
Zürcher Staatsanwalt will Wiederholungstäter «Carlos» verwahren
Natürlich sei es krass, einen erst 24-Jährigen für unbestimmte Zeit wegzusperren, sagte der Staatsanwalt. Aber „Carlos“ sei ein Extremfall, es gebe keine Alternative. Lasse man ihn im Justizvollzug, also in einem Gefängnis, brauche es so viel Personal und so hohe Sicherheitsanforderungen wie noch nie in der Schweiz.
„Carlos“ nach Verbüssung einer Freiheitsstrafe auf freien Fuss zu setzen, kommt für den Staatsanwalt erst recht nicht in Frage. „Das wäre eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.“ Ein Todesopfer sei dann so sicher wie das Amen in der Kirche.
„Verwahrung ist die einzige Lösung. Wobei das Problem natürlich nicht gelöst wird“, sagte er weiter. Doch die Öffentlichkeit müsse vor „Carlos“ geschützt werden.
Der Staatsanwalt beantragt eine Verwahrung nach Artikel 64, also eine ohne Therapie. Denn zu einer Therapie sei „Carlos“ ohnehin nicht bereit. Er wollte nicht einmal dem Psychiater Auskunft geben, weshalb das Gutachten anhand der Akten erstellt wurde.
Eine Therapie erfolgreich durchzuführen bezeichnete der Psychiater als „möglich, aber nicht sehr wahrscheinlich.“ Voraussetzung wäre wohl medikamentöse Behandlung, um ihn aus seiner ständigen Unruhe und Spannung herauszuholen.
Die ganze Welt als Feind
Gutachter attestieren dem Kampfsportler eine Persönlichkeitsstörung, konkret eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit ausgeprägt psychopathischen Wesenszügen. „Carlos“ ist narzisstisch, leicht zu kränken und nimmt die ganze Welt als feindlich war.
Um ein Ziel zu erreichen, kann er sich zwischendurch zwar zusammenreissen. Dann kommt aber schnell der nächste Rückfall, der für Angestellte gefährlich werden kann.
Wie gefährlich „Carlos“ ist, mussten in den vergangenen Jahren zahlreiche Mithäftlinge, Polizisten und Gefängnisaufseher am eigenen Leib erfahren. Die Anklageschrift listet 19 separate Vorfälle auf. Er wollte Gefängnismitarbeitende mit Urin übergiessen, er biss, kratze, verprügelte und beschimpfte sie.
„Staatsanwalt, du Hurensohn“
Er selber sieht sich als „bester Fighter im Universum“, als Killer, dem alles egal ist und der den Krieg gegen die Justiz aufgenommen hat. So schrieb er es jedenfalls in einem Drohbrief an den Staatsanwalt, den er mit „Staatsanwalt, du Hurensohn“ begann.
Der Gerichtsprozess vom Mittwoch findet ohne den Hauptdarsteller statt. „Carlos“ weigerte sich am Morgen, aus seiner Zelle zu kommen. Als er abgeholt werden sollte, begrüsste er die Polizisten zuerst mit lauter Musik und erhobenen Fäusten. Irgendwann legte er sich aufs Bett und bewegte sich nicht mehr. Auf gewaltsames Abführen mit Taser und Fesseln wollte das Gericht aber verzichten.
Der Richter selber ging zu ihm in die Zelle und suchte das Gespräch, um ihn zum Aufstehen zu bewegen – allerdings ohne Erfolg. Einen Prozess ohne Beschuldigten durchzuführen ist möglich, da sie ohnehin keine Mitwirkungspflicht haben und die Aussage verweigern können.
Der Prozess wird heute Nachmittag mit dem Plädoyer seines Anwaltes fortgesetzt und heute noch beendet. Das Urteil wird dann voraussichtlich kommenden Mittwoch um 16 Uhr eröffnet.