Rechnungsergebnis in Reiden fällt deutlich besser aus als erwartet

Um rund 1,7 Millionen Franken positiver fällt das Rechnungsergebnis 2020 der Gemeinde Reiden gegenüber dem Budget aus. Dieses rechnete für das Rechnungsjahr 2020 mit einem Ertragsüberschuss von 12629 Franken. Das Ergebnis der Erfolgsrechnung schliesst bei einem Aufwand von 47,7 Millionen Franken und einem Ertrag von 49,4 Millionen Franken. «Dieses überaus positive Ergebnis verdanken wir im Wesentlichen den höheren Steuereinnahmen», freut sich Vera Schwizer, Gemeinderätin und Ressortverantwortliche Finanzen. Dabei seien neben den Allgemeinen Steuern auch die Sondersteuern (Erbschaftssteuer und Grundstückgewinnsteuer) höher ausgefallen.

Die Herausforderungen bleiben bestehen

Die Corona-Pandemie hat auch vor der Gemeinde Reiden keinen Halt gemacht. Die Auswirkungen waren in sämtlichen Aufgabenbereichen festzustellen. Entgegen den Befürchtungen zu Beginn der Pandemie halten sich die finanziell negativen Effekte aber im Rahmen. Insbesondere hat sich die Corona-Pandemie bis jetzt nicht auf den Steuerertrag ausgewirkt. Im Jahresabschluss 2020 sind auch erstmals die Auswirkungen der kantonalen Aufgaben- und Finanzreform AFR18 abgebildet. Es sind negativen Auswirkungen, wie die Reduktion eines Steuerzehntels und der tiefere Anteil an Sondersteuern sowie positive Auswirkungen – etwa der höhere Kantonsbeitrag an die Schüler – erkennbar. In der Investitionsrechnung sind Ausgaben von 7.5 Millionen Franken und Einnahmen von 0,6 Millionen Franken angefallen, was zu Nettoinvestitionen von 6,9 Millionen Franken führte. Im Budget 2020 wurden Bruttoinvestitionen von 6,9 Millionen Franken und Nettoinvestitionen von 6,6 Millionen Franken berücksichtigt. «Das positive Ergebnis hilft uns die finanzielle Situation der Gemeinde zu stabilisieren», ergänzt Vera Schwizer. Aber die Herausforderungen würden weiterhin bestehen bleiben und vollste Aufmerksamkeit erfordern. Die Jahresrechnung wurde bereits von der Revisionsstelle geprüft. Der Gemeinderat wird den Jahresbericht mit der Einladung zur Gemeindeversammlung veröffentlichen. (ll/cwi)