Zu Tode geschleifter Zugführer: Der Untersuchungsbericht listet die Ursachen auf

Am 4. August 2019 war ein SBB-Zugbegleiter von einer Wagentüre eingeklemmt, mitgeschleift und tödlich verletzt worden. Der Vorfall löste eine hitzige Diskussion um die Sicherheitsmechanismen bei Zugtüren aus.

Nun liegt der Schlussbericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstellle (SUST) vor. Der Untersuchungsbericht führt den Unfall darauf zurück, dass sich die besagte Tür fälschlicherweise schloss, weil der Endschalter «Pb 7» blockiert war. Dies passierte unmittelbar nachdem der Zugchef den Türschliessbefehl erteilt hatte.

Weil der Einklemmschutz nicht funktionierte, blieb der Zugchef beim Schliessvorgang mit dem linken Arm in der Tür eingeklemmt. Der Endschalter «Pb 7» war blockiert, so wurde die Tür dem Lokführer permanent als «geschlossen» angezeigt, obwohl dies nicht der Fall war. Als die Tür-Kontrolllampe im Führerstand erloschen war, fuhr der Lokführer los. Das Unglück nahm seinen Lauf.

Der in der Tür vier des fünftletzten Wagens eingeklemmte Zugchef wurde bis Wettingen mitgeschleift und dabei tödlich verletzt.

Zum Unfall beigetragen hat laut des Schlussberichts der SUST ausserdem der Abfahrtsprozess, wonach der Zugchef per SMS eine Abfahrtserlaubnis schicken muss, bevor er in den Zug einsteigt. Ausserdem werde zu wenig Zeit für die Instandhaltungkontrolle einberechnet. Diese findet alle fünf Tage statt.

Die SUST empfiehlt folgende angesichts der Tragödie folgende Sicherheitsvorkehrungen: 

  • Die SBB soll den heutigen Einklemmschutz durch ein zuverlässiges System ersetzen.
  • Entkoppelung der sogenannten Schalter «Pb 7» und «Pb 13»: Die rote Kontrolllampe soll dem Lokführer den korrekten Zustand der Türen anzeigen.
  • Die SBB soll überprüfen, ob die heutige Praxis, wonach der Zugchef eine Abfahrterlaubnis erteilt, bevor er im Wagen eingestiegen ist, nicht ein zu hohes Risiko für das Zugpersonal birgt.

Die Reaktion der SBB

Die SBB reagiert auf den Schlussbericht der SUST mit einer Medienmitteilung. Hierin versichert sie, dass die Firma dabei sei, die Verfügungen des BAV umzusetzen. Dazu gehöre:

  • Abfahrtsprozess für die Kundenbegleiterinnen und -begleiter wurden angepasst. Sie blockieren neu ihre eigene Einstiegstüre, schliessen die Türen für die Kunden und erteilen anschliessend die Abfahrerlaubnis an den Lokführer. 

Die SBB ersetzt das Einklemmschutzsystem bei den älteren Wagentypen, damit künftig keine Personen und Gegenstände eingeklemmt werden. Bis 2023 wird dies bei den EW-IV-Wagen der Fall sein, danach werden die Anpassungen auch auf die Wagenflotten des Typs Eurocity und IC Bt4 ausgeweitet.

  • Die SUST hält in ihrem Schlussbericht unter anderem fest, dass beim für die Türkontrolle vorgesehenen und alle fünf Tage fälligen Instandhaltungsmodul die Zeit nicht ausreicht, um alles Notwendige zu kontrollieren. Die SBB weist darauf hin, dass es sich dabei um Erfahrungswerte (Planungswerte) handelt und nicht um zeitliche Vorgaben. Die Mitarbeitenden sind angehalten, soviel Zeit wie nötig aufzuwenden, um die Arbeit in der geforderten Qualität ausführen zu können.

  • Die SUST kommt zum Schluss, dass auch mit dem neuen Abfahrtsprozess für die Kundenbegleiter ein Restrisiko bei Bahnhöfen mit Abfertigungskasten besteht. Die SBB hat dieses Restrisiko bei der beurteilt und den Prozess angepasst. Mit dem neuen Türblattkontrollschalter wird eine zusätzliche technische Sicherheitsbarriere eingebaut, damit die Türen beim Lokpersonal zuverlässig als «geschlossen» rückgemeldet werden.