Ueli Maurer warnt vor Corona-Folgen: «Da genügt es nicht, ein Kerzchen anzuzünden und zu beten»

Der Finanzminister zeichnete ein düsteres Bild. Die Schweiz befinde sich in der schwierigsten wirtschaftlichen Situation seit 50 Jahren. «Da genügt es nicht ein Kerzchen anzuzünden und zu beten», sagte Ueli Maurer. Er sei sich sicher, dass die Krise das Land auch noch im nächsten Jahrzehnt beschäftigen werde. Der SVP-Bundesrat meinte damit vor allem die Schulden, die sich nun durch die Bekämpfung der Coronakrise auftürmen. «Wir rechnen mit etwa 15 Jahren, bis die Schulden zurückbezahlt werden». Der Finanzminister verordnet dem Land nun Ausgabendisziplin. Die Schweiz könne nun nicht mehr über ihre Verhältnisse leben.

Damit setzte Maurer den Rahmen, um zu begründen, weshalb der Bund vorerst nicht mehr mit der grossen Kelle anrichten wird, um die Wirtschaft zu unterstützten. Die Schweizer Wirtschaft stünde nun an einem anderen Ort als im Frühling. Damals habe die Regierung die Löhne mit Kurzarbeit und weiteren Massnahmen sichern müssen. Für die Unternehmen sei das Covid-Kreditprogramm lanciert worden, um die Liquidität aufrecht zu erhalten.

Drei offene Fragen müssen noch geklärt werden

Nun, zu Beginn der zweiten Welle, brauche es aus Sicht des Bundesrats kein flächendeckendes Programm mehr. «Wir haben keinen totalen Lockdown mehr wie im Frühling», sagte Maurer. Nun könne man sich auf die Härtefälle konzentrieren. Dafür waren seitens Bund und Kantone ursprünglich 400 Millionen Franken vorgesehen. Das sei vermutlich zu wenig, schon nur wenn er an die Forderungen der Gastronomie und Hotellerie denke. «Dann wären die 400 Millionen nur eine Anzahlung», sagte der Finanzminister.

Daneben gibt es aber nun noch weitere Fragen zu klären. So wird nun über die Frage gestritten, ob die Kostenverteilung der Härtefälle von je 50 Prozent zwischen Bund und Kantone geändert wird. Zudem soll im Rahmen der Vernehmlassung nochmals über die Definition eines Härtefalls diskutiert werden. Für beides bräuchte es jedoch eine Änderung des Covid-Gesetzes, das erst im September beschlossen wurde . Der Bundesrat könne sich vorstellen, damit mit einem dringlichen Beschluss ins Parlament zu gehen. Die Wintersession beginnt Ende Monat.

Die Krise als Chance für die Strukturbereinigung

Maurer machte jedoch auch klar, dass der Bund nicht alle Firmen mit der Härtefall-Regelung retten könne. «Handelt es sich um Betriebe die langfristig eine Überlebenschance haben oder sind das Firmen die im Rahmen des Strukturwandels nicht für die nächsten 50 Jahre bestehen», fragte Maurer. «Eine Krise muss auch als Chance begriffen werden, um Strukturbereinigungen einzuleiten, die schon länger fällig waren», sagte Maurer. Die Kantone müssten nun definieren, welche Betriebe für sie relevant seien. Dabei handle es sich um strategische Überlegungen, was harte Entscheide zur Folge habe. Die Kantone seien hier dafür besser berufen als der Bund.

Zudem könne es nicht sein, dass stets der Steuerzahler an vorderster Front stehe. Der Bundesrat sei der Meinung, dass in Härtefällen auch die Eigentümer oder Kreditgeber ihren Beitrag leisten müssen. «Der Steuerzahler kann nicht für alles und jedes hin stehen und einfach das Portemonnaie locker machen», sagte der Finanzminister. Der Fiskus sei als Reserve zu betrachten, wenn alle anderen Stricke reissen würden.

Die Vernehmlassung der Härtefall-Verordnung dauert zehn Tage, am 18. November soll sie definitiv verabschiedet und auf den 1. Dezember in Kraft gesetzt werden. Spätestens dann sind die Kantone am Zug. Ursprünglich war geplant, dass die Verordnung erst per 1. Februar 2021 soweit sein soll. Das sorgte für Empörung seitens Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften und Politikern.