
Warum Martina Bircher gegen mehr Geld für ältere Arbeitslose ist
Wer erst gegen Ende seines Erwerbslebens arbeitslos wird, riskiert, in der Sozialhilfe zu landen, darum dereinst tiefere AHV-Renten und Beiträge aus der zweiten Säule zu erhalten, sein ganzes Vermögen zu verlieren und damit einen deutlichen sozialen Abstieg. Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos) hat im letzten Jahr Massnahmen vorgeschlagen, um dem entgegenzuwirken. Konkret wird gefordert, dass Arbeitslose ab 55 Jahren über die Rahmenfrist der Arbeitslosenversicherung hinaus durch die Regionale Arbeitsvermittlung (RAV) betreut werden und dabei Ergänzungsleistungen statt Sozialhilfe erhalten. Unter dem Strich bleibt den Betroffenen so mehr Geld.
Der Vorschlag der Skos würde eine Revision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleisungen nötig machen. Der Aargauer Regierungsrat unterstütze diese Forderung und will bei den zuständigen Gremien auf die Prüfung dieses Vorschlags hinwirken. Das schreibt der Regierungsrat in einer Antwort auf einen von Grossrätin Martina Bircher (SVP) eingereichten Vorstoss bezüglich der Entwicklung der Sozialhilfebezüger im Kanton Aargau.
Martina Bircher ist mit der Forderung der Skos nicht einverstanden: «Anstatt dass man den Menschen hilft, aus der Arbeitslosigkeit zu kommen, speist man sie mit Geld ab», kritisiert sie. Ihrer Meinung nach sollte sich der Regierungsrat dafür starkmachen, dass es für Arbeitgeber attraktiver ist, Personen zu beschäftigen, die älter sind. «Wegen der höheren Pensionskassenbeiträge ist es teurer, ältere Leute einzustellen als jüngere. Hier müsste der Ansatz sein», so Bircher. Im Kanton Aargau bezogen im Jahr 2017 1421 Personen im Alter von 56 bis 64 Jahren Sozialhilfe. Heisst: 1,6 Prozent dieser Personengruppe war von Sozialhilfe abhängig. 2005 waren es 1,1 Prozent. Die Steigerung hänge auch mit der Zunahme dieser Bevölkerungsgruppe in der Schweiz zusammen, schreibt der Regierungsrat. Im schweizweiten Vergleich sei die Quote im Aargau niedrig, seit 2015 stagniert sie.
Martina Bircher hatte gefragt, ob die Zunahme auf die Ausgaben bei der Ergänzungsleistung Einfluss habe. Die Regierung bestätigt: Personen, welche unmittelbar vor Erreichen des Rentenalters von der Sozialhilfe abhängig sind, beziehen die AHV-Rente zwei Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter und können sich auch ab diesem Zeitpunkt für den Bezug von Ergänzungsleistungen anmelden. «Die Ergänzungsleistungen wären eigentlich als Finanzhilfe bei zu kleiner Rente gedacht, nicht als Einkommen für ältere Menschen ohne Arbeit», sagt Bircher. Dass der Topf für Ergänzungsleistungen durch die Forderung der Skos noch mehr geplündert werden soll, sei nicht zu akzeptieren. «Das Geld wird ausgegeben, um die Älteren ruhigzustellen. Dabei haben wir bei den älteren Arbeitslosen ein grosses Potenzial, das man nutzen könnte, anstatt Personen aus dem Ausland zu beschäftigen», sagt die Grossrätin. Sie kündigt an, hier noch einmal per Vorstoss beim Regierungsrat vorstellig zu werden, um zu verhindern, dass er der Skos-Linie Folge leisten wird.
Eritreer-Thematik relativiert
Auch mit dem Rest der Antworten des Regierungsrats auf ihren Vorstoss zur Sozialhilfe ist Bircher nicht zufrieden. Sie hat weiter Fragen zur Zunahme der Quote von Personen aus dem Ausland in der Sozialhilfe gestellt. Ausländerinnen und Ausländer sind im Aargau im Verhältnis rund dreimal so häufig von Sozialhilfe abhängig wie Schweizerinnen und Schweizer. 2012 waren im Kanton Aargau 596 Personen aus einem afrikanischen Land bei der Sozialhilfe, 2017 bereits 1605. Weil die Gesamtbevölkerung zugenommen hat, sei auch die Anzahl sozialhilfebeziehender Personen angestiegen, schreibt der Regierungsrat. Dies zeige sich darin, dass sich die Quote insgesamt kaum verändert habe. Bei der Interpretation der Quoten der verschiedenen Bevölkerungsgruppen sei zu beachten, dass sich die Ausgangslage der jeweiligen Gruppe, etwa fehlende Sprachkenntnisse, und damit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt unterscheidet. Zudem sind 2012 am meisten Asylgesuche in der Schweiz seit 1999 eingegangen. Über all die Jahre war Eritrea das wichtigste Herkunftsland und diese Personen tauchen jetzt in der Sozialhilfestatistik auf.
Auch punkto höherer Geburtenquote bei Eritreern gegenüber Schweizern relativiert der Regierungsrat: Die Gruppe der im Kanton Aargau wohnhaften Eritreer sei nicht repräsentativ für die Gesamtbevölkerung Eritreas und damit schlecht mit der Schweizer Bevölkerung vergleichbar, schreibt er. So seien 61 bis 67 Prozent der in der Schweiz lebenden Eritreerinnen im gebärfähigen Alter, gegenüber 40 bis 45 Prozent der Schweizerinnen. «Die Geburtenrate von Eritreerinnen ist vier Mal höher als bei Schweizerinnen, das ist besorgniserregend. Der Regierungsrat beschönigt das», sagt Bircher.
Zwei Vorstösse überwiesen
Die Grossrätin hatte weiter kritisiert, dass Schweizer Sozialhilfebezüger gegenüber ausländischen diskriminiert würden, weil bei Letzteren die Unterstützungspflicht durch die Familie wegfalle. Auch das sieht der Regierungsrat anders: Die Bestimmungen des Sozialhilfegesetzes gelten sowohl für Flüchtlinge als auch für Ausländer und Schweizerinnen.
Von Bircher sind zwei Postulate, zum einen für eine Reduktion der Sozialhilfe um 30 Prozent dafür mit Motivationszulage, zum anderen für die Koppelung der Sozialhilfe an die Anzahl Steuerjahre, bereits vom Grossen Rat überwiesen worden. «Nach diesen Antworten werde ich umso genauer ein Auge darauf halten, dass der Regierungsrat diese Forderungen umsetzt», sagt die Grossrätin.