Wer ausgeschafft wird, soll zum Coronatest gezwungen werden können

Personen mit einem negativen Asylentscheid sollen vor ihrer Ausschaffung zu einem Coronatest verpflichtet werden können. Das will der Nationalrat. Er hat am Dienstag mit 119 zu 65 Stimmen einer entsprechenden Vorlage des Bundesrats zugestimmt. Unterzieht sich eine betroffene Person nicht freiwillig einem Test, so kann sie demnach für den Vollzug einer Wegweisung oder einer Landesverweisung gegen ihren Willen getestet werden. Der Testzwang gilt nicht für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren.

Zahlreiche Staaten verlangten einen negativen Covid-19-Test für die Rückübernahme von aus der Schweiz weggewiesenen Personen, erklärte Marianne Binder-Keller (Die Mitte/AG) für die zuständige Kommission. Die Zahl von Ausreisepflichtigen, die den Test verweigert hätten, um den Vollzug ihrer Ausschaffung zu verhindern, sei zudem stark angestiegen. «Es kann nicht sein, dass abgewiesene Asylsuchende es selbst in der Hand habe, ob sie ein Bleiberecht in der Schweiz haben», so Binder.

Linke wehren sich gegen Zwangstests

Auf der linken Ratsseite stellte man sich derweil gegen die Testpflicht. Diese stelle einen schwerwiegenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar, sagte Samira Marti (SP/BL). Die Schaffung eines Gesetzesartikels für eine so kleine Gruppe an Menschen sei unverhältnismässig. Marti zweifelte zudem an, dass Nasenabstriche unter Zwang ohne Verletzungen durchgeführt werden könnten.

Die Mehrheit der Fraktionen sieht in der neuen Regelung allerdings kein Problem. Das Gesetz schreibe fest, dass während der Durchführung des Tests kein Zwang ausgeübt werden darf, durch den die Gesundheit der betroffenen Person gefährdet werden könnte, argumentierten die Sprecher von FDP und GLP.

Testzwang für Mitte-Fraktion zumutbar

Die Tests würden zudem von medizinischen Fachpersonen und mit der mildest möglichen Testart – meist Spucktests – durchgeführt, ergänzte Marianne Streiff-Feller (EVP/AG) für die Mitte-Fraktion. Mit dieser Formulierung sei ein Testzwang durchaus zumutbar. Ein Antrag, der Hals-Nasen-Abstriche unter Zwang verbieten wollte, scheiterte mit 117 zu 65 Stimmen.

Praktisch alle Kantone, die Vereinigung der kantonalen Migrationsbehörden und ein Teil der Parteien hatten den Testzwang in der Vernehmlassung als notwendig erachtet. Derweil hatten sich die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter, NGOs und Hilfswerke dagegen ausgesprochen. Wird die neue Regelung angenommen, bleibt sie bis am 31. Dezember 2022 gültig. Als nächstes muss der Ständerat darüber befinden.