
Sozialhilfe-Streit um 200 Franken pro Monat und Kind – verstösst Birchers Vorschlag gegen Verfassung?
Ihr jüngster Vorstoss hat SVP-Grossrätin Martina Bircher Rassismusvorwürfe von links eingebracht. Die Frau Vizeammann und Sozialvorsteherin von Aarburg will die Sozialhilfe für Grossfamilien deckeln.
Haushalte mit mehr als fünf Personen sollen für ein zusätzliches Kind nicht mehr Geld erhalten. Weder für den Grundbedarf noch fürs Wohnen. «Drei Kinder sind genug», lautet der unmissverständliche Titel ihrer Motion. Bircher zielt insbesondere auf Migranten-Familien ab, in deren Kulturkreisen Grossfamilien alltäglich seien.
Grossfamilien sind im Aargau die Ausnahme
Statistik Aargau hat auf Anfrage der AZ die Zahlen aus der Sozialhilfestatistik des Bundes aufbereitet. 2017 gab es im Aargau 2376 Haushalte mit Kindern, die von der Sozialhilfe unterstützt wurden. Bei den allermeisten handelt es sich und Haushalte mit einem bis drei Kindern (94,1 Prozent). Diese wären von Birchers Forderung nicht betroffen.
Haushalte mit vier und mehr Kindern (Einelternfamilien und Paare) hingegen gab es lediglich 141, was 5,9 Prozent entspricht. Die Zahlen bestätigen allerdings Birchers These der «besonders kinderreichen Ausländerinnen und Ausländer». 113 der 141 Grossfamilien, die 2017 im Aargau von der Sozialhilfe unterstützt wurden, sind ausländische Familien. Das entspricht rund 80 Prozent.
Von den 2376 Haushalten mit Kindern, die Sozialhilfe bezogen, waren 886 Schweizer Familien und 1490 ausländische Familien. Der Anteil Grossfamilien liegt bei den Ausländerinnen und Ausländern bei 7,6 Prozent. Bei den Schweizerinnen und Schweizern bei 3,2 Prozent. Asylsuchende, anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen, für die der Bund die Kosten übernimmt, sind in dieser Statistik nicht erfasst.
Im Aargau gelten bei der Sozialhilfe die empfohlenen Beträge für den Lebensunterhalt der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos). Die Skos berechnet die Leistungen aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse. «Der Grundbedarf orientiert sich an den einkommensschwächsten zehn Prozent der Haushalte», sagt Mediensprecherin Ingrid Hess.
Für Haushalte mit mehr als fünf Personen sehen die Richtlinien pro weitere Person einen Betrag von 200 Franken monatlich für den Grundbedarf vor, was rund 6.50 Franken pro Tag entspricht. «Mit weniger Geld ist es gemäss den statistisch erhobenen Daten kaum mehr möglich, in der Schweiz zu überleben», sagt Ingrid Hess.
Bircher bezweifelt, dass das Geld bei den Kindern landet
Gefährdet Martina Bircher mit ihrer Forderung also das Überleben von Kindern, die in Grossfamilien, die von der Sozialhilfe leben, hineingeboren werden? Schliesslich ist das zusätzliche Geld für ein weiteres Kind dafür gedacht, Grundbedürfnisse wie Essen, Trinken oder Kleidung zu finanzieren. Bircher winkt dennoch ab. Das sei «die typische Skos-Argumentation».
Ihr Vorstoss ziele nur auf die Automatismen. Also jene Beträge für Grundbedarf und Miete, die mit einer zusätzlichen Person im Haushalt automatisch höher werden. «Nur diese möchte ich deckeln», sagt die SVP-Grossrätin. Sie argumentiert mit den Vollkosten und spricht von einem Total «von gut 5000 Franken pro Monat» für einen Haushalt mit sechs Personen. Bircher fragt rhetorisch, wie eine Gemeinde die Eltern so noch dazu bringen solle, einer Arbeit für 4500 Franken pro Monat nachzugehen.
Dieses Argument zieht auf den ersten Blick. Viele Menschen müssen mit einem Lohn von 4500 Franken eine Familie ernähren. Aber solche Familie müssen in der Schweiz und im Aargau die Krankenkassenprämien nicht vollständig selber zahlen, sondern können eine Vergünstigung beantragen. Zudem erhalten Angestellte Kinderzulagen. «Das stimmt», räumt Bircher ein. Es blieben aber immer noch der Selbstbehalt, die Franchise oder die Zahnarzt-Kosten, argumentiert sie. «Es geht mir um die Vollkasko-Versicherung, die Sozialhilfeempfänger im Gegensatz zur arbeitenden Bevölkerung haben.»
Mit ihrer Motion will sie eine Änderung des kantonalen Gesetzes bewirken. Ist das rechtlich überhaupt möglich? Nein, findet die Skos. «Der Vorschlag wäre juristisch weder mit der Bundesverfassung noch mit der UNO-Kinderrechtskonvention vereinbar, die von der Schweiz ratifiziert wurde», sagt Ingrid Hess. Sie verweist auf die Bundesverfassung. Dort ist das Recht auf Hilfe in Notlagen festgeschrieben. Zudem haben Kinder und Jugendliche Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung.
Martina Bircher weist auch diese Kritik zurück. In der Bundesverfassung sei das Recht auf Hilfe in Notlagen verankert. «Dabei geht es um Nothilfe», so die SVP-Grossrätin. Die Ansätze für Sozialhilfe lägen deutlich über jenen der Nothilfe. «Deshalb wäre eine Deckelung, wie ich sie fordere, möglich», findet sie.
Auf Kosten der Kinder? Das sei nicht ihre Absicht, sagt Bircher. Sie taste die situationsbedingten Leistungen der Sozialhilfe nicht an. Diese können beispielsweise für Kinderwagen, den Spielgruppenbesuch oder auch eine Mitgliedschaft in einem Sportverein gesprochen werden. «Im Gegensatz zu den 200 Franken kommen diese Leistungen direkt den Kindern zugute», argumentiert Bircher.