Zum Gespräch Schulpflege und Gemeinderat Aarburg

In seinem Leserbrief erwähnt Urs Kienast hohe Kosten für externe Beratungen und Entschädigungen für unrechtmässige Kündigungen. Es ist wichtig zu bemerken, dass der grösste Teil der Entschädigungen und Gerichtskosten auf Kündigungen zurückgehen, die im November 2013 ausgesprochen wurden. Diese Kosten hat die jetzige Schulpflege nicht zu verantworten.

Und jetzt, in den letzten Monaten, ist wirklich alles so im Argen, wie behauptet wird? Beim näheren Betrachten der Umstände, unter welchen die zuletzt entstandenen Kosten generiert wurden, kommen wir zu einer anderen Meinung. Wenn man das „Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen“, GAL, sowie die „Handreichung zur Personalführung an der Aargauer Volksschule“ und zuletzt noch die Informationen der Schulpflege genau liest, fügt sich alles zusammen. Wie im ZT vom 16.8. zu lesen war, hat die SPF vom zuletzt gekündigten Lehrer verlangt, dass er sein Pensum an der Schule Aarburg reduzieren müsse, da er in einem Nebenamt stark beschäftigt sei. Offensichtlich war fraglicher Lehrer nicht bereit, sich an diese Anweisung zu halten. In der Handreichung zur Personalführung ist ausdrücklich vorgesehen, dass in so einem Fall auf die sonst vorgesehene Bewährungsfrist verzichtet werden kann, da sie schlicht keinen Sinn macht. Wie man aus der Zeitung entnehmen konnte, hat sich die Schulpflege an alle für diesen Fall vorgesehenen Schritte gehalten, was auch von der Schlichtungskommission bestätigt wurde. Das sieht für uns nach gutem Führungsverhalten aus; sicher ist es kein Gewurstel, wie Herr Kienast unterstellt. Natürlich ist für den Steuerzahler bedauerlich, dass der Entlassene von seiner Möglichkeit der Klage Gebrauch gemacht und Recht bekommen hat. Es liegt in der Natur unseres Rechtsstaates, dass Gerichtsurteile nicht vorhersehbar sind. An dieser Stelle könnte man auch das GAL hinterfragen, in der Privatwirtschaft beispielsweise ist ein derart gut ausgebauter Kündigungsschutz nicht üblich.

Eine betrübliche Rolle hat in den letzten Monaten der Gemeinderat Aarburg gespielt. Die Schulpflege ist eine eigenständige Behörde und nicht dem Gemeinderat unterstellt. Es kann nicht akzeptiert werden, dass letzterer die Schulpflege öffentlich kritisiert.

Die Zeitungsberichte und Leserbriefe um unsere Schulpflege haben in letzter Zeit eine fragwürdige Dynamik angenommen. Oft wurde nicht auf genauen Fakten basierend geschrieben. Wir sind der Meinung, -und so wird es auch von der Aufsichtsbehörde bestätigt – dass die Aarburger Schulpflege gute Arbeit leistet und unser Vertrauen und unseren Respekt verdient.

Christoph Ruesch und Urs Zinniker, Aarburg