
Stadion-Befürworter jubeln: Bundesgericht weist zwei Stimmrechts-Beschwerden ab
Die Medienmitteilung des Stadtrats im Wortlaut:
Bundesgericht weist Beschwerden gegen BNO ab
«Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 1. November 2019 (Versand Bundesgericht: 3. Dezember 2019) die noch hängigen Beschwerden bezüglich Revision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) abgewiesen. Der Stadtrat geht davon aus, dass der Regierungsrat die BNO nun zeitnah genehmigen wird.
Der Regierungsrat hat bereits im Juli 2019 die BNO als genehmigungsfähig erklärt. Er setzte die Genehmigung jedoch bis zum Entscheid des Bundesgerichts über die mit der BNO-zusammenhängenden Stimmrechtsbeschwerden aus. Diese Entscheide liegen nun vor und mit der Abweisung der Beschwerden steht der Genehmigung nun nichts mehr entgegen. Auf der Revision der städtischen Bau- und Nutzungsordnung basiert auch die Teiländerung Nutzungsplanung Torfeld Süd. Die Aarauer Stimmbevölkerung hat diese am 24. November 2019 mit 5’038 Ja gegen 3’234 Nein-Stimmen angenommen (JaStimmenanteil 60 %). Sie kann nun ebenfalls dem Regierungsrat zur Genehmigung vorgelegt werden.»
Zuerst die deutliche Zustimmung der Aarauer zu den Stadion-Vorlagen (60% Ja), dann die Erteilung des 6-Millionen-Kredits durch die Ortsbürger und jetzt die langersehnten Entscheide des Bundesgerichtes: Seit zehn Tagen läuft es sehr gut für das Stadion. Und für die Stadt Aarau generell: Denn dank dem Bundesgerichtsurteil kann jetzt die neue Bau- und Nutzungsordnung (BNO) durch den Regierungsrat genehmigt werden, was den Weg frei macht für so wichtige Projekte wie den Neubau des Hotels Aarauerhof beim Bahnhof.
Die Ausgangslange: Die Gesamtrevision der BNO war vom Regierungsrat zwar als für „genehmigungsfähig“ erklärt, aber noch nicht genehmigt worden. Dafür brauchte es die Urteile des Bundesgerichts, deren Inhalt heute Mittwoch vom Stadtrat bekanntgegeben wurde. Hätte das Bundesgericht die beiden Stimmrechtsbeschwerden gutgeheissen, hätte es eine weitere Verzögerung von einem Jahr gegeben – sowohl bei der BNO als auch beim Stadion.
Die neue BNO ist das Fundament für die „Teiländerung Nutzungsplanung Torfeld Süd, Stadion 2017“, über die vor zehn Tagen abgestimmt worden ist. Weil die definitive Genehmigung der neuen BNO durch den Regierungsrat nun in Sichtweite ist, ist eine der wichtigsten Hürden auf dem Weg zur Realisierung des Stadions aus dem Weg geräumt.