
Spitalgesetz ist keine «Totgeburt» – Departement von Roth kontert die Kritik
SVP-Grossrat Jean-Pierre Gallati ist bekannt für scharfzüngige Äusserungen. In der AZ vom Montag bezeichnete er das neue Spitalgesetz als «Totgeburt» und sagte, der Regierungsrat sollte sich überlegen, die Vorlage zurückzuziehen.
Hintergrund seiner Forderung war ein Urteil des Verwaltungsgerichts. Das Gericht hiess ein Normenkontrollbegehren zweier Aargauer gut und hob die kantonale Liste mit den 13 Eingriffen auf, die seit diesem Jahr – ausser in Ausnahmefällen – ambulant statt stationär durchgeführt werden müssen. Das Gericht argumentiert, die kantonale Regelung widerspreche bundesrechtlichen Vorgaben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Regierungsrat prüft einen Weiterzug ans Bundesgericht.
Über das laufende Verfahren wurden gemäss geltenden Regeln des Regierungsrats weder Öffentlichkeit noch Politik informiert. Barbara Hürlimann, Leiterin der kantonalen Abteilung Gesundheit, sagt, praxisgemäss werde die Öffentlichkeit nicht aktiv über laufende Verfahren informiert. «Der Regierungsrat oder das Departement könnten dann, wenn die kontrollbegehrende Partei das Verfahren öffentlich macht, bestätigen, dass es ein solches Verfahren gibt.»
Sparen durch Spitalliste
Obwohl es seit dem Urteil keine kantonalen Vorschriften mehr zum Grundsatz ambulant vor stationär gibt, hält das Gesundheitsdepartement an der eingeschlagenen Stossrichtung fest. Barbara Hürlimann hält es für «verfehlt, wegen des Urteils gleich die ganze Totalrevision des Spitalgesetzes infrage zu stellen». Sie verweist auf zahlreiche Studien, die besagen, dass ambulante Behandlungen im Schnitt 2,3-mal billiger sind als stationäre. Ausserdem enthalte das neue Spitalgesetz abgesehen von der Strategie ambulant vor stationär weitere Kostendämpfungsmassnahmen. «Zum Beispiel die Berücksichtigung der Indikationsqualität oder die Einführung einer Pilotnorm», sagt Hürlimann. Das Einsparpotenzial werde durch das Spitalgesetz aber auch im Wesentlichen mit der überarbeiteten Spitalliste realisiert.
Regierungsrätin Franziska Roth führt aus, eine ambulante Behandlung entspreche einem Patientenbedürfnis. Ausserdem eröffne der medizinisch-technische Fortschritt laufend weiteres Potenzial im ambulanten Bereich. «Unser Ziel ist es, dass wirklich nur diejenigen Menschen stationär behandelt werden, bei denen es aus medizinischen Gründen notwendig ist.» Umgekehrt sollen keine stationären Behandlungen finanziert werden, die genauso gut ambulant durchgeführt werden könnten und somit zweckmässiger und wirtschaftlicher wären.
Im Aargau müsse niemand fürchten, dass der Kanton medizinische Leistungen rationieren wolle. «Der Arzt entscheidet», sagt Roth. «Ist aus medizinischen Gründen eine stationäre Behandlung notwendig, so wird diese in jedem Fall stationär gemacht und selbstverständlich immer auch bezahlt.»