
Obergericht schwächt Urteil des Bezirksgerichts Zofingen ab
Vor rund zwei Monaten stand ein 65-jähriger Türke vor dem Aargauer Obergericht. Er soll 2015 eine Frau in seinem Lokal, welches sich in der Region befindet, festgehalten und vergewaltigt haben. Das Bezirksgericht hatte den Mann deshalb wegen Vergewaltigung und versuchter Nötigung im Februar 2020 zu vier Jahren Haft verurteilt. Dagegen reichte er Berufung ein, weshalb er an das Obergericht gelangte. Dieses veröffentlichte nun das Urteil.
Gemäss dem Beschuldigten und seinem Verteidiger wurde er vielmehr das Opfer eines perfiden Raubüberfalls. Tatsächlich kam der Fall ins Rollen, als der damals 59-Jährige mit Kopfverletzungen in seinem Lokal gefunden wurde. Der Polizei gab er an, in seinem Lokal niedergeschlagen und ausgeraubt worden zu sein. Nach fast einem Jahr konnten die beiden vermeintlichen Schläger tatsächlich ermittelt werden. Nur gaben diese an, ihn zusammengeschlagen zu haben, als sie eine Kollegin befreiten, die der Türke in seinem Lokal festgehalten und vergewaltigt haben soll. Sein Opfer konnte daraufhin in Bosnien ausgemacht werden.
Die Frau kam eines Abends mit einem ihrer beiden späteren Befreier in das Lokal des Täters und suchte nach Arbeit. Sie einigte sich mit dem Besitzer, dass sie in einer Abstellkammer übernachtet und Dinge wie die Arbeitsbewilligung mit ihm am nächsten Morgen klärt. Als sie am folgenden Morgen mit ihm einen Kaffee trank, fiel der Türke unvermittelt über sie her, zog sie in die Abstellkammer und vergewaltigte sie. Daraufhin konnte sie ihren Kollegen, mit dem sie am Vorabend im Lokal war, kontaktieren, woraufhin es zur Befreiungsaktion kam.
Während des Berufungsprozesses am 5. Mai machte der Verteidiger des Beschuldigten auf diverse Ungereimtheiten in den Aussagen des Opfers aufmerksam. Das Obergericht wies die Einwände der Verteidigung grossmehrheitlich ab. Da das Opfer während der Befragung via Videogespräch trotz mehrmaligen Nachfragens verneinte, dass ihr Vergewaltiger sie mit dem Tod bedroht haben soll, wurde er von der versuchten Nötigung freigesprochen. Er wurde aber wegen der Vergewaltigung verurteilt. Allerdings blieb das Obergericht unter dem erstinstanzlichen Urteil von vier Jahren und sprach eine bedingte Haftstrafe von zwei Jahren mit zwei Jahren Probezeit aus. Zudem muss der Verurteilte einen Teil der Prozesskosten tragen und dem Opfer mehrere tausend Franken Schadenersatz zahlen. (rew)
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