
SBI-Abstimmung: Es könnte möglich sein, dass …
Die Argumente der Gegner zur Selbstbestimmungsinitiative (SBI) muten teilweise seltsam an. Da sagt unsere Bundesrätin Simonetta Sommaruga unter anderem: «Die Initiative ist zu ungenau formuliert …» und «Die Stimmberechtigten kaufen die Katze im Sack». Wäre die Initiative genauer formuliert, würde die Magistratin argumentieren, die SBI sei zu starr formuliert und lasse keinen Spielraum; wie dies schon vor früheren Volksabstimmungen geschehen ist. Die Vertragssicherheit mit der Schweiz könnte gefährdet sein, heisst es. Verträge mit der Schweiz sind nicht nur Lippenbekenntnisse. Dass sich gar die Schweizer Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg in die Abstimmungsdiskussion einmischt und die SBI mit einem Angstmacher-Argument bekämpft, ist inakzeptabel. Die Richterin Helen Keller warnt vor einem Ja zur SBI, weil dadurch die Mitgliedschaft der Schweiz bei der Europäischen Konvention für Menschenrechte auf dem Spiel stehe. Dass unsere Wirtschaftsvertreter bei einem Ja künftig Rechtsunsicherheit befürchten, zeigt, wie wenig Vertrauen die Mächtigen in unserem Land dem Schweizervolk entgegenbringen. Der persönliche Entscheid zur SBI sollte nicht partei- oder wirtschaftspolitisch gewertet werden, sondern aus demokratischer Sicht. Dem Schweizer Stimmvolk traue ich zu, dass es wie bisher richtig zu beurteilen vermag, was für unser Land gut ist; jedenfalls eher als den EU-Bürokraten in Brüssel. Ich stufe unsere bewährte Bundesverfassung höher ein als von aussen gestaltete Verträge. Zurück zum Titel: Nach einem Nein zur SBI könnte es auch möglich sein, dass unsere künftigen Abstimmungen zur Farce und vom Ausland beeinflussbar werden.
ROBERT BÄR, ROTHRIST