Parkplatzreglement: Öffentliche Parkplätze bald nicht mehr gratis?

Weitere Traktanden

Teilrevision Zonenplangebiet Langnau und Rechnung 2018

An der Gemeindeversammlung vom nächsten Dienstag, 18. Juni, behandelt Reiden zwei weitere wichtige Traktanden. Zum einen die Rechnung 2018. Sie schliesst bei einem Aufwand von 36,3 Millionen Franken mit einem Plus von rund 800 000 Franken ab. Das Resultat übertrifft den Voranschlag gemäss Botschaft um rund 1,1 Millionen Franken. Gründe für das gute Rechnungsergebnis seien insbesondere Mehreinnahmen bei den Steuern. Weiter wird die Gemeindeversammlung über die Teilrevision des Zonenplangebiets Langnau befinden. Das ehemalige und mittlerweile verkaufte Gemeindehaus sowie das einstige Sägerei-Areal sollen zwecks Umnutzung umgezont werden. (rzu)

Autofahrer sollen in Reiden künftig zur Kasse gebeten werden. Die Gemeinde will auf ihre öffentlichen Parkplätze Gebühren erheben und beantragt der Gemeindeversammlung nächsten Dienstag ein Parkplatzreglement zur Annahme. Solche Reglemente gelten bereits in den Gemeinden Nebikon und Schötz. Bei der Annahme regelt eine Verordnung – ein Entwurf dazu liegt bereits vor – die Details. Die Bewirtschaftung der Parkplätze soll schliesslich im Frühling 2020 eingeführt werden. Wenn es nach dem Gemeinderat geht.

Wenn es nach der SVP Reiden geht, sollte der Gemeinderat aber nochmals über die Bücher. Die Ortspartei hat an ihrer Versammlung vor wenigen Tagen beschlossen, eine Rückweisung des Geschäfts zu beantragen, um eine umfassende Aufarbeitung der Thematik vorzunehmen. Die Partei sei grundsätzlich für eine Bewirtschaftung der gemeindeeigenen Parkplätze, schreibt sie in einer Mitteilung. Doch das vorliegende Reglement lasse zu viele Fragen offen und sei zu spät veröffentlicht worden. Die Auswirkungen auf die Vereinstätigkeiten, die einen wichtigen Bestandteil des Gemeindelebens ausmachten, hätten nie diskutiert werden können, da mit diesen Interessenskreisen keine Vernehmlassung durchgeführt wurde. Die Partei befürchtet, dass solche zusätzliche Gebühren den Todesstoss für Vereine bedeuten würden. Zudem sei das Reglement, das die Rahmenbedingungen für die Verordnung setzt, bereits viel zu einschränkend, sagt Ivo Müller, Präsident der SVP Reiden, auf Anfrage. Ein Beispiel: Der Gemeinderat kann im Reglementsentwurf eine gebührenfreie Zeit bestimmen. Sie beträgt im Fall von Reiden maximal eine Stunde. Das sei völlig ungenügend und unsinnig, so Müller. Zudem kritisiert er die fehlenden Fakten. «Es steht zum Beispiel nirgends, wie viele Parkplätze der Gemeinde für die Bewirtschaftung zur Verfügung stehen.» Auch vermisse er einen detaillierten Businessplan.

Einnahmen von 100 000 Fr.

In der Einladung zur Gemeindeversammlung erwähnt der Gemeinderat einen sogenannten «Business Case». Dort steht, dass beispielsweise mit Investitionen von rund 110 000 Franken und jährlichen Kosten von 70 000 Franken gerechnet werde. Zudem rechnet der Gemeinderat mit Nettoeinnahmen von 100 000 Franken. Eine präzise Berechnung sei noch nicht möglich. Demnach sind auch die Gebühren für die Autofahrer noch nicht definitiv. In einem Entwurf der Verordnung setzte der Gemeinderat die Gebühren für Fixparkplätze, wovon die Gemeinde 34 hat, vorläufig auf 50 Franken pro Monat und Parkfeld fest. Die Dauerparkgebühr beträgt pro Monat 40 Franken und die Gebühren für das zeitlich beschränkte Parkieren belaufen sich tagsüber auf einen Franken, zwischen 19 und 7 Uhr auf 50 Rappen. Die erste halbe Stunde ist gratis.

Gemäss dem zuständigen Gemeinderat Bruno Aecherli (IG Reiden) kann die Gemeinde rund 300 Parkplätze bewirtschaften. Die meisten davon befinden sich bei den Schulhäusern und Friedhöfen aller Ortsteile sowie der Badi Reiden. Aecherli wehrt sich gegen den Vorwurf der Intransparenz: «Über das Vorhaben haben wir an zwei Gemeindeversammlungen und im Gemeindemagazin sowie den Medien öffentlich berichtet. Rückmeldungen davon haben wir in das Reglement einfliessen lassen.» Auch die Kritik, man habe Vereine zu wenig einbezogen, findet er deplatziert. Mit der Annahme des Reglements würde die Gemeinde sowieso erst den Grundsatzentscheid fällen, dass sie die Parkplätze bewirtschaften dürfe, so Aecherli. Über Ausnahmebewilligungen könne und solle bei der Erstellung der Verordnung noch diskutiert werden. Ein Entwurf dafür liegt bereits vor. Dort heisst es beispielsweise: Für Mitarbeiter der Einwohnergemeinde, der Kirchgemeinden und der Schule beträgt die Jahresdauerparkgebühr drei Franken pro Anstellungsprozent. Die zuständige Stelle kann für andere ausgewählte Nutzerkreise vergleichbare Gebühren festlegen. «Wenn ein Verein ein Jubiläum feiert, kann man eine Ausnahmebewilligung ausstellen. Das habe sich auch schon in anderen Gemeinden gezeigt.

Kein «Wunschkonzert»

Dauerhafte Ausnahmen sollte der Gemeinderat für Vereine aber nicht bewilligen, so Aecherli. «Ansonsten gibt es ein riesiges Wunschkonzert.» Jede Ausnahmebewilligung generiere wieder administrativen Aufwand. «Wir wollen niemanden nerven mit dem Reglement, sondern Geld aufheben, das auf dem Boden liegt.» Kosten, die bis anhin alle Steuerzahler trugen, verursachergerecht verteilen. «Diejenigen, die länger parkieren wollen, sollen auch dafür bezahlen.» Beispielsweise sei der Abend ein Zeitraum, in dem gemäss Prognose rund zwanzig Prozent der Einnahmen generieren würden. Mit den Einnahmen will der Gemeinderat für den Unterhalt der Parkanlagen sowie Kosten im Zusammenhang mit dem Verkehr decken. Zudem möchte er unzulässiges Dauerparkieren auf öffentlichen Parkplätzen reduzieren.