Wer erhält Geld? Und was ändert sich? Fragen und Antworten zu den soeben beschlossenen Covid-Hilfen

Zuerst: Was ist die gute Nachricht für Betroffene?

Der Weg für die Ausbezahlung weiterer Hilfsgelder ist frei. National- und Ständerat haben die nötigen Kredite für die Härtefallmassnahmen am Donnerstag bewilligt. Insgesamt sind dies rund 12 Milliarden Franken.

Was ist die schlechte Nachricht für Betroffene?

Zeitweise sah es so aus, als ob die Hilfen viel höher ausfallen und zusätzliche Hilfsgefässe beschlossen werden könnten. Der Nationalrat wollte insgesamt gegen 20 Milliarden Franken sprechen. Es wäre dann mehr um eine Umsatzentschädigung gegangen – und nicht um Härtefallgelder, die insbesondere die anfallenden Fixkosten decken sollen. So wollte der Nationalrat Firmen ab 30 Prozent Umsatzausfall 2019 entschädigen. Dies ist nun nicht der Fall. Auch eine Fristerstreckung bei Mietzinszahlungen ist durchgefallen.

Warum ist das Parlament hier zurückgekrebst?

Finanzminister Ueli Maurer sprach von einem «Ausgabenrausch», der den Nationalrat befallen habe. Der Ständerat zeigte sich deutlich zurückhaltender – und setzte sich durch. Es ging dabei nicht nur ums Geld, sondern die Zurückhaltung hatte noch einen anderen Grund: Die Kantone sind für die Auszahlungen der Hilfen bis 5 Mio. Franken zuständig. Sie haben ihre eigenen Härtefallgesetze. Gewisse Regelungen, die im Parlament angedacht wurden, hätten dazu geführt, dass die Kantone ihre Gesetze hätten anpassen müssen. Dies hätte die Auszahlungen, auf die einige Firmen dringend angewiesen sind, möglicherweise verspätet.

Konkret: Wer erhält Hilfe?

Zuerst gilt: Grundsätzlich ändert sich an der Definition des Härtefalles nichts. Firmen, die 2020 40 Prozent Umsatzeinbusse hatten – im Vergleich mit den Vorjahren – haben Anrecht auf À-fonds-perdu-Beiträge. Ebenso alle Betriebe, die seit November 2020 zwangsgeschlossen worden sind. Die Eckwerte für die ausbezahlten Hilfsgelder sind dabei nicht in allen Kantonen gleich. Auf Bundesebene wurde die Beschränkung der Hilfen für grosse Firmen von 750’000 Franken aufgehoben. À-fonds-perdu-Beiträge von 5 Mio. Franken und mehr sind nun möglich. Wer mehr als 5 Mio. Franken erhält, muss aber als Eigentümer auch selbst Geld einwerfen oder eingeworfen haben.

Wo liegen die Änderungen zur bisherigen Hilfe?

I. Grosse Firmen können zusätzliche Hilfsgelder erhalten, wenn ihr Umsatzausfall über 70 Prozent liegt.

II. Selbständige mit Umsatzeinbussen erhalten künftig bereits ab 30 Prozent Einbusse Erwerbsersatzzahlungen. Bisher lag die Schwelle bei 40 Prozent.

III. Bei tiefen Löhnen zahlt der Bund, falls Betroffene in Kurzarbeit sind, 100 Prozent des Lohnes und nicht 80 Prozent. Dieser Passus wird bis Juni verlängert.

IV. Bisher erhielten nur Firmen, die vor dem 1. März 2020 gegründet worden sind, Hilfsgelder. Nun liegt das Stichdatum beim 1. Oktober 2020.

Die Eventbranche hat ebenfalls Hilfen für Veranstaltungen diesen Sommer gefordert, da diese jetzt geplant werden müssen – aber fast jederzeit abgesagt werden könnten. Was ist daraus geworden?

Für Anlässe von übergeordneter Bedeutung kann der Bund – gemeinsam mit den Kantonen – Beiträge sprechen. Dies haben National- und Ständerat beschlossen. Für lokale und regionale Anlässe sind allerdings einzig die Kantone zuständig. Wie hoch die Beiträge ausfallen, ist noch nicht geregelt.

Dürfen Firmen Dividenden ausbezahlen?

Nein. In dem Jahr, in dem Hilfe ausbezahlt wird, darf ebenso wie in den drei Folgejahren keine Dividende ausbezahlt oder Gelder aus der Firma genommen werden. Ausnahmen gibt es, etwa bei der Firmenübergabe an die nächste Generation oder dem Verkauf. Firmen mit mehr als 5 Mio. Franken Umsatz müssen zudem Gewinne (teilweise) an den Staat abgeben, falls diese im Jahr anfallen, in denen sie eine Hilfszahlung erhalten.

Wo liegen Hürden?

Nicht in allen Kantonen geht es gleich schnell vorwärts mit den Härtefallgeldern. Und nicht alle Kantone haben dieselben Regeln. «Wir sind daran, dies einigermassen zu standardisieren», sagte Bundesrat Ueli Maurer. Bis Ende März müssten die wesentlichen Pendenzen abgearbeitet sein, mahnte Maurer am Donnerstagmorgen die Kantone. Zudem müssen auf Bundesebene, gerade für Regelungen bei grösseren Unternehmen, noch Bestimmungen in der Verordnung angepasst werden. Der Bundesrat könnte diese Eckwerte in zwei Wochen verabschieden.

Zum Abschluss der Revision des Covid-19 überreicht der Ständeratspräsident Alex Kuprecht den Bundesräten Maurer und Berset und dem Bundeskanzler Thurnherr ein Bier.