Teure Ausschaffungen: Bis zu 15’000 Franken für eine Rückführung nach Marokko

Wie weiter nach einem negativen Asylentscheid? Was tun, wenn die Aufenthaltsbewilligung abgelaufen ist? Viele Ausländer ohne Bleiberecht weigern sich, die Schweiz freiwillig zu verlassen. Manche entziehen sich der drohenden Wegweisung durch Untertauchen. Denn die Behörden setzen die Ausschaffungen auch mit Zwang durch.

Der Bund organisiert die Rückflüge, und die Kantone stellen Polizisten, welche die rückzuführenden Personen in normalen Linienflugzeugen bis in deren Heimat begleiten. Rechnen die Behörden mit starkem körperlichen Widerstand, werden sogenannte Sonderflüge organisiert. Wenn nötig, kommen Handfesseln zum Einsatz.

Marokko akzeptiert zwar Ausschaffungen per Linien-, nicht aber per Sonderflug. Es figuriert auf einer Liste von Ländern des Staatssekretariats für Migration (SEM), mit denen sich die Zusammenarbeit bei den Rückführungen schwierig gestaltet. Zurzeit steht Marokko auf Rang vier der Herkunftsländer neuer Asylsuchender, hinter Afghanistan, der Türkei und Algerien. Die Schweiz befördert wegen der Schwierigkeiten auszuschaffende Marokkaner zuerst per Sonderflug nach Marseille. Von dort geht es weiter mit der Fähre in die marokkanische Hafenstadt Tanger.

Die Ausschaffungen via Seeweg sind die teuersten. «Die Transport- und Übernachtungskosten für eine rückzuführende Person beliefen sich letztmals im Januar 2019 auf rund 15’000 Franken», schreibt der Bundesrat in der Antwort auf eine Interpellation von Verena Herzog. Die Thurgauer SVP-Nationalrätin wollte wissen, was der Bundesrat generell unternehme, um begleitete Rückführungen effizienter und günstiger abzuwickeln.

Bis zu 70 Stunden, bis zu neun Polizisten

In zwei Aktionen führte die Schweiz im Jahr 2019 sechs Personen per Fähre nach Marokko zurück, wie SEM-Sprecher Lukas Rieder mitteilt. Wegen Corona fanden 2020 und 2021 keine maritimen Ausschaffungen statt. Rückführungen auf dem Seeweg dauern bis zu 70 Stunden. Mit dabei sind sechs bis neun Polizisten, die sich im Schichtbetrieb abwechseln. Aufgeboten wird zudem ein Arzt, der die Gesundheit der Auszuschaffenden überwacht.

Der Bundesrat rechtfertigt den grossen Aufwand für die begleiteten Ausschaffungen. Wenn die Personen nicht ausgeschafft würden, würde dies auch Kosten generieren, hält er fest. SEM-Sprecher Rieder rechnet vor, dass ein Kanton jährlich pro Person 18250 Franken an Nothilfekosten einspare, wenn eine ausreisepflichtige Person tatsächlich des Landes verwiesen werde. Der Bundesrat argumentiert zudem mit der Glaubwürdigkeit der Migrationspolitik: «Es ist wichtig, dass rechtskräftige Wegweisungen – falls nicht anders möglich – auch gegen den Willen der Betroffenen durchgesetzt werden können.»

In den Augen des Bundesrats funktioniert der Wegweisungsvollzug «grundsätzlich gut». Im Jahr 2019 betrug die europäische Vollzugsquote 29 Prozent, die schweizerische 51 Prozent. Das heisst: Von 100 rechtskräftig weggewiesenen Personen verliessen 51 die Schweiz freiwillig oder mittels Rückführungen. Die übrigen Personen sind entweder untergetaucht, oder der Vollzugsprozess war noch hängig.

Flugannullationen kosten Millionen

Die Wegweisungen bescheren den für den Vollzug zuständigen Kantonen grossen Aufwand. Oft misslingen sie. Allein in den Jahren 2018 bis 2020 betrugen die Kosten für Annullationen von Linienflügen 1,4 Millionen Franken. 928 Personen traten den Flug nicht an. Gründe können medizinische Probleme sein, aber auch «Renitenz», wie der Bundesrat festhält. Das bedeutet zum Beispiel: Eine Person verhält sich in einem Flugzeug so unkooperativ, dass der Pilot sich weigert, mit ihr an Bord abzufliegen. Im letzten Jahr führte zudem die Pandemie zu Annullationen.

Die Kosten eines Linienflugs belaufen sich pro Person auf 4000 Franken (inklusive Begleiter), bei Sonderflügen auf knapp 14’000 Franken. Zwischen 2018 und 2020 wurden 14 Sonderflüge kurzfristig abgesagt – was 180’000 Franken kostete.