Hochwasserschutz: «Gordischer Knoten» Aeschwuhrwehr wird vorerst ausgeklammert

Das Geld für den Bau eines Hochwasserschutzes am Unterlauf der Wigger steht seit November 2017 bereit. Damals genehmigte der Grosse Rat mit 117 zu 0 Stimmen einen Bruttokredit von 12,6 Millionen Franken, um nach der Zähmung des Flüsschens auf dem Gemeindegebiet von Brittnau auch den Abschnitt hinunter zur Aeschwuhr hochwassersicher zu machen.

Auf einer Gewässerlänge von 2,9 Kilometern ist hier eine Fläche von 30 Hektaren mit über 180 Gebäuden – Wohnhäusern, aber auch zahlreichen Gewerbe- und Industrieunternehmen – gefährdet. Ein Hochwasser kann rasch mehrere Millionen Franken Betriebsausfall kosten.

Einwendungen blockieren das Gesamtprojekt

Im Projekt ist vorgesehen, das Ufer der Wigger zu erhöhen und ihre Sohle zusätzlich abzusenken. Dadurch erhält der Fluss wenigstens abschnittsweise wieder die Möglichkeit, seinen Lauf und die Ufer selbst zu gestalten, was in der Folge zu neuen Lebensräumen für Fische und andere Wasserlebewesen führt. Da stellt sich eigentlich nur noch die Frage, weshalb nicht längst die Bagger aufgefahren sind. Die Antwort: Bei der öffentlichen Auflage des Gesamtprojekts gab es eine grössere Zahl von Einwendungen – die teilweise diametral entgegengesetzte Stossrichtungen verfolgen, wie das kantonale Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) 2019 mitteilte. Als Gordischer Knoten erwies sich vor allem das Aeschwuhrwehr. Auch ein Mediationsverfahren zur Klärung offener Fragen fruchtete nicht. Mit der Eigentümerin des Wehrs, einer Genossenschaft, konnte bisher keine Einigung erzielt werden.

Kanton teilt das Projektin zwei Teiletappen auf

Der Kanton hat deshalb die Reissleine gezogen und klammert das Wehr vorderhand aus, indem er das Projekt in zwei eigenständige Teiletappen (Abschnitte Autobahn und Bleiche) gliedert. Die Trennung beim Strengelbacher Pumpwerk «Tränkerecht» sei sinnvoll, weil auf der Zofinger Seite entlang des Bleicheareals bereits ein Querdamm besteht.

Die Pläne der Etappierung liegen bei den Gemeinden Brittnau, Oftringen, Strengelbach und Zofingen öffentlich auf. Der Grund: Im Abschnitt Autobahn sind durch die Abspaltung kleinere Projektänderungen nötig. Die bereits früher gemachten Einwendungen bleiben bestehen und werden mit der jeweiligen Projektbewilligung abgehandelt – sie müssen und können also nicht neu eingereicht werden, schreibt das BVU.