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Tragischer Unfall mit Foodtruck in Liesberg: Es war fahrlässige Tötung – der Angeklagte muss aber nicht ins Gefängnis 

Tragischer Unfall mit Foodtruck in Liesberg: Es war fahrlässige Tötung – der Angeklagte muss aber nicht ins Gefängnis 

Im Januar 2020 starb im Laufental ein Lastwagenfahrer, als sich die Seitenklappe des Imbisswagens auf der anderen Strassenseite öffnete. Der Fahrer des Foodtrucks muss sich heute wegen fahrlässiger Tötung vor dem Baselbieter Strafgericht in Muttenz verantworten. Wir berichten laufend.

Dimitri Hofer

Polizei BL

Das Wichtigste in Kürze:

Der Fall erschütterte damals die Region: Der Fahrer eines Sattelschleppers aus der Ostschweiz kam im Januar 2020 im Laufental unter tragischen Umständen ums Leben. Er wurde von einer Aluminiumstange getötet, die sich während der Fahrt von der Seitenklappe eines Foodtrucks auf der Gegenfahrbahn gelöst hatte. Der Unfallverursacher steht am Dienstag vor dem Strafgericht in Muttenz.

Dem heute 35-jährigen Angeklagten wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Er hatte einen Lieferwagen zum Foodtruck umgebaut und die Änderungen nicht prüfen lassen. Gleichzeitig ist er auch für das mehrfache Führen eines nicht vorschriftsgemässen und nicht betriebssicheren Lieferwagens angeklagt. Der Beschuldigte blieb beim Unfall unverletzt.

Im Laufental war die Anteilnahme damals gross. Wie das Opfer ist auch der Fahrer des Foodtrucks Familienvater. Carl Gustav Mez, Anwalt des Unfallverursachers, sagte einige Tage vor dem Prozess gegenüber der bz: «Mein Mandant ist ein unbescholtener Bürger. Durch den Unfall ist er psychisch an die Grenzen gekommen.»

16. November 2021, Nachmittag: Es war fahrlässige Tötung – der Angeklagte muss aber nicht ins Gefängnis

Nach einer längeren Urteilsberatung verliest die Gerichtsschreiberin am späteren Nachmittag in Muttenz das Urteil gegen den Fahrer des Foodtrucks: Der Angeklagte wird wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten bei einer Probezeit von vier Jahren verurteilt. Gerichtspräsident Robert Karrer erwähnt die verschiedenen Vorstrafen des Verurteilten. Gleichzeitig sei bei ihm aber nach dem verheerenden Unfall vom Januar 2020 Reue zu spüren gewesen.

Der Gerichtspräsident spricht dem Verurteilten ins Gewissen:

«Sie delinquieren seit 2007. Immer wieder kommen Sie mit dem Gesetz in Konflikt.»

Zur vierjährigen Probezeit sagt Karrer: «Sie müssen jetzt den Beweis erbringen, dass Sie sich verantwortungsvoll verhalten können.» Für die weiteren Vergehen, die dem 35-Jährigen zur Last gelegt werden, wird er zu einer Busse von 1200 Franken verurteilt. Dazu gehören Führen eines nicht betriebssicheren Lieferwagens und Verletzung der ausserordentlichen Prüfpflicht.

Gerichtspräsident Robert Karrer spricht über den Unfall: Die Seitenklappe habe sich während der Fahrt geöffnet. Die Ursache dafür sei unklar. Einen Defekt könne man ausschliessen.

«Wir gehen davon aus, dass der Verurteilte vergessen hat, die Riegel zu schliessen. Indem er die beiden Verschlussriegel offen liess, hat er eine Gefahr für den Strassenverkehr geschaffen.»

Spätestens bei der Kontrolle vor der Abfahrt am Unfalltag hätte der Verurteilte die offenen Verschlussriegel sehen sollen. Die Sorgfaltspflichtverletzung des Verurteilten habe zum Tod des Opfers geführt. «Die Aussage, er habe nicht gewusst, dass er das Fahrzeug vorführen musste, beurteilen wir als reine Schutzbehauptung.»

Die Baselbieter Staatsanwaltschaft und der Verurteilte können das Urteil weiterziehen.

16. November 2021, Vormittag: Die Staatsanwältin fordert eine milde Strafe für den Angeklagten

Nach einer Pause hält die fallführende Baselbieter Staatsanwältin Thea Bänteli ihr Plädoyer. Sie spricht über die Seitenklappe des Foodtrucks, die sich beim fatalen Unfall vom Januar 2020 während der Fahrt geöffnet hatte. Das Opfer starb durch ein Aluminiumprofil, das sich seinerseits von der Klappe löste und seine Brust durchbohrte.

«Falls die Seitenklappe schon in früheren Fällen nicht geschlossen gewesen wäre, hätte sie sich schon damals geöffnet. Der Beschuldigte hat es vor dem Unfall pflichtwidrig unterlassen, die Verschlussriegel der Seitenklappe zu schliessen. Auf diese Weise hat er die Gefahr einen Unfalls geschaffen.»

Bei der Baselstrasse in Liesberg, auf der sich der Unfall ereignete, handle es sich um die Hausstrecke des Angeklagten. Sein Foodtruck sei den Fliehkräften und den Vibrationen auf dieser Strasse nicht zum ersten Mal ausgesetzt gewesen. «Dass er sagt, er habe die Verschlussriegel geschlossen, ist eine Schutzbehauptung. Der tragische Unfall war voraussehbar und vermeidbar. Deshalb hat der sich der Angeklagte der fahrlässlichen Tötung schuldig gemacht.» Da die Seitenklappe nur mit zwei kleinen Verschlussriegeln gesichert gewesen sei, hätte er die Umbauten unbedingt vorführen müssen.

Der Angeklagte sei keineswegs ein unbescholtener Bürger, wie sein Anwalt Carl Gustav Mez gegenüber dieser Zeitung erklärt hatte, sondern mehrfach vorbestraft. Er sei wegen Vergehen gegen das Betäubungsmittel- und das Waffengesetz verurteilt worden. Auch verweist sie auf den Autounfall aus dem Jahr 2013 mit drei Verletzten.

«Wie es scheint, hat er es auch nach diesem ersten Unfall nicht so ernst mit den Sorgfaltspflichten genommen.»

Die Staatsanwältin fordert für den Angeklagten eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten bei einer Probezeit von vier Jahren für die fahrlässige Tötung sowie eine Busse von 1200 Franken für die Vergehen gegen das Strassengesetz. Strafmildernd sei, dass nicht zu erwarten, dass der Angeklagte weitere Vergehen begehe, da er durch den Unfall stark geprägt worden sei. «Er hat eine günstige Prognose.»

Der Angeklagte sei «ein ausgesprochener Pechvogel»

Nach den Worten der Staatsanwältin spricht Carl Gustav Mez, Anwalt des Beschuldigten. Er geht zuerst auf das Privatleben des 35-Jährigen ein:

«Mein Mandant ist ein ausgesprochener Pechvogel. 13 Tage nach seiner Geburt verschwand der sizilianische Vater. Seine Mutter war mit den kleinen Kindern völlig überfordert und nahm Drogen.»

Der Angeklagte habe zweifellos einen unschönen Strafregisterauszug. Aber dieser sei in vielen Fällen auch Folge des Pechs, das seinen Mandanten verfolge. Den Unfall in Liesberg bezeichnet der Anwalt als eine «Verkettung unglücklicher Umstände». Er müsse der Staatsanwältin widersprechen: «Es kann durchaus sein, dass sich die Seitenklappe zwar erst vor dem Unfall öffnete, sie zuvor aber schon über einen längeren Zeitraum nicht richtig verschlossen war.» Von der Motorfahrzeugkontrolle sei der Beschuldigte nicht aufgeboten worden, um das Fahrzeug vorzuführen. «Und zwar, obwohl die Polizei den umgebauten Lieferwagen immer wieder kontrolliert hatte.»

Von den Medien sei der Beschuldigte als «verantwortungsloser Bastler» dargestellt worden. «Dass mein Mandant als ausgebildeter Polymechaniker in der Lage war, ein solches Fahrzeug umzubauen, wurde nicht erwähnt.» Carl Gustav Mez spricht bei seinem Angeklagten von keinem groben Verschulden und plädiert für eine tiefe Strafe als die Baselbieter Staatsanwältin: Keine bedingte Freiheitsstrafe, sondern 180 Tagessätze.

Nach der Verhandlung erklärt der Anwalt gegenüber der bz:

«Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf Indizien. Aus diesen schliesst sie, dass die Fahrlässigkeit meines Mandanten darin besteht, dass er die Seitenklappe nicht geschlossen hat.»

Aber auch die Staatsanwältin habe betont, dass auch alternative Ursachen möglich seien. «Wenn man von diesen alternativen Ursachen ausgeht, wäre das Vergehen des Beschuldigten noch geringer.»

Nach den Plädoyers der Staatsanwältin und des Anwalts hat der Beschuldigte das letzte Wort:

«Es tut mir unendlich leid, was passiert ist Ich habe gelernt, welche Folgen Unachtsamkeit haben kann. Den schwierigsten Teil habe ich noch vor mir: Ich möchte den Hinterbliebenen des Verstorbenen mein Beileid aussprechen.»

Das Gericht zieht sich zur geheimen Urteilsberatung zurück. Das Urteil wird am Dienstagnachmittag um 16 Uhr verkündet. Was das Gericht entschieden hat, erfahren Sie dann an dieser Stelle.

16. November 2021, Vormittag: Der Beschuldigte wird befragt

Der Fahrer des Foodtrucks, mit dem er im Januar 2020 in Liesberg den tödlichen Unfall verursachte, sitzt in der Mitte des Gerichtssaals in Muttenz. Zu Beginn der Verhandlung stellt Gerichtspräsident Robert Karrer dem Beschuldigten einige persönliche Fragen. Der 35-jährige erklärt, dass seine Firma, mit der er den Imbisswagen mit sizilianischen Spezialitäten betreibt, noch immer existiere. Seit Corona laufe das Geschäft nicht gut. Bei einem früheren Arbeitgeber sei er nicht glücklich gewesen.

«Mit meinem eigenen Unternehmen bin ich glücklich.»

Seine Tätigkeit mache er sehr gerne. Seine Mutter unterstütze ihn, seine Partnerin und die beiden Kinder finanziell.

Der Angeklagte sagt, dass er CBD-Hanf rauche wegen seiner Schulterschmerzen. Nach dem Unfall sind bei ihm 0,8 Mikrogramm CBD-Hanf im Blut festgestellt worden. «Am Abend zuvor habe ich Hanf konsumiert. Vor dem Unfall jedoch nicht.» Der Beschuldigte ist mehrfach vorbestraft. Im Jahr 2013 verursachte er einen anderen Unfall, als er in seinem Auto am Autoradio hantierte. Im anderen Fahrzeug wurden drei Personen verletzt, teilweise schwer.

Ein Jahr später verstiess er gegen das Waffengesetz. «Ein Freund hat einen Schlagstock bei mir im Auto gelassen», sagt er.

«Die Vorstrafen und auch der Unfall in Liesberg zeigen einen gewissen Schlendrian, den Sie an den Tag legen. Hat sich das irgendwie geändert?»

Auf die Frage der Gerichtspräsidenten hat der Angeklagte nichts zu erwidern.

Der Beschuldigte spricht über sein Privatleben: Die Mutter seiner Partnerin sei vor drei Jahren von ihrem Ex-Mann mit einem Messer schwer verletzt worden und seither Tetraplegikerin. Die Medienberichterstattung nach dem Unfall habe ihn zusätzlich belastet. «Es haben mich viele Leute angerufen, die ich nicht kenne.»

Angeklagter fragt sich selber, wieso sich die Seitenklappe öffnete

Nach den Fragen zur Person kommt Gerichtspräsident nun zum Unfall vom 13. Januar 2020. Robert Karrer spricht über den ersten Punkt der Anklageschrift: Fahrlässige Tötung. Der Angeklagte versucht sich an den Tag des Unfalls zu erinnern. «Ich musste auf den Basler Marktplatz fahren, da ich dort immer einmal pro Woche bin.» Er habe vor dem Losfahren einen Kontrollblick gemacht und denke auch, dass er die Seitenklappe, die sich wenige Minuten später während der Fahrt öffnete, kontrolliert habe. Wieso sich die Klappe öffnete, frage er sich selber immer wieder. «Vielleicht aufgrund des Gefälles auf der Strasse.»

Den in Eigenregie zum Foodtruck umgebauten Lieferwagen wurde vom Angeklagten in den zwei Jahren vor dem Unfall nicht vorgeführt. Deshalb ist er auch für «Mehrfaches Führen eines nicht vorschriftsgemässen und nicht betriebssicheren Lieferwagens sowie Verletzung der ausserordentlichen Prüfpflicht» angeklagt. «Wieso haben Sie das Fahrzeug nicht bei der Motorfahrzeugekontrolle gezeigt?», fragt Gerichtspräsident Karrer. Der Angeklagte erklärt:

«Stimmt, das hätte man anders regeln müssen. Ich habe den Lieferwagen direkt ab Motorfahrzeugkontrolle gekauft. Niemand hat mir den Hinweis gegeben, dass ich das Fahrzeug zeigen muss.»

Heute wisse er, dass er den Foodtruck habe vorführen müssen.

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