
Viele Jugendliche sind illegal mit dem E-Trottinett unterwegs – ohne es zu wissen
Die Mobilität auf zwei Rädern nimmt mit der frühlingshaften Witterung merklich zu. Neben Velos und Mofas sieht man dieser Tage auch so manch einen Jugendlichen mit dem E-Trottinett daher rollen. Auch für die Nutzung des E-Trottis gelten klare Regeln: Sie dürfen erst ab 14 Jahren mit einer Mofaprüfung – ab 16 Jahren ohne – auf Velowegen und -streifen gefahren werden. Auf dem Trottoir gefahren werden darf nur, wenn dies auch für Velos erlaubt ist.
Doch so manch ein Jugendlicher nimmt es mit diesen Vorschriften rund um die trendigen Kickboards mit Elektroantrieb nicht so genau. Daniel Meier, stellvertretender Chef von der Regionalpolizei Oberes Fricktal, berichtet von einer spürbar ansteigenden Tendenz vor Beginn der Frühlingsferien von Jugendlichen, die auf den E-Trottis nicht gesetzeskonform unterwegs waren. Er sagt:
«Gemäss unseren Feststellungen handelt es sich hierbei um das Fahren von E-Trottinetts vor Erreichung des Mindestalters.»
Mittlerweile sei diese Tendenz aber wieder zurückgegangen. Meier geht nicht davon aus, dass die Jugendlichen aus Ignoranz die Regeln für die Nutzung von E-Trottis missachten. Er sagt: «Aus polizeilicher Sicht dürfte hier Unwissenheit der Jugendlichen und allenfalls auch der Eltern im Zentrum stehen.»
Wer sich nicht an die Regeln hält, wird verzeigt
Jugendliche unter 16 Jahren, die ohne Mofa-Führerschein auf einem E-Trottinett erwischt werden, würden an die Jugendstaatsanwaltschaft verzeigt.
Auch die Regionalpolizei unteres Fricktal hält gelegentlich Jugendliche an, die nicht gesetzeskonform mit E-Trottinetts unterwegs sind, wie Roger Erdin, Stadtschreiber von Rheinfelden, stellvertretend für die Polizei sagt.
«Die meisten Jugendlichen kennen die gesetzlichen Regeln nicht.»
Dazu gehöre etwa auch, dass mit den E-Fahrzeugen das Befahren von Trottoirs nicht zulässig ist.
Nicolas Kessler, Sprecher der Beratungsstelle für Unfallverhütung, sagt hierzu, dass E-Trottinetts auf Trottoirs und in Fussgängerzonen für Fussgänger gefährlich seien. «Wer trotzdem dort fährt, sollte deshalb konsequent gebüsst werden.» Entsprechende Polizeikontrollen seien daher wünschenswert.
Bislang, so Erdin, habe die Regionalpolizei von Anzeigen der Jugendlichen, die nicht gesetzeskonform auf den E-Trottis unterwegs waren, abgesehen. Erdin:
«Bisher hat es die Regionalpolizei bei Verwarnungen belassen und Aufklärungsarbeit geleistet.»
Zur Aufklärung habe die Regionalpolizei unteres Fricktal nun die Nutzung von E-Trottinetts in den Verkehrskundeunterricht in den Schulen aufgenommen und will die gesetzlichen Grundlagen auf ihrer Website darstellen.
Schule begrüsst Aufnahme in Verkehrsunterricht
Bisher bestreiten noch wenige Jugendliche den Weg zum Schulhaus Steinli in Möhlin mit dem E-Trottinett. Die dortige Schulleiterin Astrid Zeiner begrüsst es sehr, dass das Thema E-Trottinett Einzug in den Verkehrskundeunterricht hält. «Wenn nicht dort, wo bitte dann sollen die Schüler so einfach und schnell lernen, was genau erlaubt ist und was nicht», sagt sie.
Hälfte aller Aargauer Regionalpolizeien trifft Jugendliche ohne nötigen Führerausweis an
Eine Umfrage von Radio Argovia bei den Regionalpolizeien im Aargau zeigt: Knapp die Hälfte gibt an, dass sie Jugendliche unter 16 Jahren vermehrt mit einem E-Trottinett ohne den nötigen Führerausweis erwischen. Auch unter 14-Jährige fahren den Einsatzkräften immer wieder in die Arme. Auf Anzeigen wird jedoch in den meisten Fällen verzichtet. Nur die Polizei Oberes Fricktal und die Zurzibieter Regionalpolizei geben an, in letzter Zeit «vermehrt» Jugendliche bei der Jugendanwaltschaft angezeigt zu haben. Von einem Problem wollen die Regionalpolizeien allerdings nicht sprechen. Statt auf Anzeigen setzen sie auf Verwarnungen und Aufklärung, etwa an Schulen oder über soziale Medien.