
Wer bezahlt den Arbeitszeitausfall?
Lebenslanges Lernen ist eine zentrale Forderung, um uns selbst und den Wirtschaftsstandort konkurrenzfähig halten zu können. Im Angebot sind Fort- und Weiterbildung. Letztere eröffnet ein neues Tätigkeitsfeld und besser bezahlte Jobs – Fortbildung dient dem Erhalt der bisherigen Arbeitsstelle vor dem Hintergrund neuer Anforderungen.
Um diese Unterscheidung geht es Manfred Dubach. Er ist Geschäftsführer des Aargauischen Lehrerinnen- und Lehrerverbands (alv) und Zofinger SP-Grossrat. In einem Postulat, das er namens seiner Fraktion, aber auch jenen von EVP-BDP und der Grünen eingereicht hat, stellt er fest: Im Lehrplan 21 geht es um eine Erweiterung der Unterrichtsfächer – nicht um eine Beförderung. «Als Folge des Wechsels zum Neuen Lehrplan müssen einige Lehrpersonen, die bisher Einzelfächer (Geografie, Geschichte, Biologie, Chemie oder Physik) unterrichtet haben, eine Facherweiterung absolvieren, damit sie die neuen Sammelfächer (Natur und Technik oder Räume, Zeiten und Gesellschaften) unterrichten können und dürfen.»
Diese Weiterbildungen befähigten die Lehrerinnen und Lehrer zwar, ein breiteres Spektrum an Fachgebieten zu unterrichten – dies aber ohne mehr Lohn.
«Da die Module der Ausbildung teilweise während der Unterrichtszeit stattfinden, ist es zwingend, dass die betroffenen Lehrpersonen ihr Pensum reduzieren oder durch eine Stellvertretung entlastet werden – und sie dienen ausschliesslich dazu, dass der angestammte Beruf unter veränderten Rahmenbedingungen weiterhin erfolgreich ausgeübt werden kann.» Die Postulantinnen und Postulanten sind deshalb der Meinung, dass die dadurch entstehenden Kosten vom Kanton, eventuell unter Beteiligung der Gemeinden, übernommen werden müssen und nicht vollständig auf die Gemeinden oder die Arbeitnehmenden abgeschoben werden können, schreibt Dubach.
Der Lehrplan 21 in seiner Aargauischen Umsetzung
Der neue Aargauer Lehrplan sowie die Stundentafeln für die Primarschule und die Oberstufe basieren zwar auf dem Deutschschweizer Lehrplan 21. Dennoch gibt es Aargau-spezifische Anpassungen. So hat der Regierungsrat insbesondere in den Fächern «Musik», «Natur, Mensch, Gesellschaft» und «Politische Bildung» Ergänzungen und Anpassungen vorgenommen, «um aargauische Besonderheiten berücksichtigen zu können». Neu ist die Einführung von Fachbereichen. Als Beispiel sind Physik, Chemie und Biologie unter «Natur und Technik» zusammengefasst.