
104 Betreibungen – 3,3 Millionen Franken: Schlossherrin blitzt nach Konkurs vor Obergericht ab
Seit zwei Monaten stehen Gäste von Schloss Böttstein vor verschlossenen Türen. Pearl Anthony Lauper, die Eigentümerin des Hotels, ging mit ihrem Einzelunternehmen konkurs. Sie haftet mit ihrem gesamten Vermögen. Zwar wehrte sie sich gegen die Konkurseröffnung durch das Bezirksgericht Horgen. Dieses ist zuständig, weil Lauper in dessen Einzugsgebiet Wohnsitz hat. Die 53-Jährige blitzte aber mit ihrer Beschwerde vor dem zuständigen Zürcher Obergericht ab.
Dieses Urteil des Obergerichts liegt der AZ nun vor. Es zeigt: Ausgelöst hat die Konkurseröffnung die Betreibung einer Pensionskasse. Die Forderung belief sich ursprünglich auf 16’300 Franken. Durch Zinsen, Mahngebühren und Betreibungskosten erhöhte sie sich auf 17’100 Franken.
Anthony Lauper hat zwar diesen Betrag beim Obergericht ebenso bezahlt wie 1900 Franken beim zuständigen Konkursamt Thalwil für Kosten des Konkursverfahrens. Doch das reichte nicht. Um das Konkursverfahren abwenden zu können, musste sie in ihrer Beschwerde vor dem Obergericht aufzeigen, dass sie zahlungsfähig ist, sprich dass sie in der näheren Zukunft ihren laufenden Verbindlichkeiten nachkommen sowie ihre Schulden abtragen kann.
Hypothek von 2,1 Millionen Franken
Das Gericht greift bei der Prüfung auf einen Betreibungsregisterauszug vom 29. Mai 2019 zurück. Ein solcher gibt, wie die Richter schreiben, Aufschluss über Zahlungsverhalten und finanzielle Lage von Schuldnern. Laupers Auszug weist nicht weniger als 165 Betreibungen für die knapp vier Jahre vom 8. Juni 2015 bis zum 27. Mai 2019 aus. 59 davon hat die Eigentümerin des Schlosses beglichen, zwei weitere sind erloschen.
Es bleiben 104 Betreibungen mit Forderungen in Höhe von fast 3,3 Millionen Franken. Dazu gehört die Hypothekarforderung einer Bank in Höhe von 2,1 Millionen Franken. Wegen nicht bezahlter Hypothekarzinsen hatte die Bank die Betreibung eingeleitet. Die Schuldnerin bestritt die Forderung und wehrte sich mit einem Rechtsvorschlag.
Pearl Anthony Lauper hielt mit ihrer Beschwerde beim Obergericht dagegen, dass nur noch Betreibungen mit einer Summe von rund 700 000 Franken offen seien. Zudem verfüge sie über Aktiven von 1,33 Millionen Franken, mit denen Schulden sofort beglichen werden könnten. Sie rechnete hierbei mit 490’000 Franken aus einem angeblich bevorstehenden Verkauf eines Mehrfamilienhauses, Mietzinsen-Guthaben von 256’000 Franken und Nebenkosten-Guthaben von 248’000 Franken aus ihren weiteren Liegenschaften. Weiter verwies sie auf den Gewinn aus dem Schlossbetrieb für den vergangenen Mai in Höhe von rund 89’500 Franken sowie Mehrwertsteuer-Guthaben bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung von 77’400 Franken.
Pearl Anthony Lauper nennt auch «zahlreiche Schicksalsschläge», wegen denen das Jahr 2017 für sie schwierig gewesen sei. Wegen persönlichen Angelegenheiten seien mehrere Aufenthalte in Südafrika unabdingbar gewesen. In dieser Zeit habe sie die Überwachung ihrer geschäftlichen und finanziellen Angelegenheiten vernachlässigt. Diese schwierige Phase sei mittlerweile überwunden. Würde die Konkurseröffnung aufgehoben, könnte sie ihrer Geschäftstätigkeit wieder wie gewohnt nachgehen. Sie sei überzeugt, ihre Einzelunternehmen erfolgreich weiterführen zu können. Ganz anders sehen das einige ehemalige Mitarbeitende. Diese sprechen ihrer ehemaligen Arbeitgeberin die Fachkompetenz ab, um einen solchen Gastronomiebetrieb erfolgreich zu führen.
Fehlende Belege und Beweise
Die Angaben der Schlossherrin haben die Richter des Zürcher Obergerichts nicht überzeugt. Ob bei den bestrittenen Forderungen oder den Einnahmen und Guthaben, der Tenor ist derselbe: Pearl Anthony Lauper lege keine Belege und damit objektive Beweise vor. Sie hätte, so das Gericht, ihre Finanzlage umfassend darlegen müssen.
Doch zu den Kosten für ihren Lebensunterhalt, den bestrittenen Forderungen, den Einnahmen und Ausgaben des Hotelbetriebs sowie zu ihrem Vermögen habe sie keine konkreten Belege eingereicht. Es gelinge ihr somit nicht, «ihre Zahlungsfähigkeit nur schon irgendwie im Ansatz glaubhaft zu machen», schreiben die Richter. Und damit glaubhaft zu machen, dass sie über genügend liquide Mittel verfügt, um ihren laufenden Verpflichtungen nachzukommen und in absehbarer Zeit ihre Schulden abzutragen.
Das Obergericht hat die Beschwerde gegen die Konkurseröffnung deshalb abgewiesen. Auf eine weitere Beschwerde vor Bundesgericht hat Pearl Anthony Lauper verzichtet. Dort ist keine eingegangen, wie eine Sprecherin sagt.