Ordnung in die Zahlen bringen: Budget-Lesen leicht gemacht

Die wichtigsten Begriffe im Budget

Budget

Das Budget ist eine Darstellung aller Aufwände und Erträge der Erfolgsrechnung sowie Ausgaben und Einnahmen der Investitionsrechnung für das kommende Rechnungsjahr. Das Budget dient der Planung und Lenkung der öffentlichen Aufgabenerfüllung sowie als Grundlage für die Bewilligung von Ausgaben. Der Gemeinderat erstellt das Budget vor Beginn des Rechnungsjahres so, dass normalerweise der Aufwand durch den Ertrag gedeckt ist.

Budgetkredit

Der Budgetkredit erlaubt dem Gemeinderat, Verpflichtungen einzugehen und die Erfolgs- und Investitionsrechnung bis zum festgelegten Betrag zu belasten. Ausgaben und Aufwände für bestehende Aufgaben dürfen mit dem Budget bewilligt werden, wenn sie pro Einzelfall 2 Prozent der budgetierten Gemeindesteuererträge nicht übersteigen. Ausgaben und Aufwände für die Erfüllung neuer Aufgaben dürfen mit dem Budget nur bewilligt werden, wenn sie 5000 Franken oder 0,4 Prozent der budgetierten Gemeindesteuererträge nicht übersteigen. Zeigt sich, dass ein Budgetkredit nicht ausreicht, ist ein Nachtragskredit zu verlangen.

Verpflichtungskredit

Beträge, die die Limiten des Budgetkredits übersteigen oder deren Rechnungsverkehr sich über mehrere Jahre erstreckt, bedürfen eines Verpflichtungskredits. Zeigt sich vor oder während des Vorhabens, dass der Verpflichtungskredit nicht ausreicht, muss ein Zusatzkredit geholt werden, bevor weitere Beträge ausgegeben werden. Bei der Verwendung ist die Zweckbindung zu befolgen: Ein Kredit darf ausschliesslich für den vorgesehenen Zweck in Anspruch genommen werden.

Erfolgsrechnung

In der Erfolgsrechnung werden einander Aufwand und Ertrag einer Rechnungsperiode gegenübergestellt. Es resultiert das Gesamtergebnis, welches den Gewinn oder Verlust der Gemeinde darstellt.

Gestufter Erfolgsausweis

Der gestufte Erfolgsausweis bietet einen Überblick über die Aufwände und die Erträge im Rechnungsjahr, gesondert für das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit, das Ergebnis aus Finanzierung und das ausserordentliche Ergebnis. Das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit und Finanzierungstätigkeit stellt zusammengefasst das operative Ergebnis dar. Zusammen mit dem ausserordentlichen Ergebnis wird das Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung ausgewiesen. Dieses verändert den Bilanzüberschuss bzw. den Bilanzfehlbetrag.

Haushaltsgleichgewicht

Diese Gesetzesvorschrift verlangt, dass Aufwand und Ertrag einer Gemeinde auf Dauer im Gleichgewicht zu halten sind. Betrachtet werden zwei abgeschlossene Rechnungsjahre (aktuell 2016 und 2017), zwei Budgetjahre (aktuell 2018 und 2019) und drei Planjahre (aktuell 2020 bis 2022). Das Ergebnis dieser Berechnung sollte mindestens 0 ergeben.

Investitionsrechnung

Die Investitionsrechnung umfasst wesentliche Ausgaben mit einer mehrjährigen Nutzungsdauer, die als Verwaltungsvermögen aktiviert werden, sowie die damit zusammenhängenden Einnahmen, die passiviert werden.

Finanzierungsausweis

Er zeigt mit der Selbstfinanzierung die Summe der selbst erwirtschafteten Mittel. In Verbindung mit den Nettoinvestitionen ist ersichtlich, ob im Budget von einem Finanzierungsüberschuss (Selbstfinanzierung grösser als Nettoinvestitionen) oder von einem Finanzierungsfehlbetrag (Selbstfinanzierung kleiner als Nettoinvestitionen) ausgegangen wird. Ein Finanzierungsüberschuss reduziert die Nettoschuld oder erhöht das Nettovermögen.

Kennzahlen

Die Gemeinden weisen Kennzahlen zur Verschuldung, zum Kapitaldienst, zur Selbstfinanzierung und zu den Investitionen aus. Anhand der Finanzkennzahlen lassen sich Rechnungsergebnisse mit früheren Resultaten der eigenen Gemeinde oder mit Ergebnissen von anderen Gemeinden vergleichen. Wichtig ist beispielsweise die Nettoschuld, die pro Einwohner als Gradmesser für die Verschuldung verwendet wird. Eine Pro-Kopf-Verschuldung bis 2500 Franken kann als tragbar eingestuft werden. Der Selbstfinanzierungsanteil gibt Auskunft über Finanzkraft und den finanziellen Spielraum einer Gemeinde. Er gibt an, welcher Anteil des Ertrags zur Finanzierung der Investitionen oder zum Abbau von Schulden aufgewendet werden kann. Ein Selbstfinanzierungsanteil von über 20 Prozent weist auf ein hohes Investitions-/Amortisationspotenzial hin. Der Anteil sollte nicht unter 10 Prozent betragen.

Spezialfinanzierung/Gemeindebetrieb

Den Spezialfinanzierungen zugeordnet werden sämtliche Ver- und Entsorgungsbetriebe, wie beispielsweise Wasserwerk, Abwasserbeseitigung oder Elektrizitätswerk. Ein Betrieb ist eigenwirtschaftlich, wenn die Kosten für Betrieb, Unterhalt, Verwaltung sowie Zinsen für das investierte Kapital und Abschreibungen mittelfristig durch die Einnahmen gedeckt sind. Die Betriebe haben damit keinen Einfluss auf das Ergebnis des steuerfinanzierten Haushalts.

Im November und Dezember stehen sie an: Die Budget-Gemeindeversammlungen. Die Ressortverantwortlichen für die Finanzen legen den Stimmbürgen im Vorfeld die Budgets vor. Je nach Grösse der Gemeinde sind das dünne Broschüren oder veritable Bücher. Eines ist all diesen Budgets aber gleich: Sie zeigen auf, wie viel die Gemeinde im nächsten Jahr einnimmt und ausgibt. Woher das Geld kommt und wofür es verwendet wird. Gespickt ist das Ganze mit vielen Fachausdrücken, die für den Laien nur bedingt verständlich sind. Marc Olivier Schmellentin, Leiter Finanzaufsicht Gemeinden des Kantons Aargau, erklärt die wichtigsten Begriffe, die in jedem Budget vorkommen.

Ich will innert kurzer Zeit wissen, wie es finanziell um meine Gemeinde steht. Worauf muss ich achten?

Marc Olivier Schmellentin: Zur Beurteilung der finanziellen Lage stehen zwei Kriterien im Vordergrund. Einerseits ist die aktuelle Verschuldungssituation zu analysieren, wozu sich die Kennzahl der Nettoschuld je Einwohner anbietet. Eine Pro-Kopf-Verschuldung bis 2500 Franken wird als tragbar eingestuft. Bei der Beurteilung ist jedoch ebenfalls die finanzielle Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen. Hierzu steht die Kennzahl zum Selbstfinanzierungsanteil im Vordergrund. Diese zeigt den Anteil des laufenden Ertrags, der zur Finanzierung der Investitionen oder zum Abbau von Schulden verwendet werden kann. Ebenfalls wichtig ist die Selbstfinanzierung im Zusammenhang mit den Investitionen. Hier zeigt der sogenannte Selbstfinanzierungsgrad, welchen Anteil der Nettoinvestitionen aus eigenen Mitteln finanziert werden können. Jährliche Schwankungen sind nicht ungewöhnlich, langfristig sollte ein Selbstfinanzierungsgrad von 100 Prozent angestrebt werden. Anders gesagt: die Investitionen aus eigenen Mitteln finanziert werden können.

Wie kann ich kleine und grosse Gemeinden vergleichen, um zu sehen, wer finanziell besser dasteht?

Zu Vergleichszwecken sind absolute Zahlen aus der Jahresrechnung wenig geeignet. Es bietet sich an, Verhältniszahlen zu verwenden, da diese infolge der jährlichen Schwankungen über mehrere Jahre beurteilt werden. Einerseits sind dies die Kennzahlen zur Verschuldung, Finanzierung und Leistungsfähigkeit, welche jede Gemeinde nach denselben Vorgaben zu berechnen hat. Andererseits kann mit einer einfachen Division der Nettoaufwendungen pro Funktion durch die Einwohnerzahl errechnet werden, wie viel Kosten ein Aufgabenbereich pro Einwohner generiert. Die Finanzaufsicht Gemeinden stellt hierzu auf der Homepage ein Finanzdatentool zur Verfügung.

Wie kann der Stimmbürger das Budget in seinem Sinn beeinflussen?

Jede und jeder Stimmberechtigte hat das Recht, zu den in der Traktandenliste aufgeführten Sachgeschäften Anträge zur Geschäftsordnung und zur Sache zu stellen. Anträge zur Geschäftsordnung sind sogenannt formelle Anträge (z. B. Rückweisungsantrag); Anträge zur Sache sind solche materieller Natur (z. B. Änderungs- bzw. Ergänzungsantrag).

Ich habe das Gefühl, dass mit dem Budget meiner Gemeinde etwas nicht stimmt. Was soll ich tun?

Wenn sich bereits vor der Gemeindeversammlung Fragestellungen ergeben, ist der zuständige Ressortvorsteher des Gemeinderates oder die Abteilung Finanzen der Gemeinde die erste Anlaufstelle. Auch während der Gemeindeversammlung besteht die Möglichkeit, vom Gemeinderat Auskünfte einzuholen. Wurde die Fragestellung nicht abschliessend beantwortet, stehen die Finanz- oder Rechtsaufsicht des Kantons für Anfragen zur Verfügung.

Was passiert, wenn die Gemeindeversammlung das Budget ablehnt?

Wird das Budget von der Gemeindeversammlung abgelehnt bzw. zurückgewiesen, ist es innert 60 Tagen durch den Gemeinderat und die Finanzkommission neu zu überarbeiten und der Gemeindeversammlung zu unterbreiten. Bei einer erneuten Rückweisung des Budgets ist dieses dem Regierungsrat zum Entscheid vorzulegen. Im Falle der Nichtgenehmigung des Budgets bis zum 31. Dezember vor dem Budgetjahr ist der Gemeinderat ermächtigt, die für die Verwaltungstätigkeit unerlässlichen Ausgaben zu beschliessen.