Sonderrechte für Berufschauffeure?

Lastwagen- oder Buschauffeure sollen ihren Beruf weiter ausüben dürfen, wenn ihnen der Führerausweis für das Personenauto entzogen wurde. Diese Idee gab der Bundesrat letzte Woche in die Vernehmlassung – was den meisten Medien nur eine Kurzmeldung wert war. Mit einer Beschränkung des Fahrverbots auf den privaten Bereich will die Landesregierung verhindern, dass die Fahrerinnen und Fahrer von 40-Tönnern, Cars oder Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs ihren Arbeitsplatz verlieren. Die Neuregelung soll bei Entzügen wegen einer leichten Widerhandlung gegen Verkehrsregeln gelten.

Was ist mit Angestellten aus der Gastrobranche oder dem Pflegebereich, deren Arbeitszeiten sich nicht nach dem Angebot des öffentlichen Verkehrs richten? Was ist mit dem Service-Monteur oder mit Berufstätigen, deren Wohnort für die Ausübung ihrer Tätigkeit nur ungenügend durch den öV erschlossen ist? Weshalb klammert der Bundesrat diese Leute aus? Wo bleibt das Gleichheitsgebot der Bundesverfassung?
Was ist im Strassenverkehr eine leichte Widerhandlung? Man spricht von einer solchen, wenn das Fehlverhalten für die Sicherheit anderer Menschen nur eine geringe Gefahr dargestellt hat. Ein Beispiel: Wer innerorts mit 74 km/h statt Tempo 50 unterwegs war, verliert seinen Führerausweis für einen Monat. Alkohol? Wer sich mit einer Konzentration von 0,5 bis 0,79 Gewichtspromille ans Steuer setzt, für den gibt es als sogenannte Administrativmassnahme eine Verwarnung. Erst, wenn es in diesem Fall innert zwei Jahren zu einer weiteren «leichten Widerhandlung» kommt, ist der Führerausweis weg.

Eine Nachricht, die ebenfalls keine grossen medialen Wellen geworfen hat, ist eine vom Bundesrat verabschiedete Botschaft zur Teilrevision des Luftfahrtgesetzes. Ein nichtssagender Titel, der aber bedeutende Konsequenzen für Pilotinnen und Piloten hat. Was der Bundesrat will, ist psychische Erkrankungen bei Airline-Angestellten frühzeitig zu erkennen. Hintergrund bildet der Germanwings-Absturz von 2015. Ein Flugzeug stürzte in den französischen Alpen ab, weil einer der Piloten Selbstmord beging und 144 Passagiere in den Tod mit sich riss. Piloten werden schon heute regelmässig auf ihre Flugtauglichkeit hin untersucht. Neu soll nun aber jeder Arzt, der Zweifel an der Gesundheit eines Piloten hat, Meldung beim Bundesamt für Luftverkehr machen. Piloten werden zu einem Berufsstand, für den es kein Arztgeheimnis gibt. Angedacht ist zudem, Piloten jederzeit und auch privat einer Alkoholkontrolle unterziehen zu können.