
Roth trifft Psychiatrie-Missbrauchsopfer: «Dieses Gespräch hätte früher stattfinden müssen»
Das Bezirksgericht Aarau hat Ende 2017 einen im Kanton Aargau tätigen Psychiater wegen sexueller Ausnützung einer Notlage verurteilt. Beim Departement Gesundheit und Soziales (DGS) wurde zuvor eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht, weil der Kantonsarzt nach erster Kenntnisgabe des Falls keine Massnahmen ergriffen hatte.
Regierungsrätin Franziska Roth hat sich am Donnerstag mit dem Opfer getroffen und liess sich aus erster Hand über den Fall informieren. „Es hat mich betroffen gemacht, dass die Frau mit ihrem Anliegen mehrmals aufgelaufen ist. Deshalb war es mir wichtig, ihre Seite zu hören“, sagt die Regierungsrätin.
Nach dem Gespräch sei ihr klar gewesen, dass Handlungsbedarf bestehe, wie man in Zukunft mit solchen Fällen und Aufsichtsbeschwerden umgeht. „Im Moment gibt es keine explizite Regelung, dass in einem solchen Fall zum Beispiel beide Seiten angehört werden müssen“, sagt Franziska Roth. In diesem Fall hatte das DGS nur mit dem Psychiater, also dem Beschuldigten, gesprochen und die Frau, das Opfer, nie befragt.
„Audiatur et altera pars“, der Grundsatz des römischen Rechts, immer beide Seiten anzuhören, ist der Regierungsrätin, die vorher Gerichtspräsidentin in Brugg war, bestens bekannt. „In diesem Fall ist das sicher einer der Punkte, die nicht gut gelaufen sind“, sagt sie. „Dieses Gespräch hätte früher stattfinden müssen“, sagt die Regierungsrätin.
Sie selber habe die Aufsichtsbeschwerde, welche der neue Psychiater der Frau eingereicht hatte, im Frühling 2017 gesehen. Damals kam die Aufsichtsbehörde unter Federführung des Kantonsarztes allerdings zum Schluss, dass keine Pflichtverletzung vorliege, die ein Einschreiten von Amtes wegen erfordern würde.
Das sieht Franziska Roth seit dem Gespräch mit dem Opfer anders: „Deshalb habe ich eine Untersuchung der Abläufe und Entscheidungsprozesse angeordnet.“ Das Ziel müsse sein, dass sich ein solcher Fall im Departement nicht wiederholen kann. „Aufsichtsbeschwerden sollen künftig durch ein erweitertes Gremium beurteilt werden“, sagt Franziska Roth. (nla)