Zum «Fall Boswil»: Freie Meinungsäusserung ist die eigentliche Grundlage der Demokratie

Zum Artikel «Facebook-Hetze ist nicht strafbar», in der Ausgabe vom 16. Januar. Das Verfahren gegen den Gemeindeschreiber von Boswil ist eingestellt worden. Das Recht auf freie Meinungsäusserung ist als Menschenrecht die eigentliche Grundlage der Demokratie. Die Menschenrechte sind nicht abhängig von Alter, Geschlecht, Hautfarbe, politischer Überzeugung oder Staatszugehörigkeit. Es entbehrt nicht der Ironie, dass ausgerechnet linke Politiker die Entlassung des Gemeindeschreibers von Boswil aus Gründen einer ihnen nicht genehmen Gesinnung gefordert hatten, nachdem Meinungsfreiheit am Arbeitsplatz und Schutz vor missbräuchlicher Kündigung von Gewerkschaften und linken Politikern im zwanzigsten Jahrhundert mühsam erkämpft worden sind.

Was ich zum Fall des Gemeindeschreibers von Boswil immer gesagt habe: Es liegt kein Delikt vor, welches vor Gericht zur Anklage gebracht werden könnte. Der Gemeindeschreiber hat nur einen grossen Fehler gemacht, indem er sich im ganzen Wirbel zu einer Entschuldigung für seine umstrittenen Aussagen hat hinreissen lassen. Mit anderen Meinungen konfrontiert zu werden, ist der manchmal etwas anstrengende Preis dafür, in einer freien Gesellschaft leben zu dürfen.

MARKUS MAURER, OFTRINGEN