
Weitere Verschärfungen: Darüber entscheidet der Bundesrat am Mittwoch
Zuerst die positiven Nachrichten: Die Zahl der Spitaleinweisungen und der Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus ist in den letzten Tagen gesunken. Ältere Personen steckten sich über die Feiertage verhältnismässig selten mit dem Virus an. Und auch die Zahl der laborbestätigten Fälle – am Dienstag waren es 2851 – nimmt tendenziell ab. Patrick Mathys, Chef der Sektion Krisenbewältigung beim Bundesamt für Gesundheit, versprühte vor den Medien in Bern dennoch wenig Optimismus. Zum einen lag der R-Wert Ende Jahr leicht über 1. Der Bund rechnet deshalb nicht damit, dass die Zahl der Neuinfektionen in den nächsten Tagen spürbar nach unten zeigt. Zum anderen haben die Behörden bis jetzt 127 Fälle mit der mutierten, leichter übertragbaren Virusvariante aus Grossbritannien und Südafrika identifiziert. Mathys liess durchblicken, dass er keinen Spielraum sieht, um das Coronaregime zu lockern. «Die Frage lautet eher, welche zusätzlichen Massnahmen nötig sind, damit wir mindestens die Stagnation halten können», sagte er.
Die Zeichen stehen ohnehin auf Verschärfung. Am Mittwoch wird der Bundesrat über entsprechende Schritte befinden. Der Plan von Gesundheitsminister Alain Berset (SP), die bestehenden Massnahmen zu verlängern, dürfte aufgehen. Damit blieben die Gastrobetriebe, Fitness- und Freizeitzentren u nd Kulturbetriebe mindestens bis Ende Februar verriegelt. Gemäss Recherchen von CH Media wird der Bundesrat auch die Läden schliessen, die keine Güter des täglichen Bedarfs anbieten. Für eine Homeofficepflicht hat Berset offenbar keine Mehrheit hinter sich scharen können. Gemäss dem «Tages-Anzeiger» will er sodann eine Maskenpflicht in allen Innenräumen installieren – dies auch an allen Arbeitsplätzen, auch wenn die Abstandsregeln respektiert werden können. Im Freien sollen sich maximal noch 10 anstatt 15 Personen versammeln dürfen.
Finanzminister will Härtefallregelung aufweichen
Der anhaltende Teillockdown treibt die betroffenen Branchen zunehmend in die Verzweiflung. Am Dienstag hat Gastrosuisse in einem offenen Brief an den Bundesrat eine «sofortige, unkomplizierte und umfassende Ausfallentschädigung für den Lockdown» gefordert. Es könne nicht sein, dass der Bundesrat mit den Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus den Niedergang des Gastgewerbes als Kollateralschaden hinnehme.
Der Bundesrat scheint die Hilferufe jetzt zu erhören. Finanzminister Ueli Maurer möchte die Härtefallregelung aufweichen, um unkomplizierter Betrieben zu helfen, die wegen der Seuchenbekämpfung in Not geraten sind. Konkret schlägt der SVP-Magistrat vor, dass alle Betriebe, die länger als 60 Tage schliessen mussten, ein Härtefall sind. Für sie gälte die Regel mit 40 Prozent Umsatzverlust nicht. Zudem sollen die betroffenen Unternehmen 10 Prozent des Umsatzes aus dem Jahr 2019 als A-fonds-perdu-Zahlung beantragen können. Das Finanzdepartement geht davon aus, dass bis zu 100’000 zwangsgeschlossene Betriebe, darunter Restaurants, Fitnesscenter, aber auch Detailhändler, von der Regelung profitieren könnten. Nötig für die Zusatzhilfe sind Steuergelder in Milliardenhöhe. Die Bearbeitung der zu erwartenden Gesuche wird die Verwaltung erheblich belasten. SVP-Generalsekretär Peter Keller kritisiert die Pandemiepolitik von Gesundheitsminister Berset heftig: «Er legt scharfe Massnahmen ohne Preisschild vor, und die Folgen müssen andere Departemente und die Kantone ausbaden.»
Druck auf unbürokratische Hilfe für von Corona gebeutelte Unternehmen macht derweil die Wirtschaftskommission des Nationalrats. In einem Brief fordert sie den Bundesrat unter anderem auf, dafür zu sorgen, dass Hilfsgelder rasch und unbürokratisch fliessen.