
Wenn Ordnungssinn verheerend ist
Was machen Leute, die für ihr Leben nach der Pensionierung finanziell vorgesorgt haben, in Zeiten, in welchen Sparen mit Minuszinsen bestraft wird? Anlageprodukte ihrer Bank kaufen – denen oft ein längerer Zeithorizont Pate steht? Oder lieber die Hypothek auf dem Eigenheim zurückzahlen? Im Umfeld von Paul Sutter, ehemaliger Gemeindeammann von Aarburg, haben das einige getan.
Den nicht mehr belehnten Inhaberschuldbrief haben die Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer durch die ehemalige Hypothekengeberin ausgehändigt bekommen. Was tun Frau und Herr Schweizer mit wichtigen Dokumenten? Sie legen sie fein säuberlich in einem Bundesordner ab – in diesem Fall mit anderen Unterlagen zur Liegenschaft.
Keine gute Idee, weil der Schuldbrief gelocht werden muss. Schuldbriefe mit Löchern aber sind entwertet. Ohne Schulden ist ein Schuldbrief obsolet? Das stimmt so nicht – dies, weil er im Zusammenhang mit einer Hypothek im Grundbuch eingetragen ist. Verkauft man sein Haus, muss man belegen können, dass mit dem Brief keine Schulden verknüpft sind.
Beim Grundbuchamt in Zofingen, das auch für die Bezirke Aarau und Kulm zuständig ist, kommen gelochte Schuldbriefe ab und zu vor. Sie seien aber ein eher kleineres Malheur – den ungültigen Schein kann man gegen Gebühr in einen neuen umtauschen.
Schlimm ist, wenn man den Schuldschein im Moment des Hausverkaufs nicht findet. Geht ein Schuldbrief (oder ein anderes Wertpapier) verloren, kann der Eigentümer sein Recht erst wieder geltend machen, wenn er das verloren gegangene Dokument beim zuständigen Gericht für kraftlos erklären lässt. Dazu ruft das Gericht den Schuldbrief öffentlich auf (Amtsblatt). Erfolgt innert sechs Monaten keine Reaktion durch mutmassliche Gläubiger, erklärt das Gericht das vermisste Wertpapier für kraftlos und publiziert seinen Entscheid.
Ist es da nicht besser, den Schuldbrief nach der Rückzahlung der Hypothek löschen zu lassen? Für ein Nein spricht: Eine spätere Neuausstellung kann den Käufer der Liegenschaft mehrere tausend Franken kosten. Seit 2012 es gibt die Möglichkeit, den papierenen Brief in einen sogenannten Registerschuldbrief umzuwandeln. Es braucht so kein physisches Wertpapier mehr und auch die Kosten für die sichere Aufbewahrung bei einer Bank entfallen.