wie es auf Anfrage heisst.

Ein Beschwerdeführer ist Thomas Wehrli. Die Privatperson kritisiert die Umzonung von über 9 Hektaren Land zur Wohnzone, die auf sehr lange Sicht nicht benötigt werde. Derzeit gebe es in Olten SüdWest bereits rund 150 leerstehende Wohnungen und Reserven für mehr als 1500 Wohnungen. Noch mehr Reserven seien nicht nötig.

Fakt sei, dass sich die Wohn-Monokultur in Olten SüdWest nicht bewährt, und es in den kommenden 15 Jahren – dem Planungshorizont nach Raumplanungsgesetz – ganz sicher nicht noch mehr Wohnzone brauche, als da schon bestehe.

«Es braucht eher Vielfalt im Rahmen der jetzigen Sondernutzungszone als noch mehr Wohn-Einfalt, weshalb die Umzonung unzulässig ist.»

Der Regierungsrat hat seine Beschwerde abgelehnt. Dort steht, dass die Spezialzonen schon jetzt zur Wohnnutzung vorgesehen seien. Einzig bei der Sondernutzungszone A mit über 9 Hektaren Fläche handelt es sich um einen Zonenwechsel, bei der der Anteil an Wohn-, Misch- und Zentrumszone vergrössert wird.

Weitere Einwände macht Wehrli gegen die in seinen Augen «gesetzeswidrige Finanzierung der Personenunterführung Hammer zum einseitigen Schaden der Stadt» geltend und die fehlende politische Mitsprache der Bevölkerung – sei es im Rahmen einer Abstimmung über die Unterführung oder im Rahmen der Ortsplanungsrevision.

Die Beschwerden nicht weitergezogen haben die Bürgergemeinde Olten, Heimbach Switzerland AG und die Privatperson Deny Sonderegger.