Streit um ein Stück Stoff: Neun Fragen und Antworten zum Verhüllungsverbot

Worum geht es?

Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» will in der Bundesverfassung festschreiben, dass niemand in der Öffentlichkeit sein Gesicht verhüllen darf. Betroffen davon wären einerseits Strassen, Plätze und die freie Natur. Andererseits aber auch Restaurants, Amtsstellen oder Sportstadien – im Initiativtext ist nämlich die Rede von Orten, «an denen grundsätzlich von jedermann beanspruchbare Dienstleistungen angeboten werden». Das Parlament hat einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet: Wer sich vor Behörden oder im öffentlichen Verkehr identifizieren muss, soll gesetzlich verpflichtet werden, das Gesicht zu zeigen.

Was heisst überhaupt «verhüllt»?

Im Initiativtext wird nicht näher ausgeführt, was unter «Verhüllung des eigenen Gesichts» zu verstehen ist. Dies ist letztlich eine Frage der Umsetzung. Die Verfassungsbestimmung müsste von den Kantonen in ihren Gesetzen konkretisiert werden. Klar ist: Wer sich bloss eine Mütze aufsetzt, einen Schal umbindet oder ein Kopftuch trägt, ist davon nicht betroffen.

Auf welche Arten der Verhüllung zielt die Initiative dann ab?

Worum es in erster Linie geht, macht ein Absatz im Initiativtext deutlich: Demnach darf eine Person nicht aufgrund ihres Geschlechts dazu gezwungen werden, ihr Gesicht zu verhüllen. Die Vorlage hat damit einen religiös-politischen Charakter. Im Volksmund oft einfach «Burkainitiative» genannt, zielt sie auf Musliminnen ab, die eine Burka oder einen Niqab tragen und ihr Gesicht vollverhüllen. Gleichzeitig richtet sich die Initiative gegen «das Tragen einer Sturmhaube zur anonymen Begehung von Gewalt- und Straftaten», wie es das zuständige Justizdepartement formuliert. Betroffen wären namentlich auch Fussball-Hooligans und vermummte Demonstranten.

Sind Ausnahmen möglich?

Ja. So soll das Verhüllungsverbot explizit nicht für Gotteshäuser und Sakralstätten gelten. Ebenso erlaubt sind Ausnahmen aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, des Wetters oder des einheimischen Brauchtums. Motorradhelme etwa dürften – respektive müssten – weiterhin getragen werden. Auch Fasnachtskostüme mit Masken wären noch erlaubt. Und nach Annahme der Initiative wäre es weiterhin möglich, Schutzmasken aus gesundheitlichen Gründen zu tragen; was aktuell in Coronazeiten mitunter sogar Pflicht ist. Keine Ausnahmen gibt es jedoch für den Tourismus.

Wie viele Frauen tragen hierzulande einen Niqab oder eine Burka?

Genaue Zahlen dazu gibt es keine, nur Schätzungen: Laut einer aktuellen Luzerner Untersuchung, auf die der Bundesrat verweist, tragen in der Schweiz rund 20 bis 30 Frauen einen Niqab. Die Burka, die den Körper von Kopf bis Fuss inklusive Augenpartie bedeckt, komme sogar noch seltener vor. Frauen in der Schweiz trügen die Verschleierung in der Regel freiwillig. Bei den meisten Trägerinnen, die hierzulande anzutreffen sind, handelt es sich um Touristinnen.

Kann eine Frau heute dazu gezwungen werden, sich zu verhüllen?

Nein. Dies ist schon heute strafbar und fällt gemäss Strafgesetzbuch unter Nötigung. Wird eine Vollverschleierung in der Öffentlichkeit gar als Ausdruck mangelnder Integration taxiert, können die Behörden im äussersten Fall eine Aufenthaltsbewilligung entziehen oder gar eine Einbürgerung verweigern.

Gibt es Kantone, die bereits entsprechende Verbote kennen?

Ja. Das Tessin (seit 2016) und St. Gallen (seit 2019) haben ein Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum auf kantonaler Ebene eingeführt. 15 Kantone kennen zumindest ein Verbot, sich bei Kundgebungen oder an Sportanlässen zu vermummen.

Wer ist dafür – und mit welchen Argumenten?

Lanciert wurde die Initiative vom Egerkinger Komitee, das von SVP-Nationalrat Walter Wobmann präsidiert wird. Für ein Verbot sprechen sich SVP, EDU und SD aus. Überdies engagiert sich ein Frauenkomitee um Mitte-Nationalrätin Marianne Binder für ein Ja, und ebenso befürworten vereinzelt linke und freisinnige Vertreterinnen ein solches. Während die Initianten ihre Vorlage auch als Beitrag gegen die «Islamisierung» sehen und die bessere Handhabe gegen vermummte Straftäter betonen, stellen andere die Frauenrechte in den Vordergrund: Die Gesichtsverhüllung symbolisiere die Unterdrückung, sei ein Eingriff in die Selbstbestimmung und widerspreche hiesigen Werten massiv. «Freie Menschen zeigen Gesicht», finden sie.

Wer ist dagegen – und mit welchen Argumenten?

Eine Mehrheit des Parlaments und der Bundesrat lehnen die Initiative ab. SP, FDP, Mitte-Partei, Grüne, GLP sowie Frauenorganisationen haben die Nein-Parole zum Verhüllungsverbot gefasst. Die Gesichtsverhüllung sei hierzulande ein Randphänomen, argumentieren sie. Ein schweizweites, in der Verfassung verankertes Verbot halten sie deshalb für übertrieben. Mit der Initiative würden die Rechte der Kantone beschnitten, deren Aufgabe es ist, die Nutzung des öffentlichen Raums zu regeln. Zudem warnen die Gegner: Die Initiative wirke sich teilweise kontraproduktiv auf die betroffenen Frauen aus. Statt ihrer Unterdrückung entgegenzuwirken, könnten sie in die Isolation getrieben werden. Schliesslich macht sich ein Tourismuskomitee für ein Nein stark. Die Beteiligten befürchten, dass die Schweiz als offenes Gastland Schaden nehmen könnte.