Rund 80 Zofinger zu Unrecht auf einer schwarzen Liste?

Wer die Krankenkassenprämie nicht bezahlt, wird gemahnt und schliesslich betrieben. Letzteres hat seit 2012 im Kanton Aargau die Konsequenz, dass die Schuldner auf eine Säumigenliste der Sozialversicherung Aargau (SVA) kommen. In der Praxis bedeutet dies, dass es nur noch im absoluten Notfall medizinische Leistungen und Medikamente gibt.

Verlustscheine
Erfolglose Betreibungen lösen zudem Verlustscheine aus. Die müssen im Aargau den Krankenkassen ab dem Rechnungsjahr 2018 erstmals von den Gemeinden aufgekauft werden – zu 85 Prozent des geschuldeten Betrags. René Küng, Leiter Finanzen und Controlling der Stadt Zofingen, hat sich an die Arbeit gemacht, die fällige Summe abzuschätzen. Hilfestellung liefert ihm da eine Tabelle des Kantons mit der Verlustscheinsumme pro Gemeinde – gelistet über einige Jahre. Die Tabelle oben rechts bildet das Jahr 2017 ab und die volle Summe der Schulden.

Gesetz ist Gesetz – und Zofingen sowie die anderen Aargauer Gemeinden müssen bezahlen. Allerdings möchte Küng danach die Verlustscheine im Tresor der Stadt bewirtschaften. Letzteres heisst, eine Auge darauf zu halten, ob ein Schuldner wieder zu Geld kommt – zurückzahlen kann und muss. Diese Bewirtschaftung wird bei Steuerausständen mit Erfolg getrieben.

Verlustscheine im Zusammenhang mit den Krankenkassenprämien, die bleiben grundsätzlich bei den Kassen, sagt Kai Herzog von der SVA. Die Bundesgesetzgebung wolle das so. Und die Bewirtschaftung? «Kann eine Krankenkasse den Schein bei einem Schuldner einlösen, dann muss sie der Gemeinde nur 50 Prozent rückerstatten. 35 Prozent für die Umtriebe sollte für die Kassen Motivation genug sein.» Danach ist man nicht mehr auf der Liste? Im Grundsatz ja.

Küng ist bei seiner Arbeit allerdings auch zu anderen Erkenntnisse gekommen. Er sagt: «Auf der Zofinger Säumigenliste befinden sich aktuell 165 Personen – Verlustscheine haben lediglich 65 Personen.» Eine «Dunkelziffer» eingerechnet, geht Küng davon aus, dass gegen «80 Personen unwissend auf der Liste sind – mit den entsprechenden einschneidenden Konsequenzen im Krankheitsfall».

Dass solch böse Überraschungen offenbar nicht selten sind, bestätigt ein Merkblatt des Verbandes Aargauer Gemeindesozialdienste. Dieses weist auf Folgendes hin: «Junge Erwachsene werden mit 19 Jahren auf die Liste gesetzt, falls deren Eltern die Prämien der Vorjahre nicht bezahlt haben.» Davon erfahren die Betroffen allerdings erst ein Jahr später. «Dies kann zu einem bösen Erwachen führen», steht auf dem Merkblatt. Nicht nur beim Arztbesuch – auch der Schuldenberg kann happig sein.

Sind da nicht auch die Krankenkassen in der Pflicht? Ihr Dachverband – auch für den Aargau zuständig – ist Santésuisse. Dort hat man den Überblick über die Regeln in den einzelnen Kantonen nicht. «Wenden Sie sich mit Ihren Fragen bitte an das kantonale Gesundheitsamt», sagt Pressesprecher Christophe Kaempf auf Anfrage.

Wie die Abläufe aussehen, weiss beim SVA Pirmin Pisan. Leitet eine Krankenkasse die Betreibung ein, schreibt sein Amt dem Säumigen einen Brief und setzt eine Frist von 30 Tagen. Von der Liste sollte man laut Merkblatt der Sozialdienste kommen, wenn man seine Schulden bezahlt hat oder Sozialhilfe bekommt und die Prämien so durch die öffentliche Hand berappt werden.

Apropos: Seit dieser Woche hat Gesundheitsdirektorin Franziska Roth eine spezielle Mailbox eingerichtet. Mit Problemen rund um die Themen Gesundheit und Soziales kann man sich direkt an sie wenden.