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Selbsttest, Schnelltest, Spucktest: Welche Coronatests sind gratis? Und wie verlässlich sind sie?

Selbsttest, Schnelltest, Spucktest: Welche Coronatests sind gratis? Und wie verlässlich sind sie?

Welchen Test brauche ich fürs Covid-Zertifikat? Wer bekommt gratis Selbsttests aus der Apotheke? Und wie funktioniert ein serologischer Test? Was Sie über Coronatests wissen müssen, einfach erklärt.

Jolanda Riedener

Nur geschultes Personal führt Antigen-Schnelltests durch.

Bild: Eveline Beerkircher

Das Angebot und die Verfügbarkeit von verschiedenen Tests entwickelt sich laufend. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) muss den einzelnen Produkten eine Zulassung erteilen. Die folgende Übersicht stammt von der Website des BAG:

PCR-Test: Nasen-Rachen-Abstrich oder Speichelentnahme durch Fachperson, Analyse erfolgt im Labor.

Gepoolter PCR-Test: Speichelprobe (Spucktest), Analyse erfolgt im Labor.

Antigen-Schnelltest: Nasen-Rachen-Abstrich oder Nasenabstrich durch geschulte Person, Analyse erfolgt vor Ort (zum Beispiel Apotheke).

Antigen-Selbsttest: Nasenabstrich erfolgt selbstständig, Resultat kann selbst abgelesen werden.

Serologischer Test: Antikörper im Blut sollen zeigen, ob Kontakt mit dem Virus bestand.

Vorsicht trotz negativem Resultat: Ein negatives Testresultat schliesst eine Infektion mit dem Coronavirus nicht vollständig aus und ist immer eine Momentaufnahme. Deshalb ist es wichtig, die Hygiene- und Verhaltensregeln trotzdem zu beachten.

Der PCR-Test kommt seit Beginn der Pandemie auch in der Schweiz zum Einsatz. Er ist der Standardtest für Personen mit Symptomen. Die Probe wird als Nasen-Rachen-Abstrich oder Rachen-Abstrich entnommen. In einigen Institutionen wird die Probe via Speichel entnommen, was gemäss neusten Erkenntnissen gleich zuverlässig ist, schreibt das BAG. Der Abstrich wird in Arztpraxen, Spitälern und Testzentren durchgeführt.

Die Analyse erfolgt im Labor. Bei einer frischen Infektion sind im Nasen-Rachen-Abstrich sowohl das Erbgut des Virus als auch vollständige Viruspartikel enthalten. Das virale Erbgut (RNA) wird durch einen empfindlichen molekularen Test, die Realtime-Polymerase-Kettenreaktion (RT-PCR) nachgewiesen. In der Regel liegt das Resultat nach 24 bis 48 Stunden vor.

Der gepoolte PCR-Test kommt vor allem in Unternehmen, an Schulen oder anderen Institutionen wie Altersheimen regelmässig zum Einsatz. Der Bund übernimmt die Kosten für diese regelmässigen Spucktests. Beim gepoolten PCR-Test werden die Speichelproben von mehreren Personen zu einer Mischprobe vereint und vom Labor analysiert. Dies insbesondere, um die Kapazität zu erhöhen und die knappen Ressourcen der Labore zu schonen.

Fällt das Resultat einer Mischprobe (des «Pools») positiv aus, müssen die Personen im Nachhinein noch einzeln getestet werden. Um herauszufinden, welche Person infiziert ist, sollten alle Personen des Pools einen PCR-Test machen.

Der Antigen-Schnelltest erfolgt über einen Nasen-Rachen-Abstrich oder über einen Nasenabstrich, Speichelproben sind nicht möglich. Dieser Schnelltest liefert ein Ergebnis innerhalb von 15 bis 20 Minuten. Er ist weniger empfindlich und liefert ein weniger verlässliches Resultat als ein PCR-Test, ist laut BAG dennoch zuverlässig. Mit dem Antigen-Schnelltest können Eiweissbestandteile der Viruspartikel, sogenannte Antigene, nachgewiesen werden.

Neben den Antigen-Schnelltests werden in Zukunft weitere Arten von Schnelltests auf den Markt kommen. Der Bundesrat hat dafür ein Prüfverfahren definiert, es soll die hohe Qualität dieser Test sicherstellen.

Schnelltests müssen eine «unabhängige Validierung» aufweisen. Sie müssen in einem anerkannten Labor mit den Resultaten eines PCR-Tests verglichen werden. Dabei muss der Schnelltest eine Sensitivität von mindestens 85 Prozent und eine Spezifität von mindestens 99 Prozent erreichen:

Sensitivität: ist die Zuverlässigkeit, mit der ein Test das Vorhandensein der Krankheit oder des Erregers nachweist. 100 Prozent bedeutet, dass alle wirklich Infizierten erkannt worden sind. 99 Prozent heisst, dass von 100 Proben 99 richtig positiv und eine falsch negativ (die Krankheit wurde nicht erkannt) ist. Eine hohe Sensitivität heisst, dass ein positives Testergebnis die Infektion zuverlässig nachweist. Ist der Schnelltest positiv, empfiehlt sich ein PCR-Test, der eine präzisere Sensitivität aufweist.

Spezifität: Eine hohe Spezifität heisst, dass ein negativ Getesteter davon ausgehen kann, nicht krank oder infektiös zu sein. Sie meint die Zuverlässigkeit, mit der ein Test Gesunde erkennt. Liegt die Spezifität bei 99 Prozent, wurden von 100 Proben 99 korrekt negativ erkannt und eine ist falsch positiv (es wird also eine Krankheit oder ein Erregers anzeigt, obwohl nicht vorhanden).

Auch Personen ohne Fachkenntnisse sind in der Lage, diesen Test durchzuführen: Die Proben kann man eigenhändig entnehmen und das Resultat danach direkt ablesen.

Wenn der Selbsttest positiv ausfällt, muss ein PCR-Test durch eine Fachperson erfolgen. Ein positives Resultat muss die Fachperson den Behörden melden und die Testperson muss sich in Quarantäne begeben.

Die gewöhnlichen Antigen-Schnelltests sind keine Selbsttests. Schnelltests führt das Fachpersonal durch, zum Beispiel in Apotheken. Einen Selbsttest kann jede und jeder zu Hause durchführen, eine Analyse im Labor braucht es nicht.

Die Selbsttests sind seit dem 7. April, in Apotheken, Drogerien oder dem Detailhandel verfügbar. Diese sind jedoch für alle Personen kostenpflichtig, unabhängig ob diese geimpft oder genesen sind.

Der Bundesrat warnt: Jedes Testresultat sei nur eine Momentaufnahme. Weiter dürfe ein negativer Test nicht zu falscher Sicherheit und unvernünftigem Verhalten führen. Ausserdem sind Selbsttests deutlich weniger verlässlich als PCR-Tests.

Durch den serologischen Test lassen sich Antikörper, etwa gegen das Coronavirus, im Blut nachweisen. Antikörper weisen darauf hin, dass die getestete Person Kontakt mit dem Virus hatte. Allerdings ist es möglich, dass diese Tests Antikörper anzeigen, obwohl keine vorhanden sind. Weil lange unklar war, zu welchem Grad die entwickelten Antikörper vor einer erneuten Infektion schützen, hat das BAG den serologischen Test bisher nicht empfohlen.

Künftig sollen auch Personen mit einem aktuellen positiven Antikörpertest, oder eben serologischen Test, ein Schweizer Covid-Zertifikat erhalten. Das teilte das BAG an der Pressekonferenz vom 20. Oktober mit. Der Test ist kostenpflichtig und die Gültigkeitsdauer des Zertifikats auf 90 Tage beschränkt.

Personen, die bereits eine Impfdosis erhalten haben, sollen sich bis Ende November weiterhin gratis testen lassen können. Sie erhalten so auch ein Covid-Zertifikat. Das schlägt der Bundesrat vor. Er hat dies in die Konsultation geschickt: Um genug Zeit dafür zu haben, übernimmt der Bundesrat die Testkosten für alle Personen um zehn Tage. Bis am 10. Oktober bleiben Coronatests gratis.

Nicht geimpfte Personen müssen danach Coronatests selbst bezahlen, falls sie keine Symptome aufweisen. Die Kosten für das Testen von Personen mit Symptomen zahlt der Staat weiterhin. Allerdings berechtigen solche Tests nicht zum Erwerb eines Zertifikats. Schwangere Frauen, die ein Arztzeugnis haben, müssten die Tests nicht selber bezahlen. Selbsttests werden ab dem 10. Oktober weiterhin abgegeben, müssen neu aber auch von jenen Personen bezahlt werden, die nicht geimpft und nicht genesen sind.

Der Staat übernimmt auch die Kosten für PCR-Tests, wenn man sich etwa aufgrund von Symptomen, einer Meldung der Swiss-Covid-App oder auf behördliche sowie ärztliche Anweisung testen lässt. Kostenpflichtig für alle sind PCR-Tests, wenn ein negatives Testresultat für eine Reise oder ein Zertifikat benötigt wird.

Präventive Antigen-Schnelltests für Personen, die sich nicht impfen lassen können sowie Tests für Kinder unter 16 Jahren werden weiterhin vom Bund bezahlt. Auch Personen,

Adressen und Anlaufstellen werden auf den kantonalen Websites fortlaufend aktualisiert. Hier sind sie zu finden:

Eine Übersicht über Apotheken und Praxen, die im Kanton St.Gallen Schnelltests und PCR-Tests anbieten, gibt es hier.

Alle Adresse, wo man im Kanton Thurgau Coronatests machen lassen kann, gibt es unter diesem Link. Weiterführende Informationen zum Testen im Thurgau gibt es hier.

Die Coronahotline des Kantons Appenzell Ausserrhoden ist unter der Nummer 071 353 67 97 erreichbar. Anmeldungen zum Testzentrum in Teufen sowie Kontakte zu weiteren Anlaufstellen gibt es hier.

Für Coronatests im Kanton Appenzell Innerrhoden wendet man sich an die Hausärztin oder den Hausarzt sowie ans Testcenter im Spital Appenzell (Telefonnummer 071 788 75 57).

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