
Verpflegungsgeld für Asylsuchende wird um einen Franken pro Tag gekürzt
Die Reduktion des Verpflegungsgeldes betrifft Asylsuchende mit Ausweis N und vorläufig Aufgenommene ohne Flücht-lingseigenschaft mit Ausweis F ab vollendetem 6. Altersjahr. Der Ansatz für die Verpflegung für jeden Anwesenheitstag in der Unterkunft beträgt neu:
– Erwachsene sowie Jugendliche ab vollendetem 16. Altersjahr: 8 statt bisher 9 Franken
– Kinder ab vollendetem 6. bis zum vollendeten 16. Altersjahr: 7 statt bisher 8 Franken
– Kinder bis zum vollendeten 6. Altersjahr: bleibt bei 5 Franken
Das Verpflegungsgeld beinhaltet den Geldbetrag, welcher Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen ohne Flücht-lingseigenschaft zur Verfügung steht, um Nahrungsmittel zu erwerben. Keine Anpassungen erfolgen beim Taschengeld (Fr. 1.– pro Tag) sowie beim Kleidergeld (Fr. 20.– pro Monat).
Einsparungen erwartet
Als Folge der Reduktion des ausgerichteten Frankenbetrags ist bei einem Bestand von 3300 Personen (Stichtag: 10. Juli 2017) ab vollendetem 6. Altersjahr hochgerechnet mit jährli-chen Einsparungen von rund 1,2 Mio. Franken zu rechnen. Die Einsparungen stehen jedoch in direkter Abhängigkeit von der Anzahl unterstützter Personen. Sie können daher höher wie auch tiefer ausfallen. Die Reduktion des Verpfle-gungsgeldes ist eine Folge der Sanierungsmassnahmen 2018, die mit dem Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2018–2021 umgesetzt werden.
Die Gemeinden wie auch die Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen ohne Flüchtlingseigenschaft sowie die Hilfsorganisationen werden direkt und ergänzend über die Änderungen informiert.