
Privatanlässe in Restaurants sind nicht zulässig: Behörden schritten in Lenzburg und Wettingen ein
Viele versuchten es mit Take-away-Angeboten, einige richteten Büezer-Beizen für Arbeiter ein, wieder andere servierten Menus in den Wohnmobilen von Gästen auf dem Restaurant-Parkplatz – so zum Beispiel im «Volare» in Waltenschwil im Freiamt, in der «Mühle» in Wohlenschwil bei Mellingen oder im «Hirschen» in Mandach im Bezirk Brugg.
An der umstrittenen Aktion «Wir machen auf», bei dem Restaurantbetreiber Mitte Januar anonym aufgefordert wurden, trotz Verbot ihre Lokale zu öffnen, beteiligten sich im Aargau keine Wirte. Zuletzt versuchten aber zwei Gastronomen im Kanton, von einem vermeintlichen Schlupfloch in den Coronavorschriften zu profitieren.
Pub-Betreiber in Lenzburg: Behörden blockten rasch ab
Wie der «Blick» berichtete, wollte Tony McArthur, der Inhaber des McArthur’s Pub in Lenzburg, in seinem Lokal private Anlässe durchführen. Gemäss dem Artikel blockten die Behörden dieses Vorhaben jedoch schnell ab. «Bei der Regionalpolizei ging eine entsprechende telefonische Anfrage von McArthur ein», sagt Michèle Gächter, stellvertretende Kommunikationsleiterin in Lenzburg. Die Stadt richte sich nach der Covid-19-Verordnung zur besonderen Lage und den Erläuterungen dazu, ergänzt sie. Demnach sei unter anderem der Betrieb von Restaurants verboten, die Anfrage von McArthur sei deshalb abgewiesen worden.
Maria Gares, Sprecherin des Gesundheitsdepartements, hält auf Anfrage fest, es sei kein Gesuch beim Kanton eingegangen. McArthur habe auf der Website von Gastro Suisse gelesen, dass Privaträume vermietet werden könnten. Gastro Aargau habe aufgrund der Anfrage von McArthur diese Frage dann an den Kanton gerichtet. Dabei zeigte sich jedoch, dass die Idee des Pub-Betreibers gegen die Coronabeschränkungen verstossen hätte. «Der Betrieb von Gastwirtschaftsbetrieben ist gemäss Covid-19-Verordnung im Grundsatz verboten», teilt Gares mit. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) habe auch Gastro Suisse entsprechend informiert.
Wirt in Wettingen: Werbung für Privatanlässe im Lokal auf Facebook
Gemäss einem Beitrag des Regionalsenders Tele M1 warb auch ein Wirt in Wettingen mit einem Flyer und auf Facebook für Privatanlässe mit bis zu zehn Personen in seinem Lokal. Natalino Indelicato sagt, in seinem Restaurant Zum letzte Batze sei dies möglich, schliesslich seien Treffen zu Hause auch erlaubt. Dies könne zum Beispiel eine Geburtstagsfeier oder ein Familienfest sein, erklärt der Wirt im Fernsehbeitrag.
Es sei ihm bewusst, dass er sich mit seinem Angebot in einer rechtlichen Grauzone bewege und wahrscheinlich eine Sanktion oder einen Rüffel vom BAG, von der Polizei oder von der Gemeinde einfangen werde, sagt Indelicato gegenüber dem TV-Sender.
Gesundheitsdepartement intervenierte, Wirt zog sein Angebot zurück
Urs Blickenstorfer, der Gemeindeschreiber in Wettingen, teilt auf Anfrage mit: «Auch wir haben erst aus den Medien davon erfahren. Eine Anfrage oder ein Gesuch im Vorfeld ist bei uns nicht eingegangen.» Blickenstorfer sagt weiter, nach dem Beitrag sei die Regionalpolizei auf die Aktion des Wirts aufmerksam geworden. Die Polizei stehe in Kontakt mit dem kantonalen Amt für Wirtschaft und Arbeit, es bestehe aktuell aber kein Handlungsbedarf.
Maria Gares vom Gesundheitsdepartement sagt, man habe den Wirt nach dem TV-Beitrag unverzüglich kontaktiert. Dieser habe darauf sofort das Angebot auf Facebook zurückgezogen und dem Amt für Verbraucherschutz schriftlich bestätigt, dass keine privaten Treffen in seinem Restaurant stattgefunden hätten.