Sie klaute notorisch und kokste: Trotz eines psychatrischen Gutachtens muss die Frau ins Gefängnis

Die Cinthia (36, Name geändert) zur Last gelegten Taten füllen zehn Seiten der Anklageschrift. Da sind meist geringfügige Diebstähle, von einem Stück Alufolie über billige Fingerringe bis zu zwei Portemonnaies und einem Soda-Stream für 99 Franken. Dazu kommt mehrfacher Hausfriedensbruch, da sie sich nicht an die Hausverbote geschädigter Warenhäuser gehalten hat. Die Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz umfassen mehr als ein Dutzend Vergehen: Fahren trotz entzogenem Führerausweis, unter Betäubungsmitteleinfluss, Entwendung von Fahrzeugen (jene der Eltern und des Lebenspartners) zum Gebrauch. Auch hat sie einen Unfall mit Sachschaden nicht gemeldet, und einmal war sie innerorts massiv zu schnell unterwegs: mit 81 km/h. Der Besitz eines Klappmessers, entdeckt bei einer Personenkontrolle im Manor, gilt als Widerhandlung gegen das Waffengesetz. Und schliesslich ist da noch der mehrfache Kokainkonsum. Oder steht der am Ende am Anfang?

Dank Gutachten zum zweiten Mal vor Gericht

Cinthia, gepflegte Erscheinung, modisch gekleidet, steht in dieser Sache zum zweiten Mal vor Gericht. Ein Gutachten bezüglich Krankheitsdiagnose und Schuldfähigkeit ist zwischen erster und zweiter Verhandlung erstellt worden. Sie lebt mit ihrem Partner, der sie bei der Verhandlung vor dem Bezirksgericht Aarau, geleitet von Gerichtspräsident Andreas Schöb, begleitet, und ihrem achtjährigen Sohn zusammen. Die dreijährige Tochter lebt in einer Pflegefamilie. «Sie möchte sich in Zukunft um beide Kinder kümmern», sagt die Verteidigerin. Doch so schnell geht das nicht, denn die Staatsanwaltschaft fordert eine unbedingte Freiheitsstrafe von 26 Monaten.

Borderline-Syndrom, zu dieser Diagnose kommt das Gutachten, eine Persönlichkeitsstörung mit dem Kennzeichen «emotionale Instabilität». Seit der Geburt ihres Sohnes füge sie sich keine Selbstverletzungen mehr zu, sagt Cinthia. Von einem psychischen Auf und Ab spricht sie. Seit Anfang Woche sei sie in Behandlung, Borderline-Therapie. Cin­thia zeigt sich nicht renitent, doch an einige Übertretungen, Schwarzfahren etwa, oder Strafbefehle, Klauen im Migrolino, könne sie sich nicht erinnern.

«Das Gesetz scheint ihr egal zu sein»

Staatsanwältin Karin Scheidegger wirft Cinthia vor, Taten zu verschweigen und zu relativieren. Sie schiebe Krankheit vor und greife zu Schutzbehauptungen. Scheidegger ortet ein erhebliches Verschulden: «Das Gesetz scheint ihr egal zu sein.» Unbelehrbar sei sie. Ihr fehlten Einsicht und aufrichtige Reue: Noch während das psychiatrische Gutachten erstellt wurde, habe sie weiter delinquiert. Eine leicht verminderte Schuldfähigkeit sieht sie bloss bei wenigen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz. Dennoch hält sie eine unbedingte Freiheitsstrafe von 26 Monaten für angemessen, zumal sie Cin­thia keine günstige Prognose stellen kann. Zudem sei eine früher bedingt ausgefällte Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu 20 Franken zu widerrufen: Die 6000 Franken würden fällig. Und eine ambulante oder halbstationäre Massnahme – Bor­derline-Therapie – sei auch im Strafvollzug möglich.

Anderer Meinung ist die Verteidigerin. Eine Freiheitsstrafe sei zugunsten einer ambulanten Behandlung aufzuschieben, da gute Aussichten auf Erfolg bestünden: eine stabile Lebens­situation. Eine Freiheitsstrafe würde sie aus stabilen Verhältnissen reissen.

Das Gericht spricht Cinthia in zwei Punkten frei. So sei nicht erstellt, dass sie unter Betäubungsmitteleinfluss Auto gefahren ist. Sie könnte auch ein Ersatzmittel intus gehabt haben. Auch meint das Gericht, dass der Vorwurf des Nichtsicherns eines Fahrzeugs nichtig sei, da das Auto nach dem Unfall nicht mehr fahrfähig gewesen sei. Und ein geringfügiger Diebstahl sei verjährt.

Sechs Monate sitzen, drei Jahre Bewährung

Für die anderen rund 15 Delikte wird sie schuldig gesprochen, mit teils verminderter Schuldfähigkeit (Strassenverkehr, Betäubungsmittel). Das Gericht verurteilt Cinthia zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Grund für die Differenz zum Antrag der Staatsanwaltschaft: das psychiatrische Gutachten. Es spricht einen teilbedingten Freiheitsentzug aus. Sechs Monate muss Cinthia ins Gefängnis. Für die restlichen zwölf Monate wird der bedingte Strafvollzug gewährt. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Der Ball liegt nun bei Cinthia. Vollzugsbegleitend wird eine Massnahme angeordnet: Dabei soll es nicht nur um die Sucht, sondern auch um eine Borderline-Therapie gehen.

Auf einen Widerruf einer früheren Strafe (6000 Franken) verzichtet das Gericht, da Cin­thia, einst Mitarbeiterin in einer Bar, als Sozialhilfebezügerin diese Summe eh kaum stemmen könnte. Dafür wird die Probezeit hier um 1,5 Jahre verlängert. Andreas Schöb meint es ernst: «Das ist die letzte Chance für Sie!»

Fällig wird hingegen eine Busse von 1500 Franken. Und das Klappmesser bleibt eingezogen und wird vernichtet, obwohl sich Cinthia nicht bewusst war, dass der Besitz eines solchen Messers, ein Geschenk, strafbar ist. Andreas Schöb: «Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.»