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Tragischer Unfall mit Foodtruck in Liesberg: Heute steht der Verursacher vor Gericht 

Tragischer Unfall mit Foodtruck in Liesberg: Heute steht der Verursacher vor Gericht 

Im Januar 2020 starb im Laufental ein Lastwagenfahrer, als sich die Seitenklappe des Imbisswagens auf der anderen Strassenseite öffnete. Der Fahrer des Foodtrucks muss sich heute wegen fahrlässiger Tötung vor dem Baselbieter Strafgericht in Muttenz verantworten. Die bz berichtet laufend.

Dimitri Hofer

Polizei BL

Der Fall erschütterte damals die Region: Der Fahrer eines Sattelschleppers aus der Ostschweiz kam im Januar 2020 im Laufental unter tragischen Umständen ums Leben. Er wurde von einer Aluminiumstange getötet, die sich während der Fahrt von der Seitenklappe eines Foodtrucks auf der Gegenfahrbahn gelöst hatte. Der Unfallverursacher steht am Dienstag vor dem Strafgericht in Muttenz.

Dem heute 35-jährigen Angeklagten wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Er hatte einen Lieferwagen zum Foodtruck umgebaut und die Änderungen nicht prüfen lassen. Gleichzeitig ist er auch für das mehrfache Führen eines nicht vorschriftsgemässen und nicht betriebssicheren Lieferwagens angeklagt. Der Beschuldigte blieb beim Unfall unverletzt.

Im Laufental war die Anteilnahme damals gross. Wie das Opfer ist auch der Fahrer des Foodtrucks Familienvater. Carl Gustav Mez, Anwalt des Unfallverursachers, sagte einige Tage vor dem Prozess gegenüber der bz: «Mein Mandant ist ein unbescholtener Bürger. Durch den Unfall ist er psychisch an die Grenzen gekommen.»

Der Fahrer des Foodtrucks, mit dem er im Januar 2020 in Liesberg den tödlichen Unfall verursachte, sitzt in der Mitte des Gerichtssaals in Muttenz. Zu Beginn der Verhandlung stellt Gerichtspräsident Robert Karrer dem Beschuldigten einige persönliche Fragen. Der 35-jährige erklärt, dass seine Firma, mit der er den Imbisswagen mit sizilianischen Spezialitäten betreibt, noch immer existiere. Seit Corona laufe das Geschäft nicht gut. Bei einem früheren Arbeitgeber sei er nicht glücklich gewesen.

Seine Tätigkeit mache er sehr gerne. Seine Mutter unterstütze ihn, seine Partnerin und die beiden Kinder finanziell.

Der Angeklagte sagt, dass er CBD-Hanf rauche wegen seiner Schulterschmerzen. Nach dem Unfall sind bei ihm 0,8 Mikrogramm CBD-Hanf im Blut festgestellt worden. «Am Abend zuvor habe ich Hanf konsumiert. Vor dem Unfall jedoch nicht.» Der Beschuldigte ist mehrfach vorbestraft. Im Jahr 2013 verursachte er einen anderen Unfall, als er in seinem Auto am Autoradio hantierte. Im anderen Fahrzeug wurden drei Personen verletzt, teilweise schwer.

Ein Jahr später verstiess er gegen das Waffengesetz. «Ein Freund hat einen Schlagstock bei mir im Auto gelassen», sagt er.

Auf die Frage der Gerichtspräsidenten hat der Angeklagte nichts zu erwidern.

Der Beschuldigte spricht über sein Privatleben: Die Mutter seiner Partnerin sei vor drei Jahren von ihrem Ex-Mann mit einem Messer schwer verletzt worden und seither Tetraplegikerin. Die Medienberichterstattung nach dem Unfall habe ihn zusätzlich belastet. «Es haben mich viele Leute angerufen, die ich nicht kenne.»

Nach den Fragen zur Person kommt Gerichtspräsident nun zum Unfall vom 13. Januar 2020. Robert Karrer spricht über den ersten Punkt der Anklageschrift: Fahrlässige Tötung. Der Angeklagte versucht sich an den Tag des Unfalls zu erinnern. «Ich musste auf den Basler Marktplatz fahren, da ich dort immer einmal pro Woche bin.» Er habe vor dem Losfahren einen Kontrollblick gemacht und denke auch, dass er die Seitenklappe, die sich wenige Minuten später während der Fahrt öffnete, kontrolliert habe. Wieso sich die Klappe öffnete, frage er sich selber immer wieder. «Vielleicht aufgrund des Gefälles auf der Strasse.»

Den in Eigenregie zum Foodtruck umgebauten Lieferwagen wurde vom Angeklagten in den zwei Jahren vor dem Unfall nicht vorgeführt. Deshalb ist er auch für «Mehrfaches Führen eines nicht vorschriftsgemässen und nicht betriebssicheren Lieferwagens sowie Verletzung der ausserordentlichen Prüfpflicht» angeklagt. «Wieso haben Sie das Fahrzeug nicht bei der Motorfahrzeugekontrolle gezeigt?», fragt Gerichtspräsident Karrer. Der Angeklagte erklärt:

Heute wisse er, dass er den Foodtruck habe vorführen müssen.

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