
Reiden passt den Spitex-Vertrag an
Die Gemeinde und die Organisation haben vor wenigen Tagen eine neue Leistungsvereinbarung unterzeichnet. Diese trete am 1. Januar 2019 in Kraft, schreibt die Gemeinde in einer Mitteilung. Neu wird Reiden Hauswirtschafts- und Betreuungsleistungen nur noch mitfinanzieren, wenn Klienten ein massgebendes Jahreseinkommen von unter 50 000 Franken aufweisen.
Seit 2011 sind im Kanton Luzern die Gemeinden zuständig für die Langzeitpflege und damit auch die Pflegefinanzierung. Versicherer, Versicherte und Gemeinden teilen sich die Kosten. Die Gemeinden müssen gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) aber nur noch für pflegerische Leistungen aufkommen. Hauswirtschaft und Betreuung sind keine Pflichtleistungen mehr. Die neue gesetzliche Ausgangslage sowie die steigenden Kosten im Gesundheitsbereich hätten den Gemeinderat dazu veranlasst, die Leistungsvereinbarung mit der Spitex Wiggertal anzupassen. Eine Ausnahme mache man bei den finanziell schlechter gestellten Klienten, um Kosten andernorts vorzubeugen. «Es kann nämlich ein Risiko sein, Leistungen zu streichen», sagt Reidens Gemeinderätin Esther Steinmann auf Anfrage. Längerfristig betrachtet könne sich daher diese Investition durchaus lohnen. «Und am meisten Geld geben wir sowieso für die gesetzlich verpflichteten Leistungen bei der Pflege aus», so Steinmann. Die Effekte sind aber noch nicht ganz klar. Deshalb begrenzt Reiden das Projekt auf vier Jahre. Vor dessen Ende werde die Gemeinde die Auswirkungen dieses Finanzierungsmodells evaluieren und anschliessend über die Weiterführung entscheiden. Zudem unterstützt die Gemeinde das Spitex-Angebot Entlas-tungsdienst in den nächsten vier Jahren mit jährlich 3000 Franken. Dieses Angebot richtet sich an pflegende Angehörige – diese können betreute Personen stundenweise in die Obhut der Spitex geben und sich dabei erholen. (rzu)