Spesen-Exzesse in Genf – wie viel erhalten die Aargauer Regierungsräte?

Bei den Spesen der Kantonsregierungen gebe es einen Graben zwischen Deutsch- und Westschweiz, schrieb der «SonntagsBlick», nachdem er alle Kantone abgefragt hatte. Auslöser der aktuellen Debatte sind sehr hohe Spesen von Genfer Stadträten. So verursachte CVP-Stadtrat Guillaume Barazzone Handyrechnungen über 17’000 Franken. In seiner Spesen-Untersuchung kam der «SonntagsBlick» zum Schluss, dass man in Westschweizer Kantonen (bisher jedenfalls) tendenziell grosszügiger ist, in der Deutschschweiz zurückhaltender.

Das lässt sich auch für den Kanton Aargau sagen. Die Spesenbezüge seiner fünf Regierungsräte tauchen im viertgrössten Schweizer Kanton in der «Hitparade der Kantone» relativ weit hinten auf. Der Blick auf die Nachbarkantone zeigt: Die Spesen (jährliche Gesamtsumme für das gesamte Gremium) der Zürcher, Zuger, Luzerner und baselstädtischen Regierungskollegen sind höher als im Aargau (85’500 Franken). Tiefer sind diese hingegen bei den Nachbarkantonen Solothurn und Basel-Landschaft.

Im Aargau gibt es eine separate Spesenregelung, «die sehr genau eingehalten wird», betont Regierungssprecher Peter Buri. Es bestehe in der Regierung «eine hohe Sensibilität, das Spesenreglement korrekt anzuwenden». Demnach erhält jedes Mitglied des

Regierungsrats eine jährliche Spesenpauschale von 15’000 Franken zur Deckung der amtlich bedingten Auslagen. Für den jeweiligen Landammann gibt es aufgrund seiner zusätzlichen Repräsentationspflichten eine jährliche Zulage von 7’500 Franken, für den Landstatthalter eine von 3000 Franken. Zählt man das zusammen, kommt man auf die in der Tabelle angegebenen 85’500 Franken im Jahr.

VR-Entschädigung für Kanton
Der Aargau kennt, wie viele andere Kantone auch, die Regelung, dass sämtliche Entschädigungen, Sitzungsgelder und Spesen aus der Ausübung amtlicher Mandate und der Mitarbeit in Gremien von Amtes wegen der Staatskasse abgeliefert werden müssen. Das gilt beispielsweise für das Verwaltungsratsmandat bei den Schweizer Rheinsalinen AG, wo Finanzdirektor Markus Dieth Einsitz hat. 2017 wurden aus diesem Mandat 10’748 Franken an die Aargauer Staatskasse abgeliefert.

 

Regierungssprecher Buri nennt ein weiteres Beispiel: Aus der Mitgliedschaft von Landstatthalter Urs Hofmann bei der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) flossen 400 Franken Sitzungsgelder in die Staatskasse. 2017 nahm der Kanton Aarau aus amtlichen Aktivitäten von Regierungsratsmitgliedern in Verwaltungsräten, Konferenzen usw. insgesamt rund 52’200 Franken ein. Aus mehreren Verwaltungsräten hat sich die Regierung inzwischen zurückgezogen, um diese zu entpolitisieren, etwa aus demjenigen der Aargauischen Kantonalbank (AKB, da sass früher noch der Finanzdirektor), aus demjenigen der Axpo (da sass bis vor rund einem Jahr der Energiedirektor), oder aus denjenigen der Kantonsspitäler (da sass früher die Gesundheitsdirektorin).

Und wie ist es mit Geschenken? Regierungsmitglieder sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons dürfen keine Geschenke oder andere Vergünstigungen, die im Zusammenhang mit dem Anstellungsverhältnis stehen oder stehen könnten, für sich oder für andere fordern, annehmen oder sich versprechen lassen. Ausgenommen sei die Annahme von Höflichkeitsgeschenken von geringem Wert, so Buri. Als Faustregel gelte: «Was in einem Tag von einer Person konsumiert werden kann, ist in Ordnung.» Grundsätzlich übe man in diesem Bereich grosse Zurückhaltung.

Mit dem Bus nach Stuttgart
Aber wie ist es bei amtlichen Auslandengagements, etwa bei einer der vom Aargau schon vor Jahren angestossenen Demokratiekonferenzen mit Baden-Württemberg in dessen Landeshauptstadt Stuttgart, wo ja höhere Spesen anfallen? Bei offiziellen amtlichen Engagements im Ausland, die zum Beispiel mit Referaten, Arbeitssitzungen usw. verbunden sind, gibt es laut Sprecher Peter Buri in der Regel ein Budget aus der Kompetenzsumme des Regierungsrats.

Man versuche aber so oder so die Kosten möglichst niedrig zu halten: Zu den Demokratiekonferenzen in Stuttgart reise man beispielsweise mit dem Bus oder bilde Fahrgemeinschaften. Dies gelte grundsätzlich für den Fahrdienst, wenn mehrere Regierungsmitglieder an einen Ort hin- und zurückfahren. Eine Ausnahme gebe es allenfalls, wenn jemand zeitnah nachher eine andere Verpflichtung habe.

Zulagen/Abzüge wie für Personal
Eine klare Regelung gibt es im Kanton Aargau bei Regierungsräten auch für die Zulagen und Abzüge. Es gilt: Die Kinderzulagen sowie die Lohnzahlung bei Krankheit, Unfall, Militär-, Zivilschutz-, Feuerwehrdienst, Schwangerschaft und Tod richten sich nach den Bestimmungen, die auch für das kantonale Personal gelten.