Diese zusätzlichen Corona-Massnahmen hat der Kanton Aargau beschlossen

Ab Dienstag, 18 Uhr, gilt:

  • Die Zahl der Anwesenden in Bars und Clubs wird auf 50 Personen beschränkt. Die Maskenpflicht gilt in den Lokalen auch für sitzende Personen.
  • Die Veranstalter von privaten Anlässen müssen im Aargau auch bei weniger als 15 Personen die Kontaktdaten der Anwesenden erheben. Die Massnahmen des Bundesrats, die dieser am Sonntag beschlossen hat, sehen erst ab 15 Personen die Erfassung von Daten vor.
 

Ab Mittwoch gilt:

  • An den Volksschulen und sämtlichen Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II gilt eine erweiterte Maskentragpflicht für Erwachsene in Schulgebäuden. Während des Unterrichts könne, wenn der Minimal-Abstand von 1,5 Metern eingehalten oder eine Trennwand eingerichtet werde, darauf verzichtet werden. Bei öffentlichen Schulanlässen und -veranstaltungen auf dem Schulareal gelte die Maskentragpflicht bereits ab 12 Jahren.
 

Die zusätzlichen Massnahmen hätten das Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen oder zu verlangsamen, hält das DGS fest.

Empfehlung: Auf nicht zwingende Anlässe verzichten

Die aktuell häufigsten Ansteckungsorte sind laut Kantonsärztin Yvonne Hummel Familien, private Anlässe, der Arbeitsplatz und das Ausland. Deshalb empfiehlt das Gesundheitsdepartement der Bevölkerung, private Veranstaltungen nur in kleinen Gruppen (bis 30 Personen) durchzuführen und auf nicht zwingende Anlässe und Reisen zu verzichten.

In Unternehmen und bei Freizeitangeboten empfiehlt das DGS das Maskentragen auch in nicht-öffentlichen Innenräumen, wenn der Mindestabstand zwischen Personen nicht eingehalten werden kann.

Auf die Durchführung von Schulreisen, Klassenlagern oder Schullagern solle verzichtet werden, rät zudem das Departement Bildung, Kultur und Sport. Ausflüge und Exkursionen ins Freie und in die nähere Umgebung sollen weiterhin möglich bleiben.