
Reiden: Gemeinderat verweigerte Abstimmung
An der Sitzung vom 19. Februar hat der Regierungsrat eine im Dezember eingereichte Stimmrechtsbeschwerde gutgeheissen: «Die Abstimmung über das Budget 2019 wird aufgehoben.» Nun ist die Gemeinde Reiden «aktuell ohne rechtskräftiges Budget», wie einer Medienmitteilung der Gemeinde Reiden zu entnehmen ist (wir berichteten). Nun muss dem Souverän erneut der Aufgaben- und Finanzplan 2019 bis 2022 zur Kenntnisnahme, die Investitionsrechnung 2019 zur Beschlussfassung und der Steuerfuss zur Festsetzung unterbreitet werden.
Grund dafür ist ein auf einer falschen Einstufung beruhender Verfahrensfehler: Der Gemeinderat stufte einen aus der Versammlung hervorgegangenen Kürzungsantrag als Rückweisungsantrag ein. Weiter verhinderte die Versammlungsleitung die Diskussion um die geforderte Kürzung von zwei Prozent des Globalbudgets und brachte den entsprechenden Antrag gar nicht erst zur Abstimmung. Gemäss Erwin Rast, Informationsverantwortlicher des Justiz- und Sicherheitsdepartements des Kantons Luzern, hat die Versammlungsleitung aber sämtliche Anträge, unabhängig von deren Umsetzbarkeit, zur Abstimmung zu bringen. Einzige Bedingung ist, dass die antragstellende Person sowie die Stimmberechtigten trotz vorgängiger Erläuterungen des Gemeinderates auf den entsprechenden Antrag eintreten wollen.
Ähnliches ist dem Entscheid des Regierungsrates zu entnehmen: Aufgrund der Gewaltenteilung liege die Budgetkompetenz – das heisst die Beschlussfassung der Leistungen wie auch deren Finanzierung – bei der Legislative (im Falle von Reiden bei der Gemeindeversammlung). Mit dieser Kompetenz gehe ebenfalls das Recht einher, Anträge zu stellen: «Mittels des Antragsrechts kann das Handeln der Behörde nicht nur angeregt, sondern unmittelbar inhaltlich bestimmt werden.» So seien gemäss Regierungsrat auch Anträge in Bezug auf das Budget möglich. Des Weiteren muss über jeden Antrag einzeln abgestimmt werden.
Dem Entscheid des Regierungsrates ist aber auch zu entnehmen, dass pauschale Budgetkürzungen «systemwidrig» und daher nicht möglich seien. Er verweist darauf, dass die Möglichkeit von solchen Kürzungen lediglich in konkreten Aufgabenbereichen bestehe.
«Aufgabe nicht wahrgenommen»
Im Zentrum des regierungsrätlichen Entscheids steht nicht der Antrag der Budgetkürzung von zwei Prozent, sondern der gemeinderätliche Umgang mit jenem Antrag. Denn es wäre die Aufgabe der Versammlungsleitung gewesen, die Votantin «darauf hinzuweisen, dass es nicht möglich ist, nur das Gesamtbudget zu kürzen, sondern dass die Kürzung in Bezug auf die einzelnen Globalbudgets in den Aufgabenbereichen zu beschliessen ist». Weiter hätte darauf hingewiesen werden müssen, dass der Antrag der Votantin erst dann eine Rückweisung des Budgets zur Folge gehabt hätte, «wenn es an der Gemeindeversammlung nicht gelungen wäre, die gekürzten Globalbudgets in den verschiedenen Aufgabenbereichen ziffernmässig festzusetzen und darüber zu beschliessen». So hätte die Vorinstanz, namentlich der Gemeinderat Reiden, gemäss dem Regierungsrat lediglich darüber informieren müssen, «dass für die Umsetzung des Antrags eine Budgetkürzung in den einzelnen Aufgabenbereichen durch die Stimmberechtigten zu beschliessen sei». Die Vorinstanz habe den Antrag aber «direkt als unzulässig beziehungsweise als Rückweisungsantrag qualifiziert», weshalb sie ihn «nicht ordnungsgemäss» behandelt hat.
So kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass «die Verweigerung der Abstimmung über einen Antrag, bei dem eine rechtlich zulässige Umsetzung möglich wäre», einen «erheblichen Verfahrensmangel» darstelle und Grund genug sei, die Abstimmung über das Budget 2019 aufzuheben.
Erneute Budgetversammlung
Aufgrund dieses Verfahrensfehlers und des Entscheids des Regierungsrates fehlt der Gemeinde Reiden nun das vom Souverän abgesegnete Budget. So kann sie aktuell keine frei bestimmbaren Ausgaben tätigen – bis ein neues Budget beschlossen ist, sind lediglich die gebundenen Ausgaben möglich. Davon betroffen kann beispielsweise die Besetzung einer offenen Stelle sein, welche während dem aktuellen budgetlosen Zustand nicht besetzt werden kann. Den Verbindlichkeiten aus Verträgen oder Leistungsvereinbarungen kann die Gemeinde Reiden aber gleichwohl nachgehen.
«Weil die Gemeinde nun in einem budgetlosen Zustand ist, sind wir sehr daran interessiert, so schnell wie möglich die neue Versammlung durchzuführen», teilt Vizepräsident Willi Zürcher (FDP) gegenüber dieser Zeitung mit. Denn der budgetlose Zustand dauere gemäss Erwin Rast bis zur Genehmigung eines ordentlichen Budgets durch die Gemeindeversammlung an.
Ob an dieser Versammlung ein gekürztes Budget oder nochmals jenes der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2018 vorgelegt wird, kann Zürcher noch nicht sagen. Sollte aber der Fall eintreten, dass das an der wiederholten Budgetgemeindeversammlung vorgelegte Budget nicht angenommen wird, müsste der Gemeinderat erneut über die Bücher.