
Ständerat: Kommission will Gegenentwurf zur Gletscherinitiative
Ständerat: Kommission will Gegenentwurf zur Gletscherinitiative
Die Umweltkommission des Ständerates will Netto null 2050 als Klimaziel auf Gesetzesebene verankern. Damit soll der Klimainitiative begegnet werden. Nun ist die Kommission des Nationalrats am Zug.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-N) soll bis zur Sommersession 2022 einen indirekten Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative ausarbeiten. Die entsprechende Kommission des Ständerates (Urek-S) hat dazu mit sieben zu vier Stimmen grünes Licht gegeben, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Der indirekte Gegenvorschlag soll das Ziel von Netto null Treibhausgasemissionen bis 2050 auf Gesetzesebene verankern. Damit würde ein wesentliches Ziel der Gletscherinitiative übernommen, allerdings ohne die von dieser vorgesehenen Verbotsmassnahmen.
Ein klares Klimaziel mit einem definierten Absenkpfad sei zu begrüssen, so die Meinung der Kommissionsmehrheit. Sie erwarte aber, dass die Schwesterkommission im Nationalrat bei der Ausarbeitung der Gesetzesrevision nur Massnahmen festschreibe, die mehrheitsfähig und im Hinblick auf grösstmögliche Akzeptanz ausgestaltet würden.
Zur Initiative selbst, aber auch zum indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates, will sich die Urek-S zu einem späteren Zeitpunkt positionieren. Der nun gutgeheissene Vorschlag, das Klimaziel auf Stufe Gesetz und nicht in der Verfassung festzuschreiben, geht auf eine parlamentarische Initiative der Urek-N zurück. Eine Gesetzesrevision sei rascher umsetzbar als eine Verfassungsänderung, so die Argumentation der Kommissionen.
Von Seiten der Gletscherinitiative wird der indirekte Gegenvorschlag im Grundsatz begrüsst. Die Initianten fordern aber, dass neben dem Klimaziel auch «wirksame Massnahmen» ins Gesetz geschrieben werden. Dabei müsse auch klar definiert werden, welche Massnahmen als «wirtschaftlich tragbar» eingestuft würden, schreibt der Verein Klimaschutz Schweiz in einer ersten Mitteilung: «Ausnahmen darf es nur geben, wo der Ausstieg in einer volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung nicht tragbar wäre.» (wap)