
Wann schlägt die neue BNO in Ihrem Einfamilienhaus-Quartier ein?
Gesetzliche Regelungen über die Mindestgrösse von gestaltungsplanpflichtigen Grundstücken fehlen bei der neuen BNO weitgehend. Es gibt kantonale Empfehlungen. Diese sind jedoch in Zofingen nicht bindend. Theoretisch kann die Stadt also einen Gestaltungsplan auch auf einem kleinen Grundstück vorschreiben. Dies wäre ein schleichender Freipass für fünfstöckige Gebäude in der W3-Einfamilienhauszone in Zofingen. Die BNO-Befürworter beschwichtigen, dass ein gestaltungsplanpflichtiges Grundstück in der W3-Zone nur dann fünfstöckig bebaut werden darf, wenn:
– höhere Bauten eine «bessere Lösung» bringen,
– das bestehende Umfeld berücksichtigt wird,
– die Bebauung sich in das Gefüge einpasst.
Wie konsequent diese Prinzipien der neuen BNO in Zofingen angewendet werden, sehen wir aufgrund des projektierten Mega-Baus beim Färbiareal. Ich erlaube mir zu unterstellen, dass hier kein einziger Punkt obiger Kriterien beachtet wurde. Das Misstrauen in der Bevölkerung gegen die neue BNO kommt daher nicht von ungefähr. Eine Angst, welche aufgrund der Missachtung obiger Prinzipien mehr als berechtigt ist!
Wer garantiert einem Einfamilienhausbesitzer in der Zone W3, dass sein Nachbar übermorgen dank Gestaltungsplan der neuen BNO nicht einen «architektonisch hochwertigen» fünfstöckigen Block hinpfeffert? Gut, die Politik nennt dies ein «Geschenk» an die Grundstückbesitzer. Rein monetär, rational und langfristig mag das richtig sein. Die Lebensqualität wird dadurch aber nicht gesteigert. Für die Einfamilienhausbesitzer bedeutet dies, dass sie schleichend von fünfstöckigen Wohnblocks eingekesselt werden. So wird jeder W3-Einfamilienhausbesitzer früher oder später sein Heim verkaufen. Für monetär gesteuerte Rationalisten winkt als krönender Abschluss der Resignation noch etwas Grundstückgewinn. Ob dies dann tatsächlich auch eine seelische Bereicherung ist, muss jeder selber wissen. Darum: Nein am 20. Oktober!
Hanspeter Müller, Zofingen