
Regierungsrat lehnt Gesetzesinitiative zur Senkung der Asylsozialhilfe ab
Regierungsrat lehnt Gesetzesinitiative zur Senkung der Asylsozialhilfe ab
Der Solothurner Regierungsrat empfiehlt die Gesetzesinitiative «Weniger Sozialhilfe für Scheinflüchtlinge» zur Ablehnung. Sie würde die Kosten nicht wesentlich senken und widerspreche Bundesrecht.

Am 26. Mai hatte ein Initiativkomitee eine Gesetzesinitiative eingereicht, die die Sozialhilfeleistungen an asyl- und schutzsuchende Personen ohne Aufenthaltsbewilligung sowie an vorläufig aufgenommene Personen senken will. Wie die Staatskanzlei mitteilt, hat der Solothurner Regierungsrat in seiner Sitzung vom 16. November die Initiative nun zur Ablehnung empfohlen.
Gemäss Mitteilung beurteilt der Regierungsrat die Initiative aus mehreren Gründen als «nicht zielführend». Er argumentiert, die Unterstützungsansätze für Personen im laufenden Asylverfahren und vorläufig aufgenommene Personen seien bereits um 20 Prozent reduziert worden. Eine weitere Reduktion der Asylsozialhilfe sei nicht angezeigt. Und: Die Kosten für die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich würden hauptsächlich durch den Bund getragen.
Ausserdem sei der durch die Initiative erfasste Personenkreis zu klein, um die Sozialkosten wesentlich zu beeinflussen. Zudem hätten die Kantone gemäss Bundesrecht den Auftrag, vorläufig aufgenommene Personen zu integrieren. Eine Reduktion der Asylsozialhilfe würde dem gesetzlich anerkannten Ziel einer nachhaltigen Integration entgegenwirken, heisst es in der Mitteilung.
Die Botschaft und der Entwurf werden nun dem Kantonsrat unterbreitet. Danach wird die Initiative oder ein dem Begehren entsprechender Erlass der Solothurner Stimmbevölkerung zur Abstimmung vorgelegt. (sks)