18-jähriger Raser vor Gericht: Seinen Führerschein besass er nur elf Wochen lang

In Sachen Autofahren ist Fiton (Name geändert) ein echter Turbo. Kurz nach seinem 18. Geburtstag hatte er das «Billett» in der Tasche. Elf Wochen später hatte er es wieder los. Und gestern Montag – auf den Tag genau drei Monate vor seinem 19. Geburtstag – sass er wegen «Qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln» in Bad Zurzach vor dem Einzelrichter. Prosaischer ausgedrückt sass er da als «Raser».

Als solcher hatte ihn die Polizei an einem Freitagmittag im März dieses Jahres auf der Surbtalstrasse zwischen Tegerfelden und Döttingen angehalten.

Mancher Lenker wird dort in der nach dem Kreisel noch recht lange bestehenden 60er-Zone geblitzt. Fiton allerdings war schon darüber hinaus, als er mit dem Auto seines Vaters statt der erlaubten 80 km/h mit 146 km/h über den Asphalt bretterte.

Fiton hatte die Tempoüberschreitung unumwunden zugegeben. Er und seine Anwältin waren sich rasch einig geworden, die vom Staatsanwalt geforderte Strafe von einem Jahr Freiheitsstrafe bedingt und 1000 Franken Busse zu akzeptieren. So verhandelte Einzelrichter Cyrill Kramer in einem so genannten verkürzten Verfahren.

Fiton ist dünn und hat die Haare angesichts der herrschenden Temperaturen beneidenswert kurz rasiert. Gestern Montag hat sein drittes Lehrjahr begonnen. Der Geschäftsführer seines Lehrbetriebs wisse Bescheid, sei sehr enttäuscht, aber ja, er könne die Lehre dort abschliessen. 1100 Franken verdiene er monatlich, 700 Franken gebe er den Eltern ab, bei denen er mit drei Geschwistern wohnt. In seiner Freizeit regiert König Fussball Fitons Leben. Er habe einen Stammplatz in der 1. Mannschaft eines FC in der Region, erklärt er sichtlich stolz.

Fast ein wenig zu einsichtig

Der Vater hat Fiton ans Gericht begleitet: «Ich fühle mich so sicherer.» Tatsächlich ist von Unsicherheit nichts zu spüren. Er schildert, dass das verkehrspsychologische Gutachten, dem er sich unterziehen musste, wegen Mankos vor allem in der Reaktions- und Kombinationsfähigkeit negativ herausgekommen sei. Die Folge davon sind achtstündige Beratungsgespräche mit dem Verkehrspsychologen. Ein erstes hat Fiton hinter sich. «Ich bin erschrocken, als ich die verschiedenen Zahlen sah, zum Beispiel vom Bremsweg oder was passiert, wenn man mit hohem Tempo gegen einen Baum fährt.»

Ja, er wisse, was zwei Jahre bedingt bedeuten. Ja, er habe gleichaltrige Kumpels darauf aufmerksam gemacht, was für Folgen ein übermässiger Druck aufs Gaspedal haben könne. Es tue ihm, betonte Fiton, «leid, so unüberlegte Sachen» gemacht zu haben: «Ich werde nie mehr ohne Kopf Auto fahren.»

Richter Kramer bemerkte, Fiton töne «fast ein bisschen zu einsichtig», er hoffe jedoch, dass die Einsicht von Dauer sei und erhob den Vorschlag zum Urteil: Ein Jahr Freiheitsstrafe bedingt auf zwei Jahre und 1000 Franken Busse. Dazu gesellen sich 2000 Franken Anklagegebühr, Untersuchungs- und Gerichtskosten. «Ich hoffe, dass Busse und Kosten nicht vom Vater beglichen werden!» Fiton sollte die insgesamt 3000 Franken im eigenen Portemonnaie spüren, schloss der Richter die Verhandlung.