
Sollen zerstrittene Eltern gebüsst werden, wenn sie das Besuchsrecht ihrer Kinder torpedieren?
Wenn sich Eltern trennen, sind meistens die Kinder die Leidtragenden. Sie dürfen, unabhängig vom Sorgerecht, in der Regel beide Eltern regelmässig sehen. Verweigert ein Elternteil dem anderen das Besuchsrecht, soll das künftig eine Straftat darstellen. Der Nationalrat hat diese Woche eine entsprechende Motion des Walliser Freisinnigen Philippe Nantermod mit 100 zu 78 Stimmen unterstützt. «Einige Elternteile zögern nicht, dem nichtsorgeberechtigten Elternteil die Ausübung dieses Rechts unrechtmässig zu verweigern», begründete Nantermod seinen Vorstoss.
Dadurch entstehe die Gefahr, dass sich das Kind von einem Elternteil entfremde. Persönliche Beziehungen zu beiden Elternteilen zu unterhalten, egal ob sorgeberechtigt oder nicht, sei aber ein grundlegendes Kinderrecht. Genauso wie das Entziehen von Minderjährigen durch den nichtsorgeberechtigten Elternteil strafrechtlich verfolgt wird, müsse auch die Verweigerung des Besuchsrechts bestraft werden.
Mediation und Schulung statt Bussen und Strafen
Die Scheidungsanwältin Jrene Vogel hofft, dass die Motion im Ständerat abstürzt. «Solche Konflikte lassen sich nicht mit dem Strafrecht lösen», sagt sie und bezieht sich auf die Unterlassung der Unterhaltspflicht, welche nicht verhindert, dass gewisse Elternteile ihrer Pflicht nicht nachkommen. Nantermod hat seine Motion auf den Strafbestand der Entziehung von Unmündigen abgestützt. Dabei gehe es um ein Herausreissen von Kindern aus ihrem gewohnten Umfeld. Davon könne bei der Verweigerung des Besuchsrechts nicht gesprochen werden.
Der Kontakt zum nicht hauptbetreuenden Elternteil sei für die Entwicklung der Kinder zwar wichtig. Aber solch eine Praxis verhärte nur die Fronten zwischen den Eltern noch mehr und trage nichts zum Familienfrieden bei, warnt Vogel. «Zwar wird ein Elternteil bestraft, doch für den Aufbau einer Beziehung, die das Kind ins Zentrum stellt, wird nichts erwirkt.»
Ausserdem sei ein schlechter Ehepartner nicht automatisch ein schlechtes Elternteil. «Diese Fälle sind meistens sehr komplex und vielschichtig, man könnte besser mit Mediation und Schulungen bei den Eltern ansetzen», so Vogel. Das sei meistens ergiebiger. Denn eine schlechte Paarbeziehung habe immer auch Auswirkungen auf die Elternbeziehung zum Kind.
«Gut gemeint ist das Gegenteil von gut»
Zudem stellt sich die Frage: Was passiert, wenn das Kind selbst einen Elternteil nicht besuchen möchte? Zum Beispiel, wenn ein Teenager am Wochenende lieber seine Freunde trifft, statt zum Vater zu fahren? Oder wenn ein Kind es nicht mehr aushält, wenn das eine Elternteil über das andere herzieht? Was kann man dann dem Obhutsinhaber vorwerfen? Das sind keine einfachen Fragen.
Vogel hat deshalb eine klare Meinung zur Motion von FDP-Nationalrat Nantermod: «Gut gemeint ist das Gegenteil von gut.» Auch der Bundesrat lehnte den Vorstoss ab. Er macht geltend, dass eine Strafnorm für Väter und Mütter, welche die Ausübung des Besuchsrechts verhinderten, bereits diskutiert und wieder verworfen worden sei. Anordnungen, um das Besuchsrecht durchzusetzen, seien schon heute möglich. «Zusätzliche Strafdrohungen tragen in diesem Fall kaum zur Vermeidung oder Vorbeugung von Konflikten bei», sagte die zuständige Justizministerin Karin Keller-Sutter (FDP) in der Parlamentsdebatte.
Jene Person zu bestrafen, die als Inhaberin der elterlichen Sorge das Besuchsrecht einer anderen Person missachtet, werde teilweise als Gesetzeslücke angesehen, beruhe aber auf einem bewussten Entscheid des Gesetzgebers. Man wolle vermeiden, dass die Strafbehörden in solchen Fällen das Kind in das Verfahren einbeziehen und letztlich zum Kronzeugen machen müssten. «Sie können mir sicher folgen, wenn ich sage, dass wir das nicht wollen», so Bundesrätin Keller-Sutter. Die Motion geht nun in die kleine Kammer.