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Parteien sollen Bundesrichter weiter zur Kasse bitten dürfen

Parteien sollen Bundesrichter weiter zur Kasse bitten dürfen

Die Rechtskommission des Nationalrats will von einem Verbot der Mandatssteuer absehen. Die Praxis war vom Europarat kritisiert worden. Die Abhängigkeit sei nur scheinbar, argumentiert die Kommission. 

In der Schweiz kassieren die Parteien von ihren Vertretern im Bundesgericht Spenden ein. (Symbolbild)

Wer vom Parlament ins Bundesgericht gewählt wird, vergilt seiner Partei die Nomination in der Regel damit, dass ein Teil des Lohns als Parteispende abgegeben wird. Diese sogenannte «Mandatssteuer» ist umstritten und wurde unter anderem von der Staatengruppe gegen Korruption des Europarats beanstandet. Dies ist auch Hintergrund der Justizinitiative. Deren Initianten kritisieren die ihrer Meinung nach mangelhafte Unabhängigkeit der Richter von der Politik.

FDP-Nationalrat Beat Walti wollte die Mandatssteuer deshalb mithilfe einer parlamentarischen Initiative abschaffen. In der nationalrätlichen Kommission für Rechtsfragen (RK-N) kam diese aber nicht durch die Vorprüfung: Die RK-N empfiehlt dem Rat, der Initiative keine Folge zu geben.

Der Entscheid sei mit 14 zur 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen gefallen, berichteten die Parlamentsdienste am Freitag. Ein simples Verbot sei zu radikal, so die Meinung der Kommissionsmehrheit. Die Spenden würden ausserdem freiwillig bezahlt, das Problem liege «allenfalls in einer scheinbaren Abhängigkeit.» (wap)

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