
Verleumdung von Jolanda Spiess-Hegglin: Staatsanwaltschaft verurteilt Michèle Binswanger
Die Staatsanwaltschaft Basel hat die «Tagesanzeiger»-Journalistin Michèle Binswanger wegen Verleumdung per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 9000 Franken und 1500 Franken Busse verurteilt. Binswanger war von der Netzaktivistin und ehemaligen Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin angezeigt worden.
Die beiden Frauen befinden sich in einem Rechtsstreit über ein geplantes Buch Binswangers über die Vorkommnisse an der Zuger Landammannfeier im Dezember 2014. Spiess-Hegglin hat dabei gerichtlich erwirkt, dass eine Reihe von potenziell persönlichkeitsverletzenden Aussagen in dem Buch unter Strafandrohung nicht gemacht werden dürfen. Nach einer so genannt superprovisorischen Verfügung eines Zuger Einzelrichters hat zuletzt das Zuger Kantonsgericht die Position Spiess-Hegglins gestützt.
Der Fall liegt nun beim Zuger Obergericht zur Beurteilung, nachdem Binswanger Beschwerde geführt hatte. Das Buch ist bis dato nicht erschienen.
Es geht um eine Anschuldigung auf Twitter
Die Basler Staatsanwaltschaft hatte nun einen Text zu beurteilen, den Binswanger im Zusammenhang mit der öffentlichen Debatte über ihr Buchprojekt auf dem Kurznachrichtendienst Twitter abgesetzt hatte. In dem Tweet schrieb Binswanger über Spiess-Hegglin wörtlich: «Sie entscheidet sich proaktiv, seit 5,5 Jahren, öffentlich über den Fall zu sprechen und einen Unschuldigen der Vergewaltigung zu bezichtigen.»
Mit dem «Unschuldigen» meinte Binswanger einen ehemaligen Zuger SVP-Kantonsrat. Die Staatsanwaltschaft Zug hatte gegen ihn wegen des Verdachts der Schändung zulasten von Spiess-Hegglin am Rand der Landammannfeier ermittelt. Das Verfahren wurde eingestellt. Der ehemalige SVP-Kantonsrat ist damit in der Tat unschuldig. Allerdings wurde auch das Verfahren gegen Spiess-Hegglin wegen der mutmasslichen Falschbeschuldigung des Kantonsrats eingestellt. Auch Spiess-Hegglin ist damit unschuldig.
Spiess-Hegglin liess deshalb den von Binswanger vor rund einem Jahr auf Twitter erhobenen Vorwurf, sie bezichtige einen Unschuldigen der Vergewaltigung, nicht auf sich sitzen und erstattete Strafanzeige im Wohnkanton der Autorin. Der Basler Staatsanwaltschaft kommt nun in einem Strafbefehl zum Schluss, Binswanger habe mit ihrem Tweet «wider besseren Wissens» die Unwahrheit verbreitet. Der Journalistin sei bekannt gewesen, dass Spiess-Hegglin den Kantonsrat nicht falsch beschuldigt habe, zumal sie selber über einen Prozess gegen den ehemaligen stellvertretenden Chefredaktor der «Weltwoche», Philipp Gut, berichtet habe, der Gleiches verbreitet habe. Gut war vom Zürcher Obergericht deswegen rechtskräftig verurteilt worden.
Der Strafbefehl ist nicht rechtskräftig und kann von Binswanger angefochten werden.

«Tages-Anzeiger»-Autorin Michèle Binswanger. (Archivbild)
Gleichstellungsbüro rügt Spiess-Hegglin
Die rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen der «Tagesanzeiger»-Journalistin und Spiess-Hegglin gehen indes alleine schon wegen dem immer noch nicht letztinstanzlich beurteilen Buchprojekt ohnehin weiter.
Zudem hat die Auseinandersetzung nun auch den Bund auf den Plan gerufen. Zuletzt hatte das Eidgenössische Gleichstellungsbüro Spiess-Hegglin gemassregelt, weil sie einen Tweet von «Megafon», der Zeitung der Berner Reitschule, gelikt hatte. Auf einer Karikatur, welche Teil eines 3-teiligen «Meme» war, war in einer Szene aus der französischen Revolution ein mit einer Guillotine abgeschnittener Kopf Binswangers zu sehen. «Megafon» spielte mit dieser Fotomontage damit auf die in den Augen der Zeitung verschobene Selbstwahrnehmung Binswangers an. Binswanger selber bezeichnet sich als «Jeanne d’Arc der Pressefreiheit» und schrieb in einem Text, dass die Tatsache, «rechts» zu sein, ein gesellschaftliches Todesurteil sei. Zeitnah entschuldigte sich «Megafon» für die verunglückte Satire und löschte diese. Dennoch kündigte der «Tagesanzeiger» an, die Zeitung zu verklagen.
Spiess-Hegglin hatte sich für den Like entschuldigt. Dieser sei «im Affekt» erfolgt und bezog sich auf den Textteil des «Meme». Dennoch hat der Bund, der den von Spiess-Hegglin gegründeten Verein «Netzcourage» finanziell unterstützt, interveniert und Massnahmen verlangt. «Netzcourage» engagiert sich gegen Hass in den sozialen Medien, also auch auf Twitter.