Wie soll die die Erhöhung des Frauenrentenalters kompensiert werden? Die Gleichstellung der AHV-Renten ist teuer erkauft

Für die Frauen, die ab 2025 in den Ruhestand treten, steht eine Veränderung an. Sie werden länger arbeiten müssen, sofern es die aktuelle AHV-Reform durchs Parlament schafft und auch vom Volk akzeptiert wird. Die Erhöhung des Rentenalters folgt gestaffelt: Die Frauen ab Jahrgang 1961 müssen zunächst drei Monate länger arbeiten, für den Jahrgang 1962 sind es drei weitere Monate. Frauen, die 1964 und später geboren sind, gehen dann alle regulär mit 65 in Pension.

Weil eine deutliche Mehrheit der Politiker findet, dass diese Änderung allzu stark in die Lebensplanung dieser Frauen eingreift, wollen sie ihnen einen geldwerten Ausgleich zahlen. Seit bald zwei Jahren investiert das Bundesamt für Sozialversicherungen unzählige Stunden zur Berechnung von immer neuen Modellen. Es stellt sich wenig überraschend heraus, dass es äusserst kompliziert ist, ein einigermassen gerechtes Modell zu finden.

Darf es nicht doch noch ein bisschen mehr sein?

Immerhin zwei Punkte sind bereits gefixt: Erstens soll der Rentenzuschlag einkommensabhängig sein. Je tiefer die Rente ausfällt, desto höher ist der Bonus. Zweitens sollen die Frauen der Übergangsgeneration den Rentenzuschlag bis ans Lebensende erhalten.

Dennoch ist der Diskussionsbedarf nach wie vor gross – es stehen sich aktuell drei Modelle gegenüber: jenes des Nationalrats, jenes der Sozialkommission des Ständerats und das Modell von FDP-Ständerat Damian Müller, der die Kommissionsminderheit vertritt. Über folgende Fragen muss der Ständerat am Dienstag entscheiden:

1. Welche Frauen profitieren von einem Rentenbonus, weil sie länger arbeiten müssen?

Die Übergangsfrist dauert je nach Modell zwischen sechs und neun Jahre. Da die Anhebung des Rentenalters nicht alle Frauen gleichermassen betrifft, sollen die Rentenzuschläge angepasst werden: Frauen, die 2025 in Rente gehen und «nur» drei Monate länger arbeiten müssen, erhalten die Hälfte oder weniger des Zuschlags.

Erst Frauen, die ein ganzes Jahr länger erwerbstätig sind, werden mit dem vollen Zuschlag belohnt. Während das höhere Frauenrentenalter also alle erwerbstätigen Frauen mit Jahrgang 1961 und jünger betrifft, können maximal jene bis Jahrgang 1970 von einem Zuschlag profitieren.

2. Darf die Rente samt Rentenbonus höher sein als die heute festgelegte Maximalrente?

Das ist wohl die entscheidende Frage in einer Abstimmung. Alle drei Modelle sehen eine Staffelung der Zuschläge vor: Für tiefe Einkommen mit tiefen Renten fallen sie deutlich höher aus als für Personen, die über die Jahre mehr verdienten und darum eine höhere Rente erhalten werden (siehe Übersicht unten).

 

3. Darf die Rente samt Rentenbonus höher sein als die heute festgelegte Maximalrente?

Der Nationalrat findet: Nein. Er hat die Rentenhöhe plafoniert. Doch bei beiden Ständeratsmodellen sieht dies anders aus: Frauen können demnach bis zu 100 Franken mehr Rente erhalten als Männer, die gleich lange arbeiten.

4. Soll der Vorbezug der Rente erleichtert werden?

Auch diese Frage wird unterschiedlich gehandhabt. Sowohl der Nationalrat als auch das Modell Müller wollen eine Trennung: Entweder die betroffenen Frauen arbeiten länger und erhalten den Zuschlag. Oder aber sie lassen sich früher pensionieren und profitieren von einem tieferen Kürzungssatz im Vergleich zu den ­Männern.

Das dritte Modell der Kommission will allen Frauen der Übergangsgeneration den Zuschlag ausbezahlen – unabhängig davon, wann sie in Rente gehen. Bei einem Rentenvorbezug wird aber die bisherige Rente nach den normalen Kriterien gekürzt.

Was bleibt von der Reform nach all den Kompensationen?

Einzelne Ideen scheinen noch unausgegoren. Namentlich der Vorschlag der Kommissionsmehrheit, allen Frauen denselben Zuschlag zu gewähren – auch wenn sie drei Jahre früher in Pension gehen. Dies würde den Zweck der Reform unterlaufen. Gemäss Modellrechnungen des Bundesamts für Sozialversicherungen würden sie mit Pensionsalter 62 bis zu 165 Franken mehr AHV-Rente erhalten, als wenn sie sich heute ordentlich pensionieren liessen.

Je nach Modell unterscheiden sich auch die Kosten. Mit der Erhöhung des Frauenrentenalters könnte die AHV bis 2030 1,4 Milliarden Franken einsparen. Wenn nun aber die Kompensationen mehrere hundert Millionen Franken kosten, wird das Ziel der Stabilisierung der AHV verfehlt.

Unabhängig davon, wie sich der Ständerat entscheidet, muss sich auch der Nationalrat nochmals über die Vorlage beugen. Im Hinblick auf eine Abstimmung werden sich die Parteien darum bemühen, sich auf ein Modell zu einigen, das möglichst breit getragen wird. Denn die SP wird das Referendum ergreifen, unabhängig davon, wie grosszügig die Vorlage ausgestaltet ist.

Was das Frauenrentenalter bei früheren Reformen kostete

Damit hatte die Partei bisher Erfolg: Das Pfand des höheren Frauenrentenalters wiegt schwer. Bereits in der 11. AHV-Revision war dieser Schritt angedacht. Der damalige Sozialminister Pascal Couchepin (FDP) mahnte das Parlament, die Frauen müssten entschädigt werden, sonst habe die Vorlage keine Chancen.

Das Parlament folgte zwar dem Bundesrat: Für die ersten fünf Frauenjahrgänge mit Rentenalter 65 hätte ein geringerer Kürzungssatz beim Rentenvorbezug gegolten. Zu einer Volksabstimmung kam es nie, die Vorlage fiel in der Schlussabstimmung beim Nationalrat durch.

Etwas komplizierter war die Ausgangslage bei der Altersvorsorge 2020, welche die erste und zweite Säule gemeinsam reformieren wollte. Dadurch konnte das Parlament einen breiteren Ausgleich planen, etwa bessere Pensionskassenrenten für Frauen.

Aber auch in der AHV sah die Reform zur Abfederung des höheren Frauenrentenalters eine konkrete Massnahme vor. Für alle Neurentner war ein Zuschlag von 70 Franken pro Monat vorgesehen. Kostenpunkt bis 2030: zusätzliche 1,4 Milliarden Franken pro Jahr. Im Unterschied zum jetzigen Vorschlag hätten auch Männer und Junge profitiert.

1948 galt Rentenalter 65

Erst mit der 10. AHV-Revision wurde das Rentenalter der Frauen wieder erhöht. In einem ersten Schritt stieg es 2001 auf 63 und in einem zweiten Schritt 2005 auf 64 Jahre. Seither scheiterten die Versuche einer Gleichstellung. Nun nimmt das Parlament einen neuen Anlauf.

Männer müssen seit 1948, seit der Einführung der AHV, bis 65 arbeiten. Frauen waren zunächst gleichgestellt. Dann kam der Bruch. 1957 senkte das Parlament das Rentenalter der Frauen auf 63 Jahre, 1964 um ein weiteres Jahr auf 62. Begründet wurde dies mit einem physiologischen Nachteil der Frauen – trotz höherer Lebenserwartung.