
Velohelm soll für Kinder bis 14 Jahre obligatorisch werden
Die Entwicklung der Velohelm-Tragquote bei Kindern in der Schweiz ist eine Erfolgsgeschichte: Waren vor 20 Jahren weniger als ein Drittel der Kinder mit einem Kopfschutz unterwegs, sind es heute drei Viertel.
Gemäss der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) besteht trotzdem Handlungsbedarf: Internationale Erfahrungen zeigten, dass sich höhere Tragquoten nicht mehr freiwillig, sondern nur noch über eine gesetzliche Regelung erzielen liessen. Also über ein Obligatorium. Ein solches fordert die BFU für Personen bis 14 Jahre.
Kinder seien im Strassenverkehr gleich doppelt gefährdet, schreibt die Beratungsstelle in einem neuen Positionspapier. Einerseits könnten sie Verkehrssituationen und Gefahren noch nicht verlässlich einschätzen, seien deshalb einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt.
Andererseits hätten gerade jüngere Kinder einen überproportional grossen und schweren Kopf und eine im Verhältnis dazu noch schwach ausgebildete Kopf- und Nackenmuskulatur. Zudem seien die Schädelknochen noch weicher und somit verletzlicher.
In Österreich und Frankreich gilt eine Helmpflicht für Kinder
Die BFU will damit dem Beispiel von Österreich, Schweden, Frankreich oder Kroatien folgen, die alle ein Helmobligatorium für Kinder kennen. Die Altersbegrenzung variiert dabei von 12 bis 16 Jahren. In einigen Ländern, beispielsweise Finnland, Australien und Neuseeland, müssen gar alle Velofahrer einen Helm tragen.
Über eine Helmpflicht bis zum Alter von 14 diskutierte das Parlament vor sieben Jahren im Zusammenhang mit dem Verkehrssicherheitspaket Via Sicura. Der Ständerat sowie der Bundesrat plädierten damals für ein Obligatorium. Die damalige Verkehrsministerin Doris Leuthard sagte.
Schliesslich wehrte sich der Nationalrat aber erfolgreich gegen die Neuerung. Eine Mehrheit war der Meinung, in der Verantwortung stünden die Eltern und nicht der Gesetzgeber. Eine Helmpflicht sei unverhältnismässig.
Grundsätzlich gegen eine Helmtragpflicht ist auch der Dachverband Pro Velo Schweiz. «Der Helm verhindert keinen einzigen Unfall und schützt nicht mal den ganzen Kopf, geschweige denn das Genick oder andere lebenswichtige Organe», heisst es in einem Positionspapier. Das Problem müsse an der Wurzel bekämpft werden, etwa mit zusätzlichen und velogerechteren Tempo-30-Zonen.
Auch die BFU hält fest, dass die Sicherheit der Velofahrer «nicht nur» vom Velohelm abhänge. Es brauche eine Vielzahl von Massnahmen, etwa eine umfassende Velonetzplanung sowie velofreundliche Kreisel, Kreuzungen und Einmündungen.