
Wichtiger Etappensieg für die Stadion-Befürworter: Abstimmung vermutlich im November
Der Durchbruch für das Aarauer Stadion? Zumindest eine sehr wichtige Zwischenetappe, vielleicht sogar eine Königsetappe. Wie der Stadtrat am Dienstagmorgen mitteilte, hat der Regierungsrat an seiner letzten Sitzung vor den Sommerferien die neue Aarauer Bau- und Nutzungsordnung (BNO) für genehmigungsfähig erklärt. Damit ist der Weg frei für die Einhaltung des Stadion-Zeitplans mit den beiden Volksabstimmungen Ende November.
Teilweise ausgeräumt ist auch der Störfaktor Stimmrechtsbeschwerde. Das Bundesgericht hat ihnen in den letzten Tagen die aufschiebende Wirkung entzogen.
Der Regierungsrat schreibt in den Erwägungen zu seinem Beschluss Nr. 2019-000827: „Die Stimmrechtsbeschwerden betreffen ihrer Natur nach nicht den konkreten Inhalt der Planung; die Ausführungen in den Beschwerden sind daher für die Beurteilung, ob die Vorlage die gesetzlichen Anforderungen für die Genehmigung erfüllt, nicht relevant.“
Der entscheidende Satz: „Mit dem vorliegenden Beschluss wird deshalb nur festgestellt, dass die materiellen Voraussetzungen für eine Genehmigung grundsätzlich gegeben sind, die eigentliche Beschlussfassung darüber wird jedoch ausgesetzt, bis das Bundesgericht über die Stimmrechtsbeschwerden entschieden hat.“ Weil das also noch kein endgültiger Genehmigungsentscheid ist, wird auf eine Publikation im Amtsblatt verzichtet. Diese erfolgt später – und dann kann der Genehmigungsentscheid des Regierungsrates mittels Verwaltungsgerichtsbeschwerde noch einmal angefochten werden.
Warum war die regierungsrätliche „Genehmigungsfähig“-Erklärung für das Stadion so wichtig? Weil für den Bau der vier Hochhäuser (Querfinanzierung) die „Teiländerung Nutzungsplanung Torfeld Süd“ notwendig ist. Und diese ist auf die neue BNO aufgepfropft. Der Einwohnerrat soll an seiner Sitzung vom 26. August sowohl die „Teiländerung Nutzungsplanung Torfeld Süd“ als auch den 17-Millionen-Kreidt für den Stadionbau zuhanden des Volkes verabschieden. Die Wiederholung der Abstimmung über den Kredit ist mittels eines Stimmrechtsbeschwerde erkämpft worden. Das Bundesgericht hatte befunden, der Volksentscheid aus dem Jahr 2008 genüge nicht mehr.